Servus, es hat sich was getan.
Habe einen Bußgeldbescheid bekommen wo folgendes drin steht:
Tatbestandsnummer : 103620
Verstoß: Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Verletzte Vorschrift: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bemerkungen(insbes. Tatfolgen): Sie kamen aufgrund von Straßenglätte ins Schleudern und beschädigten zwei geparkte Pkw.
Fremdschaden: 1.600,- Euro
Eigenschaden: 1.500,- Euro
Bußgeld: 168,50 EUR
Punkte: 3
Damit heißt es aber noch nicht das alles vorbei ist oder? Die Anzeige die von der Polizei wegen Fahrerflucht eröffnet wurde ist ein getrenntes Thema und wird auch getrennt behandelt/bestrafft?
Viele Grüße