Falls du tatsächlich in eine Section Control gefahren wärst, gäbe es da ein Schlupfloch.
Wenn Dein Arbeitgeber auf das Autoüberführen nach Ö und durch Ö durch 3 Jahre lang verzichten könnte, könnte man Folgendermaßen vorgehen:
1. Die Lenkererhebung kommt, man antwortet nicht.
2. Die österreichische Behörde schickt dann einen Strafbescheid (Geldstrafe) nach D zum Halter des Kfz, weil der Fahrzeughalter die Lenkererhebung nicht beantwortet hat, was in Ö unter Strafe (Geldstrafe, im Uneinbringlichkeitsfall Ersatzfreiheitsstrafe) steht.
3. Man zahlt die Geldstrafe nicht.
4. Die österreichische Behörde wird einen Vollstreckungstitel ausstellen und (da sie ja auf fremdem Staatsgebiet keine Hoheitsgewalt hat) die deutschen Behörden im Amtshilfeweg ersuchen, diese Geldstrafe zu vollstrecken. Gesetzliche Grundlage für dieses Ersuchen ist ein Abkommen zwischen Ö und D (1988), das unter anderem die Amtshilfe bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Geldstrafen regelt.
5. Nun war es in der Vergangenheit gängige Praxis der deutschen Behörden, die Vollstreckung eines österreichischen Strafbescheides zu verweigern, der wegen Verletzung der Lenkerauskunft ergangen ist. Eine Ausnahmebestimmung im Amtshilfeabkommen macht die Verweigerung möglich. Die deutsche Behörde beruft sich darauf, dass die Lenkerkauskunft dem in D großgeschriebenen Grundsatz, sich durch eine Aussage nicht selbst belasten zu müssen, widerspreche. (In Ö steht die Bestimmung über die Lenkererhebung deswegen extra im Verfassungsrang um genau dieses Grundrecht auszuhebeln.)
6. Bei Weigerung der deutschen Behörden, diese Geldstrafe zu vollstrecken, liegt in weiterer Folge ein in D nicht (wohl aber in Ö!) vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Halter des Fahrzeuges vor. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Deswegen darf man 3 Jahre lang nicht nach Ö fahren, wie ein Vorrredner schon sagte.
Das kann ich als Lektüre auf die Schnelle dazu anbieten, bitte scrollen bis zur Thematik Vollstreckung in D
Link7. In der Vergangenheit haben die österreichischen Behörden ihr Scheitern mit der Exekution der Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft nicht so eng gesehen und haben in einem nächsten Schritt einfach die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst (!obwohl sie nicht schicher wussen, wer es war) dem Fahrzeughalter aufgebrummt. Aber auch das ist unzulässig, hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Hier der Link eines Zeitungsartikels von einem richtigen Sturschädel :-), der wegen 180 EUR Strafe zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zog und gewonnen hat.
LinkIst aber ein heißer Lauf, das Ganze. Man braucht einen toleraten, vielleicht auch streitlustigen Chef, der auf das Geschäft in Ö 3 Jahre lang verzichten mag und ca. 2-3 Nerven.
Und vorher unbedingt bei den deutschen Behörden erkundigen, ob sich an der damaligen Praxis, die Vollstreckung zu verweigern, etwas geändert hat!!Aber vielleicht bist Du nur durch Mautportale gefahren und es passiert gar nichts.
Grüsse derweil