Mülltonne gegen Auto (Rechtsfrage)
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator stefan323ti am 30.01.2013 um 18:16:55 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Hallo,
als ich heute zum Auto gelaufen bin sah ich 2 dicke Dellen ohne Kratzer an meinen Auto. Der Hausmeister des Studentenwohnheims meinte sofort das waren die Mülltonnen die vom Wind gegen geknallt sind.
hab ich eine Chance den Schaden bezahlt zu bekommen? Im Prinzip ist der Vermieter ja schuld. Die Bremsen der Tonnen waren gelöst so hatten sie freie Bahn. Weiß nicht was ich jetzt machen soll ist echt ärgerlich. Habe Vollkasko, was mir bei einen Sturmschaden nicht viel hilft :(
Bitte um Rat
Bearbeitet von: evergreen1 am 30.01.2013 um 14:44:20Bearbeitet von: stefan323ti am 30.01.2013 um 18:16:55
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Hallo evergreen1,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mülltonne gegen Auto (Rechtsfrage)"!
Gruß
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Schau mal:
KlickAber wenn du sagst, sie waren gelöst,dann musst du gegen den Vermieter vorgehen.
Dieser muss in diesem Fall für Schadenersatz aufkommen.
Ohne Anwalt könnte es allerdings schwierig werden.
Hast du dich mit dem Vermieter schon auseinandergesetzt?
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Nein, der hausmeister meinte wir machen eine anzeige da er zeuge war! Die Bremsen waren nicht aktiviert! bloß wie soll ich das beweisen? der vermieter kann das auch nicht nachweisen da er nie hier ist
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Zitat:
Nein, der hausmeister meinte wir machen eine anzeige da er zeuge war! Die Bremsen waren nicht aktiviert! bloß wie soll ich das beweisen? der vermieter kann das auch nicht nachweisen da er nie hier ist
(Zitat von: evergreen1)
Na wenn der Hausmeister Zeuge ist, paßt das doch.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
^^Eben.
Wenn der Hausmeister es als Verantwortlicher bestätigt ist doch alles Palletti.
Wenn die Tonne sich selbstständig macht, dann war sie wohl nicht gesichert.
Wenn ich meine Handbremse nicht anziehe und mein Wagen losrollt und kracht dir aufs Auto, dann musst du mir doch auch nicht beweisen, dass ich sie nicht angezogen habe. ;)
Wie gesagt, solange sie gerollt ist und nicht in unmittelbarer Nähe umgekippt, solltest du gute Karten haben.
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war eben bei der polizei die meinten ich soll mich erstmal mit dem vermieter in verbindung setzen und wenn das nichts hilft dann soll ich eine anzeige machen
Mal ne ganz blöde Frage: wen willst Du wegen was anzeigen? Den Wind?
Das einzige, was m.E. in Frage kommt, ist ne (fahrlässige) Sachbeschädigung. Vorsatz is ja abwegig. Die fahrlässige Sachbeschädigung is nur dummerweise netd strafbar. Abgesehen davon bringt Dir ne Anzeige natürlich auch keinen Schadenersatz. Den musst Du auf dem Zivilrechtsweg einfordern.
Ich würd mich (auch) an den Hauseigentümer / die Hausverwaltung wenden. Vor allem dann, wenn der Hauseigentümer nicht mit dem Vermieter identisch ist. Und als Eigentümer hat man üblicherweise für solche Fälle ne Versicherung...
Edit: Die Coburger wieder und ihre HUK-freundlichen Urteile... ;-)))
Bearbeitet von: mb100 am 30.01.2013 um 22:08:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Was mich mal interessieren würde, ist hier die Aufgabe des Hausmeisters. Ist der Hausmeisternicht auch für die Sicherung der Mülltonnen verantwortlich oder welche Aufgaben hat der Hausmeister. Wenn der Hausmeister für die Mülltonnen verantwortlich ist, dann hast du hier schon den Schuldigen. Der wird aber, wenn es ihm an den Kragen geht, nicht mehr behaupten, die Tonnen wären ungesichert gewesen.
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Hätte da auch eine Frage.
Was ist wenn die Müllabfuhr die Mülltonne "geholt" haben und dann wieder abgestellt ?
Die Bremse wird sich ja nicht von allein gelöst haben.
Bearbeitet von: Performances am 30.01.2013 um 21:23:31
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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naja ich werde alles versuchen! ist sehr ärgerlich da ich studiere und so einen Schaden nicht einfach bezahlen kann :(
ich würde jetzt mal tippen das der Schaden über die Gebäudeversicherung oder die Hausrat abgewickelt wird
Zitat:
ich würde jetzt mal tippen das der Schaden über die Gebäudeversicherung oder die Hausrat abgewickelt wird
(Zitat von: E36-Freak)
Alternativ die Betriebshaftpflicht.
Das Hausmeister-sche Fehlverhalten wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugerechnet. Old Men, wenn Du auf der Arbeit Mist baust, wirst Du ja grds. auch nicht zur Kasse gebeten - auch wenns (v.a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) Möglichkeiten gibt, den Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen.
Wenn die Müllabfuhr Mist gebaut hat, is die für den Fehler verantwortlich. Ähnlich wie im Verhältnis Hausi - Hausverwaltung. Nur dann stell ich mir die Beweisführung deutlich schwieriger vor.
@evergreen: auch wenn Du meine erste Frage noch nicht beendet hast, stell ich ne zweite: warum sollte (im Notfall) Deine Vollkasko nicht weiterhelfen? Bzw. sollten Sturmschäden eigentlich sogar ein Teilkasko-Schaden sein. Und eigentlich is der Weg - wenn Deine TK eintritt (abklären!) - fast der Bequemere, weil weniger Nervenaufreibende. Und in der TK gibts ja keine Hochstufung. Bzw. kannst Du ja ne Art Vergleich schließen. Also: Deine TK zahlt den Schaden; die Hausverwaltung (oder deren Versicherung) übernimmt die Selbstbeteiligung (sofern vorhanden).
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habe VK, keine TK
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4337 Beiträge
In der VK sind auch die ganzen Dinge der TK enthalten.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Zitat:
Mal ne ganz blöde Frage: wen willst Du wegen was anzeigen? Den Wind?
Das einzige, was m.E. in Frage kommt, ist ne (fahrlässige) Sachbeschädigung. Vorsatz is ja abwegig. Die fahrlässige Sachbeschädigung is nur dummerweise netd strafbar. Abgesehen davon bringt Dir ne Anzeige natürlich auch keinen Schadenersatz. Den musst Du auf dem Zivilrechtsweg einfordern.
Ich würd mich (auch) an den Hauseigentümer / die Hausverwaltung wenden. Vor allem dann, wenn der Hauseigentümer nicht mit dem Vermieter identisch ist. Und als Eigentümer hat man üblicherweise für solche Fälle ne Versicherung...
Edit: Die Coburger wieder und ihre HUK-freundlichen Urteile... ;-)))
Bearbeitet von: mb100 am 30.01.2013 um 22:08:32
(Zitat von: mb100)
Damit ist eigentlich alles gesagt - fachlich ein sehr sehr gutes Posting!
Zitat:
Zitat:
Mal ne ganz blöde Frage: wen willst Du wegen was anzeigen? Den Wind?
Das einzige, was m.E. in Frage kommt, ist ne (fahrlässige) Sachbeschädigung. Vorsatz is ja abwegig. Die fahrlässige Sachbeschädigung is nur dummerweise netd strafbar. Abgesehen davon bringt Dir ne Anzeige natürlich auch keinen Schadenersatz. Den musst Du auf dem Zivilrechtsweg einfordern.
Ich würd mich (auch) an den Hauseigentümer / die Hausverwaltung wenden. Vor allem dann, wenn der Hauseigentümer nicht mit dem Vermieter identisch ist. Und als Eigentümer hat man üblicherweise für solche Fälle ne Versicherung...
Edit: Die Coburger wieder und ihre HUK-freundlichen Urteile... ;-)))
Bearbeitet von: mb100 am 30.01.2013 um 22:08:32
(Zitat von: mb100)
Damit ist eigentlich alles gesagt - fachlich ein sehr sehr gutes Posting!
(Zitat von: economix)
Ich schließe mich an, hier spricht jemand mit Wissen und nicht wie oft mit Vermutung (ich denke....) ;-)
Hier mein ganzer Stolz:
+/- The Contrast +/-
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Ich hatte erst kürzlich einen ähnlichen Fall. Ist eigentlich alles nicht so wild, wenn man es nicht unnötig auffläst.
Ich jetzt mal von dem üblichen Fall, dass der Hausmeister für die Mülltonnen zuständig (was der als Zeuge in einem Prozess gegen den Vermieter, der ja niemals vor Ort ist eigentlich anstellen will ist mir eh ein Rätsel) ist. Und wenn die Bremsen nicht fest waren, dann hat wohl der Hausmeister etwas gepennt.
Also soll der Hausmeister bei der Hausverwaltung/Vermieter melden, dass er halt einen kleinen Fehler in Ausübung seiner Tätigkeit als Hausmeister gemacht hat. Du meldest den Schaden ebenfalls an den Vermieter/Hausverwaltung. Der Vermieter/Hausverwaltung soll dann den Schaden an seine Haushaftpflichtversicherung melden. Die Prüfen dann die Ansprüche und werden wahrsch. zu dem Ergebnis kommen, der Hausmeister hat fahrlässig einen Schaden in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht und reguliert Deinen Schaden.
Sturmschäden sollten doch bei der Vollkasko dabei sein oder?
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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Können auch bei der Teilkasko dabei sein. Kommt auf den Versicherungsvertrag an. Ist von der Seite interessant, weil bei einer Abrechnung eines Teilkaskoschadens i.d.R. keine Hinaufstufung bei den SF Klassen erfolgt. Bei VK schon.