Kratzer am Stossdämpfer... oO
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Heckpropeller,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto Totalschaden!"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.08.2010
Deutschland
11 Beiträge
Zitat:
Das Auto hat geparkt. Somit ist es unrelevant, ob mit oder ohne HU.
(Zitat von: Heckpropeller)
Nein.
Wenn es zugelassen ist, muss der TÜV gültig sein - selbst wenn das Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt ist. Die Begründung ist, das es durch die Zulassung fahrbereit gehalten wird und somit jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Bei der Schadensregulierung durch den Unfallgegner dürfte das aber keine Rolle spielen.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Völlig richtig was saugnapf schreibt.
Ein zugelassenes Fahrzeug muss eine gültige HU haben, egal wo es steht.
Macht aber in dem Fall nix aus, da die HU rein gar nix mit dem Unfall zu tun hat. Der Wagen hätte auch abgemeldet dort stehen können. Ist für den Unfall und die Schadenregulierung völlig unrelevant.
Ruhrpottgrüße
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Bei der Schadensregulierung durch den Unfallgegner dürfte das aber keine Rolle spielen.
Um nichts anderes geht es in doch in diesem Thread... oO
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Zitat:
und wie wird denn der zeitwert errechnet? für das geld kann ich mir ja wohl nicht das gleiche auto kaufen?
(Zitat von: BRUMBRUM21)
Bei einer Totalschadenregelung machst Du eigentlich immer Miese und als Geschädigter
legst Du immer drauf. Du kannst nur Glück haben ein günstiges Privatangebot zu finden.
Du kannst noch bisl Geld rausholen und am besten lässt Du das eine Anwältin für Dich
machen. Da wäre z.B. das Ausfallgeld wenn Du keinen Mietwagen in Anspruch nimmst,
die Pauschale für Telefonate mit Versicherungen etc., die Pauschale für Abmeldung des
geschrotteten Autos usw...
Zitat:
Wisst ihr wonach der Wiederbeschaffungswert errechnet wird? Dannach wie viel das Auto gerade so bei Mobile.de kostet oder wie läuft es ab?
Tja, das wüsste ich auch gerne mal genau. Aber das wird definitiv nicht beeinflusst durch
die Preise bei Händlern oder mobile.de usw. denn die angegebenen Preise sind teilweise
Fantasie. Wenn es wirklich nach solchen Faktoren wie aktuelle Verkaufspreise und Verfügbag-
keit des Autos gehen würde, hätte ich mit meinem 525ix schön Kohle gemacht... aber Pustekuchen.
BMW Team Oberhavel
Nimm auf alle Fälle schleunigst einen Fachanwalt, einen Sachverständigen hast Du ja scheinbar schon avisiert.
Da Du Totalschaden hast geht es bei Dir um einen vernünftigen Wiederbeschaffungswert
Der Sachverständige wird Dir das ausrechnen.
Den Wiederbeschaffungswert bekommst Du allerdings nur ohne Abschlag, wenn Du wieder ein Auto
kaufst, also schau Dich schon mal um was ein dem Baujahr, Kilometerstand und Austattung entsprechendes Fahrzeug kosten würde, dann weist Du Bescheid.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.08.2010
Deutschland
11 Beiträge
Neuster stand der Dinge....
Heute hat mich meine Mutter angerufen und ich bin mehr als verwirrt....
So der Gutachter soll sich das Auto angeguckt haben und das Guthaben direkt an die Versicherung geschickt haben und die Versicherung will nicht zahlen was im Gutachten steht die sind der meinung das es kein Totalschaden ist und man es reparieren kann???
Daraufhin soll der Gutachter einen Anwalt eingeschaltet haben der sich nun darum kümmert...
und das alles ohne das meine Mutter überhaubt davon wusste das das gutachten bereits fertig ist.. ich werde aus der sache nicht schlau?
ich glaube Deine Mutter erzählt Dir auch nicht alles
wer hat denn den Gutachter mit genau was beauftragt, kennst Du denn das Gutachten?
warum wendet sich der Gutachter direkt an Versicherung und beauftragt dann einen Anwalt?
das ist ja ein heilloses Durcheinander
Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Hast Du ihn dir ausgesucht oder war er von der gegnerischen Versicherung? Du hast natürlich Anspruch auf einen eigenen Gutachter! Komisch, dass er sich das Auto nur mal so von außen ansieht, da stimmt doch irgend etwas nicht... :(
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.08.2010
Deutschland
11 Beiträge
sorry sorry,
meine mutter diese kuh hat alles falsch und verdreht erzählt :D
ist alles abgelaufen wie es abzulaufen hat...
der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von knapp 8000 inst gutachten geschrieben plus 1200 restwert.... und hat meiner mutter geraten einen befreundeten anwalt von ihm zu nehmen was sie aucht tat damit wir auch wirklich alle kosten kriegen die uns zustehen...
ps.. eine reparatur würde 25000 kosten damit wäre ich auch zufrieden :D
so nun heißt es warten :)
na dann ist ja alles ok
sei mal etwas nachsichtig mit Deiner Mutter
da läuft ja nun alles richtig
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.08.2010
Deutschland
11 Beiträge
bin ich doch auch dafür das sie so ziemlich garkeine ahnung hat und ihre deutschkenntnisse dürftig sind hat sie es sehr gut hinbekommen
Zitat:
der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von knapp 8000 inst gutachten geschrieben plus 1200 restwert....
Nur zur Info die 1200 Restwert werden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und nicht hinzu addiert ;-)
Sprich der Gutachter sagt die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs kostet 8000€. Dein Fahrzeug hat aber noch 1200€ Restwert. Also bekommst du von der Versicherung 8000€ - 1200€ = 6800€ ausgezahlt. So dass du mit dem Restwert deines Autos (i.d.R. wird dir auch ein Ankäufer angeboten der das Fahrzeug zum angegeben Restwert aufkauft) zusammen auf die 8000€ kommst um dir ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen :)
Genau so ist es. Der Restwert wird durch den Gutachter in einer speziellen
Restwertbörse regional im Umkreis von 100km oder so bestimmt.
Was natürlich sein kann ist, das wie bei mir, die gegnerische Versicherung
das Fahrzeug nochmal überregional inseriert und einen höheren Restwert
erzielt (die Restwertbörse ist wie ebay für Verwerter usw.) und von daher
gleich mal den Widerbeschaffungswert kürzt, was aber nicht rechtens ist
und es gibt diesbezüglich auch Urteile. Aber um das durchzusetzen brauchst
Du einen Anwalt.
Sofern der Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung kommt,
darf die Versicherung das Gutachten und die Fotos NICHT für eigene
Restwertinserate benutzen, die sind urheberrechtlich geschützt und
im Fall der Fälle gehen Gutachter dann auch gerichtlich dagegen vor.
Darüber wurde ich von meinem Gutachter (von BMW) aufgeklärt.
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.08.2010
Deutschland
11 Beiträge
hmm da habe ich keine ahnung.
Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuerung, incl. 2,4% MwSt) € 8.150,00
Restwert incl. 19,0 % MwSt. € 1.200,00
Nutzungsausfallentschädigung pro Kalendertag (maximal) € 43,00
Mietwagenklasse 07
so stand es im Gutachten..
Außerdem habe ich noch eine Frage.. Kriege ich die Nutzungsausfallentschädigung auch wenn ich kein mietwagen nehme? also 14 x 43 euro?
und wie sieht es mit dem geld aus kriegt man es unversteuert und die steuern werden nachgezahlt sobald ich ein auto habe?
Zitat:
Außerdem habe ich noch eine Frage.. Kriege ich die Nutzungsausfallentschädigung auch wenn ich kein mietwagen nehme? also 14 x 43 euro?
(Zitat von: BRUMBRUM21)
Den Nutzenausfall kriegst Du nur, wenn Du keinen Mietwagen nimmst - und tatsächlich nen Nutzenausfall hast, also Deinen Wagen nicht nutzen kannst. Also weil er entweder nicht fahrbereit ist oder schon verkauft wurde und noch kein neues Fahrzeug angeschafft wurde.
Und btw wird der Nutzenausfall von den Versicherungen auch gern "nach unten korrigiert". Auch aus dem Grund macht ein Anwalt Sinn...
Wenn Du nen Mietwagen (Klasse 7 - bzw. sicherheitshalber mind. eine Klasse drunter; s.o.) brauchst und nimmst, kriegst Du die Mietwagenkosten ersetzt. Bzw. wird dann wohl direkt mit dem Mietwagenunternehmen abgerechnet.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
und wie sieht es mit dem geld aus kriegt man es unversteuert und die steuern werden nachgezahlt sobald ich ein auto habe?
(Zitat von: BRUMBRUM21)
Das ist ziemlich kompliziert. Die Versicherungen sagen gerne, daß die Mehrwertsteuer erst anfällt, wenn Du im Autohaus (!) einen Wagen kaufst. Gutachter und Anwälte argumentieren gerne, daß die Mehrwertsteuer für den Wagen beim Neukauf bereits angefallen ist und man sie auch in den Gebrauchtwagenverkauf mit reinschleppt.
Da gibts genaue Regelungen wie alt das Auto maximal sein darf, kenn mich aber damit nichtmehr so gut aus. Ein Steuerberater oder Anwalt sollte da weiterhelfen. Fakt ist, ich hab die MwSt bekommen. Auto war Bj. 2005, Unfall war 2010. Also 5 Jahre alt. Und ich hab wieder nen Gebrauchten von Privat gekauft und trotzdem die Steuer bekommen. Ist ganz verzwickt.
Mal dürfen sie auch 19% abziehen und mal 2,4%....
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.11.2012 um 18:01:32
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...