Zitat:
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Das Wasser unter der Rueckbank und die gammelnde Rueckbank selber gehen auf sein Konto, und wenn er sich querlegt, dann am Besten grad mal einen Anwalt konsultieren/einschalten!
Der BMW-Haendler ist in der gesetzlichen Pflicht den Mangel zu beheben.
(Zitat von: CH-Cecotto)
Nein, ist er nicht. Auf welches Gesetz berufst du dich denn?
Eine Gewährleistung ist keine Versicherung! Die Gebrauchtwagengarantie wiederum schließt in der Regel Innenraumschäden aus.
Die gesetzliche Gewährleistung deckt nur den Primärschaden ab und das war das kaputte Rücklicht.
(Zitat von: Saugnapf)
Super!
Kleines Beispiel aus dem wahren BMW-Leben:
Wenn also aufgrund eines verstopften Schiebedachablaufs bei einem E61 die ganzen STG geflutet werden und absaufen, so deckt die Geaehrleistung bloss den verstopten Ablauf, nicht aber die zerstoerten STG im Wert von mehreren Tausend Euro?
Super, kann mich da nur wiederholen!
Und zum Thema des TE:
Wenn die Typen bei BMW zwar die defekte Rueckleuchte ersetzten, aber nicht mal auf die Idee kommen dass man ev auch noch das gesammelte Wasser im Innenraum entfernen koennte, so ist das doch ne totale Bankrotterklaerung der Werkstatt!
Und bis der Kunde merkt dass er ein Aquarium spazierenfaehrt ist die Rueckbank bereits ein Schimmelparadies.
Top, so einen Service muss man erst mal toppen!
Aber du hast natuerlich Recht, rein rechtlich ist alles so in bester Ordnung, wie koennte es auch anders sein?
Und dann wundern sich die Vertragshaendler warum ihnen die Kunden ausbleiben :-)