Angel Eyes immer anmachen wann man will!
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Hey liebes Syndikat, ich hab da mal eine Frage bezüglich den Angeleyes!
also erstmal kurz ein paar Infos:
Ich habe einen e46 vorfacelift, und in diesem habe ich erst kürzlich die standlichter durch Angeleyes ersetzt.
Da ich die Angeleyes echt hammer finde würde ich sie gerne immer anhaben, aber da das fahren mit Standlich ja nicht erlaubt ist habe ich mir was überlegt.
Würde es gehn wen ich die Angel Eyes mit einem kleinen Schalter neben meinem Lenkrad verbinde und dann den Strom vom Dauerplus des Radios benutze um die AngelEyes zum Leuchten zu bringen?
Also es würde so sein:
Die Ringe funktionieren ganz normal wen das Standlicht an ist, fahre ich los schalte ich das standlicht aus, dan gehen die Ringe ja auch aus.
Will ich die Ringe aber weiterhin an haben, ohne das das Standlicht benutzt wird, klicke ich auf den neuen Schalter auf an. Dieser schalter nimmt das Plus vom Radio und gibt es denn Ringen sodas sie auch an gehen wenn ich Fahren tuh.
Was meint ihr, würde das klappen? :D
hier ist ein Bild des Schalters den ich benutzen würde:
So habe ichs mir vorgestellt:
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Hallo JannisZane,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angel Eyes immer anmachen wann man will!"!
Gruß
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Mitglied seit: 30.11.2011
Sonneberg
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44 Beiträge
wieso ist es verboten mit standlicht zu fahren?
ich schätze mal, da wird ich keiner deswegen anhalten.. und schon garnicht wenn deswegen deine Ringe leuchten...
bei den neueren Modellen werden die ringe genauso als Standlicht benutzt. mit dem untersched, dass es eben eine tagfahrlichtfunktion gibt...
Bmw ist keine Marke - sondern eine Lebenseinstellung.
Ich verstehe den Sinn der ganzen aktion nicht. Dadurch das du den Lichtschalter nicht umlegst wird das ganze auch nicht legaler.
Einziger Nachteil währe das du hinten kein Licht mehr nach hinten wirfst und wie die Deppen mit ihrem TFL im Nebel unterwegs bist.
Möglich ist es keine frage, ich selber bastel mir grade ein selbstgemachtes Coming Home modul, am e36 etwas an der Elektrik zu machen ist recht einfach sofern man bischen was von der Materie versteht.
Zitat:
wieso ist es verboten mit standlicht zu fahren?
(Zitat von: Paul-E39)
Weil es
Standlicht heißt ;)
STVO die (2)mfg
Bearbeitet von: Jago am 27.09.2012 um 16:44:09
Mitglied seit: 19.05.2010
landkreis gießen
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338 Beiträge
Aber wenn man Abblendlicht anhat ist das Standlich doch auch mit an?
Also ich habe seit 2 Jahren CCFL Ringe (In der STVO verboten) anstatt der Originalen Standlichter.
Also Lichtschalter auf Standlicht, Ringe gehen an, mehr nicht.
Damit fahre ich IMMER. In letzter Zeit habe ich ECE in meinem e46 codiert, damit kann ich den Schalter auf Abblendlicht lassen und wenn ich Zündung aus habe geht auch das Licht aus, sonst ist ja immer das Standlicht noch an.
Noch nie gehört das man Standlicht(Ringe) beim fahren nicht anhaben darf, jeder neuere BMW fährt doch damit rum ;-)
Noch nie Probleme gehabt. Schalt einfach auf Standlicht oder Abblendlicht und fahr ganz normal damit rum und lass den komischen Umbau mit nem extra Schalter ;-)
Zitat:
Noch nie gehört das man Standlicht(Ringe) beim fahren nicht anhaben darf, jeder neuere BMW fährt doch damit rum ;-)
(Zitat von: BMWEnthusiast)
Bei den neuen BMWs werden die ja auch als Tagfahrlicht geschaltet (Rückleuchten bleiben aus) und fahren mit Tagfahrlicht ist erlaubt - fahren mit Standlicht nicht.
Die Standlichtfunktion übernehmen sie auch, dann sind sie aber gedimmt (und Rückleuchten sind an).
MFG
rumpel666
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Nagold
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Der Sinn der sache wäre eben das hinten des Licht nicht angeht, also würde ich nicht wirklich mit "Standlicht" fahren sondern mit den Ringen.
Ja gut legaler wirds ja nicht aber immerhin kann die Rennleitung einem nicht vorwerfen das man mit dem "normalen" Standlicht unterwegs ist falls sie einen anhalten^^
Also werden sie halt eben als Tagfahrlicht benutzt.
Gut wäre es wenn man im "Standlichtmodus" die Ringe nicht so hell hätte wie im "Tagfahrlichtmodus" XD
Wenn die Polizei hinter Dir ist und sie dich anhält, kannste ja sagen, dass du abblendlicht gerade ausgemacht hast bzw. dachtest es wäre aus, warst aber noch auf standlicht.
Shit happens!
Wenn se dich anhält, hält sie dich an und gut.
Wenn die von vorne kommen, interessiert das Heck die sowieso nicht, wenn se geil auf die ringe sind.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
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ja stimmt hast recht kann man auch so machen^^
bin halt fahranfänger und hab noch etwas schiss angehalten zu werden und so^^
Einfach an die Regeln halten ;) Was besseres gibt es nicht.
Ansonsten einfach mal die paar Euro in die hand nehmen und Bezahlen. Kostet ca 10€ vieleicht auf 15€.
Wenn du Basteln möchtest kann ich dir paar anregungen geben ;)
Aber eine Funktion doppelt zu belegen macht keinen Sinn. Zumal so ein einsamer extraschalter recht unansehlich aussieht. Und versteckt ist auch nicht immer so toll.
Bearbeitet von: Jago am 27.09.2012 um 19:35:54
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Basteln tuh ich gerne! :)
Hab schon einiges an meinem e46 gemacht kann man in meiner Fotostory sehn :)
Naja man kann ja an dem Schalter einen aufkleber daneben hinkleben wo drauf steht "Raketenantrieb" XD
Also ich glaube nicht, daß man Dich wegen sowas anhalten und auch noch anzeigen würde. Und wenn, dann irgendwas für 10 Euro. Soviel kostet es, wenn man mit Nebelscheinwerfern unterwegs ist. Von daher kann man das ruhig riskieren, denke ich. Aber zu 99% wird das niemanden interessieren.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Diese Antwort wurde
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na da haben wir es in österreich besser in diesem fall . standlicht und nebelscheini gelten als tagfahrlicht wenn sie beide leuchten . auch in vielen eu-ländern so akzeptiert . bei euch anscheinend nicht ... ich fahre mit meinem e36 coupe immer mit den ringen und neblerscheini herrum und brauch kein schlechtes gewissen zu haben . aber in ungarn hab ich dafür strafe bezahlt , dort is es nicht erlaubt , obwohl die auch schon zur eu gehören .... da sollte es gesetzesänderungen geben , wenn wir schon im suuppeerr eu-land , dann bitte gleiche gesetze in der stvo .
wenn ich aber in deutschland bin , fuhr ich auch immer so mit ringe und neblerscheini und wurde auch angehalten ,aber es wurde nix bemängelt , war quasi nur eine routine-kontrolle . war immer der meinung dass diese leuchtkombination auch bei euch erlaubt ist . anscheinend doch nicht . schade ....
edit : der adac und wie die alle heißen , haben bezüglich dessen eine liste in welchen ländern diese beleuchtungsart(tagfahrleuchten) standlicht mit nebellicht erlaubt sind und wo nicht .
Bearbeitet von: Mani73 am 27.09.2012 um 20:45:06
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
Hey liebes Syndikat, ich hab da mal eine Frage bezüglich den Angeleyes!
also erstmal kurz ein paar Infos:
Ich habe einen e46 vorfacelift, und in diesem habe ich erst kürzlich die standlichter durch Angeleyes ersetzt.
Da ich die Angeleyes echt hammer finde würde ich sie gerne immer anhaben, aber da das fahren mit Standlich ja nicht erlaubt ist habe ich mir was überlegt.
Würde es gehn wen ich die Angel Eyes mit einem kleinen Schalter neben meinem Lenkrad verbinde und dann den Strom vom Dauerplus des Radios benutze um die AngelEyes zum Leuchten zu bringen?
Also es würde so sein:
Die Ringe funktionieren ganz normal wen das Standlicht an ist, fahre ich los schalte ich das standlicht aus, dan gehen die Ringe ja auch aus.
Will ich die Ringe aber weiterhin an haben, ohne das das Standlicht benutzt wird, klicke ich auf den neuen Schalter auf an. Dieser schalter nimmt das Plus vom Radio und gibt es denn Ringen sodas sie auch an gehen wenn ich Fahren tuh.
Was meint ihr, würde das klappen? :D
hier ist ein Bild des Schalters den ich benutzen würde:
So habe ichs mir vorgestellt:
(Zitat von: JannisZane)
Du brauchst noch eine Sperrdiode zwischen Angeleyes und Deinem regulären
Lichtschalter weil der Strom immer in zwei Richtungen fließt.
Das heisst, schaltest Du z.B. mit Deinem extra Schalter die Angel Eyes ein,
geht der Strom ebenfalls in Richtung Deinen normalen Lichtschalters. Das könnte
ggf. zu unerwünschten Nebeneffekten führen.
BMW Team Oberhavel
Für 10€ Strafe die dich vielleicht einmal im Jahr erwischen KANN, würde ich einen solchen "Umbau" nicht vornehmen. Ist sinnlos und die Bestrafung bleibt vermutlich die selbe.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Zitat:
na da haben wir es in österreich besser in diesem fall . standlicht und nebelscheini gelten als tagfahrlicht wenn sie beide leuchten . auch in vielen eu-ländern so akzeptiert .
Wo ist da den der Sinn?
Nur Standlicht ist verboten?
Nur Nebelscheinwerfer ist verboten?
Aber die Kombination ist erlaubt?
Zitat:
Der Sinn der sache wäre eben das hinten des Licht nicht angeht, also würde ich nicht wirklich mit "Standlicht" fahren sondern mit den Ringen.
Ringe = Standlicht
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Quelle