das die nachrüstbaren ringe keien tüv zulassung ahben ist richtig.das die versicherung aus dem versicherungsschutz rausgeht ist so nicht richtig.
es gibt da genügend anders lautende urteile.
eine veraenderung des scheinwerfers in der bauart ist in diesem sinne nicht gegeben.es wird ja eigentlich"nur" das standlicht veraendert.die neonringe sind also eine ordnungswiedrigkeit genauso wie wenn man sich über die original standlichtbirnen bunte pariser drübermacht.es wird nicht der scheinwerfer veraendert sondern das leuchtmittel vom standlicht durch ein anderes ersetzt.
anders sieht es aus wenn der scheinwerfer aufgedremelt wird um xenon zu verbauen.
dann entspricht die leuchtquelle nicht mehr der eigentlichen zulassung genauso wie ein technische bauliche veraenderung erfolgt.
aber lassen wird das,da hat jeder seine eigene meinung.
allerdings gibt es fakten die meien aussage belegen.
muss halt jeder selber wissen.die ersten haben die neonringe von uns schon eintragen lassen.ausserdem sieht da mittlerweile keienr mehr durch was org.bmw ist,was zubehoerscheinwerfer sind und was nachgerüstet wurde.
die taiwan qualitaet kenne ich zur genüge,deshalb weigere ich mich auch weiterhin diese reklamationsbehafteten teile zu verkaufen.
aber geld bezahlen um auf schlechteres licht und qualitaet nur wegen japaner optik umzurüsten halte ich persoenlich nicht fuer sinnvoll und erstrebenswert.
es hat schon seinen grund das ein scheinwerfer bei bmw oder hella um einiges teurer ist als 220€ ein kompletter satz.
darüber sollte man mal kurz nachdenken.
gruss sascha
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