Rechtliche Beratung Autokauf Bmw E46
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 19.01.2013 um 21:39:41 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo,
Ich habe vor gut 10 Tagen für 4000 € einen Bmw E46 318I BJ 2001 mit 170.000 Km gekauft in einem An und Verkauf Laible Automobile Der Wagen wurde als TOP Zustand und Top Gepflegt ausgeschildert und Scheckheft gepflegt.
Nun kommt das wo Ich gerne die Beratung bzw Eure Meinungen hätte
Nach der Abholung vom Laible kamen die ersten Probleme Kühlwasser Verlust 30 Km fast 1 Liter Ölverlust Defekte Xenon Zündteil oder Steuergerät Defekter Fensterheber Zudem Leuchten einige Kontroll Leuchten von Abgaswert bis Kühlwasser ... Darunter kommt auch der Wagen Ruckelt extream beim Stehen an Ampeln Teilweise so Hefig das man denkt er Explodiert oder es ist ein Erdbeben teilweise was mir auch aufgefallen ist er nimmt manchmal nicht richtig Gas an sondern Ruckeln und erst dann nimmt er es an .. also TOP ZUSTAND zudem wurde in meiner Werkstatt auch festgestellt der Letzte Ölwechsel war 2010 :((( bei 70.000 KM nix mit Scheckheft ... nun würde ich gerne wissen gibt es ne möglichkeit den verkäufer in die Zange zu nehmen das er alle Probleme löst auf seine Kosten weil das kann ja nicht sein ein Wagen als TOP Zustand TOP Gepflegt zu verkaufen kaum vom Hof fangen die Probleme an .... Besten falls würde ich sogar den BMW zurück geben nur Probleme bis jetzt jeden Tag kommt ein Neues ..
Was kann man Unternehmen?
Danke
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 19.01.2013 um 21:39:41
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Hallo BmwLB,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rechtliche Beratung Autokauf Bmw E46"!
Gruß
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Hast das Auto auf blauen Dunst gekauft oder was? Klingt für mich jetzt nicht so als ob du das Auto vorher mal durchgecheckt hättest, geschweige denn ne Probefahrt gemacht....
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Zitat:
Hast das Auto auf blauen Dunst gekauft oder was? Klingt für mich jetzt nicht so als ob du das Auto vorher mal durchgecheckt hättest, geschweige denn ne Probefahrt gemacht....
(Zitat von: Toni GT)
Hallo,
Nein Ich habe eine 70 KM Probefahrt gemacht darunter alles getestet hatte sogar Zwei Zeugen dabei aber erst seit der Abholung fangen die Probleme an Denkst Ich kauf nen Wagen ohne Probefahrt für 4000 € Barzahlung o_O?
Wichtig ist hier mal, was alles im Kaufvertrag vermerkt wurde. Steht dort "Scheckheft gepflegt" ? Wurde das Auto im Kundenauftrag verkauft oder ist es ein reiner Händlerverkauf? Hier würde ich erst mal den Händler ansprechen.
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Ehm naja aber du sagst die Karre hat nach Kauf auf 30km 1L Öl verbraucht und bei 70km Probefahrt is dir nichts aufgefallen?!?!?! Fensterheber ging auch nicht sagtest du, hätt ich ebenfalls bei der Probefahrt gecheckt ob das alles funktioniert....
Naja, jetzt ist es schon so. Die Kommentare mit "Hättste mal besser..." helfen ihm jetzt auch nicht weiter.
Wie schon gesagt wurde: Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht. Sind die Mängel dort aufgelistet hast Du nichts zu erwarten. Ebenso, wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde oder Du es über (Deine) Firma gekauft hast.
Ansonsten greift die Gewährleistung für 6 Monate. Die hast Du immer, wenn das obere nicht zutrifft. Erstmal freundlich reden (keine Briefe schreiben! Das ist wichtig, falls es zu nem Rechtsstreit kommt, damit Du nix versaust) mit dem Verantwortlichen, wenn das zu nichts führt, kannst Du anfangen Briefe zu schreiben. Den Ton etwas schärfer und knapper einstellen und das Ding per Einschreiben schicken. Da ne Frist zum Beheben der Mängel setzen (2-3 Wochen). Hilft auch das nichts, kannst Du Dir nen Anwalt nehmen. Den muss er bezahlen, sofern er nicht einlenkt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 20.01.2013 um 13:32:01
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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mann sollte erst mal wissen ob der wagen mit garantie oder ´´im Kunden auftrag´´ verkauft wurde bei letzterem viel spass beim rechtsstreit!
Zitat:
mann sollte erst mal wissen ob der wagen mit garantie oder ´´im Kunden auftrag´´ verkauft wurde bei letzterem viel spass beim rechtsstreit!
(Zitat von: elvis35m)
Wichtiger als die Garantie is eigentlich zunächst mal die Sachmängelhaftung.
Auch bei letzterem - also dem Verkauf "im Auftrag" gibts - zumindest bei der Sache mit dem Scheckheft - ne Möglichkeit, aus der Sache rauszukommen. Wenn also der Verkäufer (im Vertrag) zugesichert hat, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist, er dies allerdings nicht ist, wird dieser Punkt nicht vom Gewährleistungsausschluss umfasst und man hat als Käufer auch ggü. dem privaten Verkäufer auch Nacherfüllungsansprüche bzw. ggf. ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht.
Wobei ich als Richter Dich dann schon fragen würde, ob Du nicht ins Scheckheft geguckt hast. In wie weit das dann gewertet wird... tja. Wie sagt man in meiner Branche: "Es kommt drauf an..."
Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2013 um 14:54:31
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ich denke so einfach wird die geschichte nicht werden wenn der verkäufer nen wasserdichten vertrag gemachtt hat und am rande der legalität alles´´richtig´´ eingetragen hat !
dann beweise mal die arglistige täuschung beim verkauf !
Zitat:
ich denke so einfach wird die geschichte nicht werden wenn der verkäufer nen wasserdichten vertrag gemachtt hat und am rande der legalität alles´´richtig´´ eingetragen hat !
dann beweise mal die arglistige täuschung beim verkauf !
(Zitat von: elvis35m)
was hat das denn bei einem Händler mit arglistiger Täuschung zu tun ?
Bei der Sachmängelhaftung wird davon ausgegangen das der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und dann hat man mindestens 1 Jahr Gewährleistung (wenn der Händler die reduziert hat) und davon
6 Monate Beweislastumkehr....
wie gesagt ich weiss ja nicht was im Vertrag steht...
Ich persönlich lasse meinen Vertrag immer prüfen und wenn es Probleme gibt erledigt das mein Anwalt
(d.h. nicht das ich nicht erstmal das Gespräch mit meinem Verkäufer suche )
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 20.01.2013 um 15:46:22