Vignette aber dennoch 120 Strafe
Frage: Wie kann eine ASFINAG als eine "Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien, FN 92191 a
Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien," eine Strafe verfügen und festsetzen und so tun als wäre es einen Gesetz. Sie kann doch bestenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen?
UID-Nummer ATU 43143200
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-
FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
A-1011 WIEN, ROTENTURMSTRASSE 5-9, POSTFACH 983
TEL +43 (0) 50 108-10000, FAX +43 (0) 50 108-10020
E-MAIL
office@asfinag.atBevor man seine egenen Beweise vergeude, sollte man Akteneinsicht von ASFINAG verlangen und schauen welche Beweise überhaupt vorliegen. Vieleicht sind diese ja vällig unzureichend.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo ability,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vignette aber dennoch 120 Strafe"!
Gruß
magst nicht noch größer Schreiben und noch ein paar male posten?
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
Deutschland
2455 Beiträge
Hier übrigens die Rückseite einer Vignette, die man *anschauen muss* um das Ding überhaupt kleben zu können.
[img]http://www.overclockers.at/attachment.php?attachmentid=103254[/img]
Bearbeitet von: Stefan177 am 29.09.2012 um 19:14:27
(Zitat von: Stefan177)
Wenn ich einen peniblen Prüfer bei der HU hier in Deutschland habe, dann sagt der: Das ist im Sichtfeld und somit nicht zulässig.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
das denke ich mir auch schon lange und warum rechts nicht mehr erlaubt ist wo ja auch die Begutachtungsplakette angebracht werden muss ist mir ein Rätsel.
Österreich dürfte da ein wenig anders denken wie beim teilweise Rauchverbot in Lokalen und den E-Zigaretten :-)
Sehr komisch ...
LG Phil
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Frage: Wie kann eine ASFINAG als eine "Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien, FN 92191 a
Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien," eine Strafe verfügen und festsetzen und so tun als wäre es einen Gesetz. Sie kann doch bestenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen?
UID-Nummer ATU 43143200
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-
FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
A-1011 WIEN, ROTENTURMSTRASSE 5-9, POSTFACH 983
TEL +43 (0) 50 108-10000, FAX +43 (0) 50 108-10020
E-MAIL office@asfinag.at
(Zitat von: ability)
Bei uns in der Bananenrepublik Österreich geht alles.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Ganz einfach, es müssen von der Regierung die passende Ermächtigungsgesetze gemacht werden.
Da der Betrieb und Unterhalt privatisiert wurde, hat man die Überwachung gleich mit abgegeben.
Da könnten sogar an Baustellen und Ausfahrten zusätzliche Kontrollen sein.
Wenn man allerdings so "schlau" ist die Plakette zu kaufen aber sie nicht anzubringen,soll halt auch
die Strafe bezahlen.
Man könnte aber das Navi auf "Maut umgehen" einstellen. Dauert halt auch deutlich länger, der Ausflug in
das schöne Österreich.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 7 Monaten
Mir ist auch passiert. Ich habe in Deutschland eine Vignette gekauft und geklebt wie gewohnt am Windschutzscheibe Ohne Tönung, ins Eck Links Oben. Trotzdem habe eine Geldstrafe von 120 Euro bekommen, Ich muss ein Fehler beim Aufkleben gemacht haben, aber welche weiss ich nicht.
Ich finde asozial und betrügerisch das Leute absichtlich ohne Vignette oder Durch Hilfsmitteln aufgeklebte Vignette durch Staatliche Autobahnen fahren, und verdienen zurecht die Strafe.
Ich habe aber eine Frage, und zwar in Österreich wenn Ohne Vignette fährst kostet die Strafe 120 Euro, wenn ein Fehler beim Aufkleben machst, es kann jeden passieren, wir sind halt nur Menschen, kostet auch 120 Euro. Also bin Ich auch ein Asozialer und Betrüger? Ich finde dass wirklich nicht korrekt von ASFINAG, Sie sollten unterscheiden die Umstände der Fälle.
Ich fülle mich echt wie ein Betrüger behandelt worden, deswegen habe mich entschieden meine SKI Urlaub und Ausflüge woanders zu verbringen, und nie wieder Österreichsche Produkte zu kaufen, Ich werde in Zukunft wenn Über Österreich fahren muss, nur über Mautfreie Strassen zu fahren mit eigene Benzin und Proviant, sodass was ich in dieser Land hinterlasse ist nur Abfall ( Natürlich in Mülltonne ) und Abgase von Auto.
Nichts für Ungut, aber nicht mit Mir !!!!
Na ist doch ein netter Zuverdienst für Österreich, hier und da mal ungerechtfertig 120€ kassieren....da kommt Einiges zusammen übers Jahr.
nur durch das abzocken deutscher touristen welche die vignette nicht nach bedienungsanleitung auf der rückseite kleben war die lohnsteuerreform 2016 möglich ;)
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
... Einfach nicht zahlen ... Oder noch besser im Gegenzug der Firma eine Rechnung in Höhe von 120€ schicken wegen Bearbeitung ihres Anliegens ... :D man sollte sich nur besser danach nicht in Österreich Sehen lassen [Achtung dieser Beitrag enthält Spuren von Ironie]
bei falschem aufkleben kannst du zu einem ÖAMTC Stützpunkt gehen und das erklären und solltest (habe ich von einem Bekannten gehört) eine neue bekommen (ist natürlich etwas schwierig in D).
LG Phil
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Ist nicht böse gemeint aber warum klebst du sie rechts unten hin? Steht ja sogar drauf, dass sie nur gültig ist, wenn sie mittig oder Links klebt.
Ich nehme mal an, dass es bei der Vignette gleich ist wie bei Blitzer-Strafen. Nachdem in Deutschland keine Halterhaftung gilt musst du die Strafe auch nicht zahlen, wenn nicht nachgewiesen wird wer gefahren ist.
(Zitat von: Kingm40)
DIe Vignette kann auch rechts geklebt werden. Es gibt kein Gesetz in Österreich, welches vorschreibt wo die Vignette geklebt werden muss.
Die Vignette muss nur von außen sichtbar sein und auf die Scheibe geklebt.
Das was auf der Vignette steht, ist nur eine Empfehlung wo man die Vignette hinkleben kann!
Ist nicht böse gemeint aber warum klebst du sie rechts unten hin? Steht ja sogar drauf, dass sie nur gültig ist, wenn sie mittig oder Links klebt.
Ich nehme mal an, dass es bei der Vignette gleich ist wie bei Blitzer-Strafen. Nachdem in Deutschland keine Halterhaftung gilt musst du die Strafe auch nicht zahlen, wenn nicht nachgewiesen wird wer gefahren ist.(Zitat von: Kingm40)
DIe Vignette kann auch rechts geklebt werden. Es gibt kein Gesetz in Österreich, welches vorschreibt wo die Vignette geklebt werden muss.
Die Vignette muss nur von außen sichtbar sein und auf die Scheibe geklebt.
Das was auf der Vignette steht, ist nur eine Empfehlung wo man die Vignette hinkleben kann!
(Zitat von: StefanSch)
http://www.geldmarie.at/urlaub/autobahnvignette-%C3%B6sterreich.html
Before you diagnose yourself with Depression or Low Selfesteem, first make sure you are not infact, just Surrounded by Assholes