Blinker in den Kotflügeln
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Mitglied seit: 13.07.2011
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Hey Jungs und Mädels,
Kann mir einer sagen, ob es beim E36 Coupe BJ 96 die Option gab es ohne Blinker in den Kotflügeln zu bestellen?
Ich habe keine Blinker drin, aber die restlichen blinken auch nicht schneller..
Liebe grüße, der Shadee!
Mitglied: seit 2005
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Hallo Shadee,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Blinker in den Kotflügeln"!
Gruß
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wenn ein seitenblinker im koti ausfällt , wird dadurch kein schnelles blinken verursacht . dies passiert nur bei front und heckblinker(hauptblinker) .
und diese option gab es sicher nicht . entweder hatte deiner einen schaden und wurden alte koti angebaut oder sie wurden sozusagen gecleant . musst die radhausschale abbauen um zu schauen ob wenigsten noch die kabeln drinn sind . aber kann mir nicht vorstellen , dass man die kabeln auch entfernt hat . denke die sind nur zurückgebunden oder hängen lose hinter dem koti herrum . da kannst du gleich schaun ob man das cleanen erkennen kann ....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.07.2011
Deutschland
14 Beiträge
Also ich habe jetzt mal geschaut und ich finde kein Kabel, da ich keine Radhausinnenverkleidung habe - vielen Dank an den Vorbesitzer - ging das relativ Flott.. Dann werden die wohl die Kabel abgeschnitten und alte Kotis oder welche aus dem Zubehör verbaut haben.. :-/
Aber viele Dank für deine schnelle Antwort! =)
im motorraum müssen sie aber noch sein , sonst hätte er sie ja total auslösen müssen vom kabelbaum ...
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Vielleicht hast du auch einfach nur ein Coupe mit ner EZ von 96 und nen Baujahr irgendwo davor.
Hat das Auto denn nen Beifahrerairbag?
Im §72 StVZO sind die Übergangsbestimmungen aufgeführt
§ 54 Abs. 4 Nummer 5 (zusätzliche Blinkleuchten an den Längsseiten von mehrspurigen Fahrzeugen)
ist spätestens
1. ab 1. Januar 1992 auf erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge anzuwenden.
ab diesem Zeitrpunkt sind Seitenblinker gesetzlich vorgeschrieben, also wird es diese "Option" hier für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge bei BMW niemals gegeben haben
Mitglied seit: 16.08.2011
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47 Beiträge
Das bedeutet ja dann auch, dass das Cleanen der Seitenblinker illegal ist, sehe ich das richtig?
Und serienmäßig gab es die Seitenblinker ab Bj 93, also bei dir mussten welche verbaut gewesen sein.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.07.2011
Deutschland
14 Beiträge
Hehe, nein der is schon BJ 96, aber EZ 98 ;) Hab die kabel doch noch gefunden, sind hinterm Holm zusammen gebunden.. Sind doch so Kabel mit 2 Adern und so nem relativ kleinen Stecker, oder?
hmmm . ich kenne keinen bmw e34 der baujahr 92 is und seitenblinker hat und wenn ich nicht irre auch keinen 93er .
ich glaub da vertauscht du was - ab fahrzeugen mit einer länge von über 6 meter müssen seitenblinker montiert sein .
und beim e36 sind die seitenblinker auch erst später gekommen , glaub war ende 93 oder 94 .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Stimmt, gilt nur für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen....ich werd nochmal nachlesen
Zitat:
Stimmt, gilt nur für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen....ich werd nochmal nachlesen
(Zitat von: E36-Freak)
es gibt genügend fahrzeuge noch immer , die neu sind und keine seitenblinker haben ......
das es mit dem gewicht zu tun hat , glaub ich weniger , aber mit der länge is es zumindest erklärbar . da gibts ja eine menge an zusatz baragraphen .....
nur sollte es so sein , dass wenn ein fahrzeug ab werk so verlassen wurde , dann uss das auch funktionieren , is ja das gleiche mit 3.bremsleuchte . wenn die ned geht , gibts auch kein pickerl bzw tüv . aber wer es abbaut .... oder nachrüstet ......
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Das Zulassungsverfahren ist entscheident
Weder die EWG 76/756 vom 27.07.76 noch die ECE-R48 enthält eine Ausrüstungsvorschrift wie sie vom 54(4) Nr. 5 gefordert wird
Weist der "Verfügungsberechtigte nach das im Verfahren nach Erteilung der Betriebserlaubnis der Anbau der Beleuchtungseinrichtungen entsprechend §21a vorgenommen wurde, oder eine EG-Teil-Betriebserlaubnis vorgelegen hat, brauchen diese Fahrzeuge nicht mit zusätzlichen Blinkleuchten an den Längsseiten ausgerüstet werden
Das würde erklären, warum als Beispiel der E34 aus den Baujahren 1993, 1994 pp ohne Seitenblinker auf dem Markt sind...
Ansonsten gilt die Übergangsvorschrift aus 1992