Probezeitverlängerung (Arbeit) ?
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Mitglied seit: 24.10.2006
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1721 Beiträge
Hi Leute!
Weis jemand wie lange eine Probezeit im Arbeitsrecht verlängert werden darf wenn zuvor schon eine mit 6 Monaten bestanden hat? (bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag)
Mitglied: seit 2005
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Hallo theblade,
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Gruß
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Mitglied seit: 09.02.2004
Stuttgart
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170 Beiträge
ich hab bei einem normalen unbefristeten arbeitsverhälntnis
noch nie von einer verlängerung gehört..
normal, also so kenn ichs, geht ne probezeit zwischen 3 und 6 monaten...
danach gehts normal weiter ausser einer von beiden parteien ist nicht zufrieden,
dann geht man getrennte wege
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Hallo,
das Arbeitsrecht ist da relativ eindeutig. Es darf eine maximale Probezeit von 6 Monaten vereinbart werden. Davon einfach zwei Probezeiten hintereinander zu hängen geht nicht! In den meisten Tarifverträgen sind die Probezeiten sogar deutlich kürzer enthalten, jedoch mit der Einschränkung, dass man in (begründeten) Ausnahmefällen abweichen kann, jedoch nicht länger wie die maximale PZ die im Gesetz steht.
Am Ende ist es aber komplett egal. Wenn dir der AG einseitig die Probezeitverlängerung einfach mitteilt, mach dir keine Sorgen und diskutiere auch nicht weiter rum. Ergebnis würde nur sein, dass man sich entweder dann noch schnell, innerhalb der ersten PZ, von dir trennt oder dass das Verhältnis längerfristig gestört wird. Wirksamkeit würde diese Probezeit sowieso nie entfalten, so dass du eigentlich schon nur noch nach den normalen Regeln der Kündigung entlassen werden könntest. Im Falle einer Kündigung unter Berufung auf diese Probezeit hättest du dann aber sehr gute Karten bei einer Kündigungsschutzklage. Könnte durchaus einige Euros ausmachen, wenn sich der AG in Sicherheit wiegt und dich dann versucht einfach los zu werden ohne eine notwendige Aktenlage und Gründe zu schaffen.
Bei dem AG bleiben wollen, würde ich dann sowieso nicht mehr...
Gruß
Eine Probezeit-Verlängerung gibt es nicht.
Sicher das Du einen unbefristeten Vertrag hast?
Es kann höchstens in einem "befristeten Arbeitsverhältnis" immer für jeweils (drei Monate oder) ein halbes Jahr verlängert werden, aber nur im Rahmen von 2 Jahren.
Das heißt, er kann Dir die Befristung auf weitere 3 oder 6 Monate verlängern, dann nochmal 3 oder 6 Monate usw. bis die 2 Jahre voll sind. Danach muss ein Festvertrag/Übernahme folgen.
Außer Sie verlängern die letzte Befristung nicht, und das können die AG ohne Verpflichtung einer Angabe des Grundes dafür. Eine Kündigungsverpflichtung haben die dann auch nicht, da der Vertrag aus "wirtschaftlichen/konjukturellen Gründen" ausläuft - so sind die ausm Schneider.
Hab ich selbst so alles schon gehabt, auch bei großen Automobil-Zulieferern.
Aber unbefristet ist nach 6 Monaten auch nur durch grobe Vernachlässigung der Pflichten oder durch 3 Abmahnungen fristlos kündbar.
Gruß
Bearbeitet von: A2505 am 01.12.2012 um 18:14:25
in manchen branchen gibts z.b. garkeine probezeit mehr damit du nicht gleich wieder kündigen kannst.so wollen sie dich bei fachkräftemangel halten.aber das man die verlängert ist mir neu.hast du eine gewerkschaft z.b. verdi wo du fragen kannst in sachen arbeitsrecht.ich bin z.b. bei der i.g. bau und die helfen mir bei solchen sachen immer recht gut.gibt viele die auf die gewerkschaften schimpfen aber die haben mir schon manchen lohn eingeklagt.