Versicherungsschaden? Oder aus eigender Tasche
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Mitglied seit: 16.09.2009
Insel Usedom
Deutschland
40 Beiträge
Hallo und Frohes Neues erstmal.
Ich hoffe oder ich denke mal das ich hier mit meinem geplaudere richtig bin ;-)
Unszwar... hatten wir gestern Abend eine Disskussion.
Wenn einen das Kennzeichen geklaut wird, vom Öffentlichen Parkplatz hier im Dorf. Tritt denn bei der Sache ( Vollkasko ) die Versicherung ein, also übernimmt sie den endstandeten Sachschaden oder muss der jenige das aus eigender Tasche zahlen?!
Ich hab gegooglet und alles: manche sagen es so und manche so. Vielleicht hat einer ja davon Ahnung oder sonst was :-)
Danke schonmal für jede Antwort, grüße von der Sonneninsel Usedom
Mitglied: seit 2005
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Hallo lassknacken,
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Gruß
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Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir hier in Deutschland eine Versicherung den Schaden bezahlt!
Im Grunde kann dir das nur einer sicher und vor allem verlässlich sagen und das ist DEINE Versicherung!
Also würd ich an deiner Stelle gleich morgen mal die Servicehotline wählen und nachfragen ;)
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 06.01.2013 um 20:53:36
One of the last wild Ducks!
Diebstahlschäden sind Teilkaskoschäden. Also würd ich spaßeshalber mal alles, was mit der Geschichte zu tun hat (Nummernschild-prägen, ggf. neue Zulassung, falls die alten Kennzeichen gesperrt werden...) bei der Versicherung einreichen. Und dann gucken, was gezahlt wird.
Ich könnt mir ne Teil-Leistung vorstellen; sicher auch abhängig von der Versicherung. Aber bestimmt werden die Gebühren für Kennzeichen-Reservierung, Wunschkennzeichen und ähnliche Extras nicht gezahlt.
Wobei das Ganze natürlich witzlos ist, wenn man ne SB hat. Neue Zulassung mit Schildern dürfte ja für nen runden Fuffi vom Tisch sein
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
2648 Beiträge
Ist das denn ein Diebstahlschaden oder Sachbeschädigung?
Denn bei eingeschlagenen Scheiben kreift die Versicherung ja auch nur, wenn etwas aus dem Innenraum entwendet wurde!
In diesem Fall bekommt man besagten Gegenstand ersetzt und die Scheibe!
Wurde garnichts gestohlen, wird die Scheibe auch nicht ersetzt!
One of the last wild Ducks!
Wenn dir das Kennzeichen geklaut wurde, ist es klar ein Versicherungasfall. Hier ist jetzt die Frage, wie du versichert bist.(Selbstbeteiligung) Die Versicherung muss die die Kosten für ein neues Kennzeichen zahlen.
Zitat:
Ist das denn ein Diebstahlschaden oder Sachbeschädigung?
(Zitat von: Fresh Prinz)
Kennzeichen auf Nimmerwiedersehen weg: Diebstahl
Kennzeichen runter, verbogen und nebens Auto gelegt: Sachbeschädigung
Kennzeichen fein-säuberlich runter und nebens Auto drapiert: nix
Kennzeichen runter, hinter die nächste Hecke geschmissen, dort zeitnah gefunden: kommt drauf an
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Denn bei eingeschlagenen Scheiben kreift die Versicherung ja auch nur, wenn etwas aus dem Innenraum entwendet wurde!
In diesem Fall bekommt man besagten Gegenstand ersetzt und die Scheibe!
Wurde garnichts gestohlen, wird die Scheibe auch nicht ersetzt!
Die Scheibe wird immer ersetzt. --> Glasschaden ist in der Teilkaskoversicherung enthalten.
Aber auch hier die Selbstbeteiligung beachten.
Wichtig ist noch zu wissen..
wird dir ein Nummernschild geklaut, dann wird auch nur eines erstezt. Jedoch bist du verpflichtet den Diebstahl bei der Polizei zu melden. Dann wirst du auch nur das eine erstezt bekommen und das zweite ( da dir ein neues Kennzeichen mit neuer Kennung zugeteilt wird) mußt du selbst tragen.
Mein Ratschlag: Fehlt nur eins dann fahr zum Strassenverkehrsamt und melde es als verloren und nicht gestohlen. Dann machen die dir eines nach.
Sollten beide fehlen, kommst du um eine Anzeige wegen Diebstahl nicht herum und dir würden beide erstetz werden (keine Selbstbeteiligung in der Teilkasko vorausgesetzt).