Zitat:
Ja aber es ist ja normal so das in den ersten 6monaten der Gewährleistung der Händler beweisen muss das der Schaden noch nicht vorhanden war!? Dagegen sichert er sich doch dann durch das Siegel quasi ab!? Und wer weiß wie genau der '' Gutachter'' sich den Wagen anguckt^^
Denn eine Hand wäscht die andere
Verständlich was ich meine?
(Zitat von: basti320d)
Völlig richtig!
Mal ein Beispiel:
Das Gutachten muss der Kunde unterschreiben und dann kann er nicht mehr ankommen und sagen..."Die Kupplung rutscht"
Der Prüfer hat ja die Kupplung geprüft...ist zwar nur 5 Meter in die Halle gefahren, aber abgehakt.
Kunde unterschreibt und fertig...
3 Tage später merkt der Kunde, dass die Kupplung aber bei Belastung ruckelt und man stellt fest,
dass sie durch ist..
Hier kann er dann nichts mehr machen!
Auch alle anderen Funktionen sind betroffen.
Schließlich habe ich ich ein gesundes Misstrauen gegenüber DEKRA Prüfern , die in den Autohäusern ein und aus gehen!!
"Eine Hand wäscht die andere"
Viele Prüfer dürfen auch aufgrund von "Vorfällen" nicht mehr "kleben"!