Guten Tag Herr XX
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,
also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese
Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen
verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch
als Empfehlungen zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Delticom AG
info@delti.com