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Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 15.01.2013 um 08:07:46 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Hi, am mittwoch ist es soweit, der termin beim tüv zum eintragen des fahrwerks...
Meine frage ist:
soweit ich informiert bin trägt der tüv es beim fahrzeugbrief ein... und im fahrzeugschein macht es die zulassungsstelle? Wann muss ich es im fahrzeugschein eintragen lassen und wie teuer ist es?
danke für eure antworten..
Bearbeitet von: ThaFreak am 15.01.2013 um 08:07:46
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Hallo Axelsbmw,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "fahrwerkseintragungen"!
Gruß
Der Tüv trägt die garnix ein :)
Bei dem bekommste nur nen Zettel, dass alles soweit passt & stimmt.
Mit dem gehst du dann zur Zulassungsstelle.
Dort bekommst du es in den Schein eingetragen und wahlweise auch in den Brief.
Ist keine Pflicht, das in den Brief zu übernehmen, kannst du aber machen lassen!
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Ok, der Mann vom Tüv meinte ich muss den fzg.Brief mitnehmen...
Wie teuer ist das Bei der Zulassungsstelle?
Den Brief kannst zuhause lassen, da wird nix eingetragen.
Den hatte ich zuletzt vor ~3 Jahren in der Hand, als ich auf Saison umgemeldet hab....und seitem wurde noch einiges gemacht am Auto.
Und die Fahrzeugpapiere eigentlich auch.
Bei den meisten Gutachten steht drin
"das Fahrwerk/die Änderung muss bei nächster Gelgenheit in die Fahrzeugpapiere (Zulassung II) eingetragen werden".
Das heißt wenn du z.B. deinen Wohnort oÄ änderst, erst dann muss alles in die Papiere übernommen werden.
Ansonsten reicht es völlig aus das Gutachten sowie die Abnahmebescheinigung des TÜV´s zusammen mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen.
Ich habe bisher KEINE meiner Umbauten in den Fahrzeugschein eintragen lassen, hab aber alle sonstigen Dokumente in einer Mappe dabei.
Wurde schon oft kontrolliert, Mappe dem Polizist in die Hand->liest sich alles durch (oder auch nicht) "Schöne Weiterfahrt", und tschüß.
Mein Bruder hatte bisher nur einmal Probleme dass die Umbauten (in dem Fall auch das Fahrwerk) nicht im fahrzeugschein standen, das war aber ne Polizistin die von Autos keine Ahnung hatte.
Die wurde dann einfach im Anschluss mit einem angefordertem Schreiben unseres TÜV´s über ihren Irrtum belehrt (was sie sehr aufregte, weil Frauen darf man nicht sagen dass sie was falsch machen).
MfG
Bearbeitet von: Airborne am 14.01.2013 um 22:49:51
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Ok, danke.
ich nehme mal den fzg.-brief mit und dann frag ich was ich machen soll und sage euch dann bescheid ;)
glaub bei der ersten änderung wird was im brief vermerkt. ist aber nur ein unaufälliges kürzel oder so.
nimm ihn lieber mal mit
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