Fahrzeugführerermittlung wegen Beleidigung
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Hallo,
mein Opa hat hier ein Schreiben bekommen (Fahrzeugführerermittlung) indem Er drum gebeten wird, den Fahrer anzugeben. Ich bin sein Enkel und es geht um Beleidigung.
Um es aber besser auszudrücken: Ich habe nur zurückbeleidigt.
Heute war ich bei der Polizeistelle und wolle das Schreiben abgeben. Die Lage wurde dem Polizisten geschildert und er hat daraufhin einfach gesagt, dass wir auf das Schreiben nicht reagieren sollen und dass mein Opa von seinem Recht Gebrauch machen soll, dass er sich und Verwandte nicht beschuldigen muss. Ich war erstaunt, dass solch ein Tipp von einem Polizisten kommt.
Ich selbst habe 2 Zeugen, dass ich sicherlich nicht Schuld daran bin, dass es soweit gekommen ist.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich das Schreiben abgeben soll und riskieren soll, dass ich letzendlich doch die A****karte ziehe. Der Grüne hat nur gemeint, dass bei Nichtaussage schlimmstenfalls künftig ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Wie soll ich vorgehen?
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Hallo KoKoBoB,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrzeugführerermittlung wegen Beleidigung"!
Gruß
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405 Beiträge
... nicht drauf reagieren natürlich !
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74 Beiträge
Zitat:
... nicht drauf reagieren natürlich !
(Zitat von: Sonic17)
Muss es da zwangsläufig zu einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs kommen?
Der Polizist ist in meinen Augen dazu verpflichtet, Euch darauf hinzuweisen, dass man als Beschuldigter das Recht hat zu schweigen - genauso wie man seine Verwandten / Ehegatten nicht beschuldigen muss. Sollte eigentlich auch auf dem Ermittlungsbogen kommen.
Zu ner Fahrtenbuch-Auflage kanns rein theoretisch kommen. Würd mich aber wundern, wenns dazu kommt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
gilt das auch bei zu schnell fahren , denn rein theoretisch wäre das ja auch eine beschuldigung oder ????
oder bei fahren ohne führerschein , muss da der fahrzeughalter angeben , wer gefahren ist und der polizist sogar den namen hat , aber leider die daten wie adresse usw verloren gegangen sind .....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
gilt das auch bei zu schnell fahren , denn rein theoretisch wäre das ja auch eine beschuldigung oder ????
oder bei fahren ohne führerschein , muss da der fahrzeughalter angeben , wer gefahren ist und der polizist sogar den namen hat , aber leider die daten wie adresse usw verloren gegangen sind .....
(Zitat von: Mani73)
Kommt drauf an: wenn der Fahrzeughalter mit dem Fahrer verwandt ist, muss er ihn nicht als Fahrer angeben.
Bearbeitet von: mb100 am 25.07.2012 um 15:20:18
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
gilt das auch bei zu schnell fahren , denn rein theoretisch wäre das ja auch eine beschuldigung oder ????
oder bei fahren ohne führerschein , muss da der fahrzeughalter angeben , wer gefahren ist und der polizist sogar den namen hat , aber leider die daten wie adresse usw verloren gegangen sind .....
(Zitat von: Mani73)
Kommt drauf an: wenn der Fahrzeughalter mit dem Fahrer verwandt ist, muss er ihn nicht als Fahrer angeben.
Bearbeitet von: mb100 am 25.07.2012 um 15:20:18
(Zitat von: mb100)
sorry , aber so kann es nicht sein ....
warum ? schau mal , bei uns in österreich wird nicht von vorne geblitzt sondern von hinten . da wird nie erkannt wer mit dem auto fährt , es kommt immer von der bußstelle eine sogenannte FAHRZEUGLENKERERHEBENUNG , wo man eben angeben muss wer zu diesem zeitpunkt mit dem fahrzeug gefahren ist , macht man das nicht bekommt man als fahrer automatisch die strafe und noch noch zusätzlich eine strafe warum man nicht die lenkererhebung ausgefüllt hat . also könnte jeder und immer sagen , dass zu diesem zeitpunkt ein verwandter gefahren ist und ich mache von meinen recht gebrauch , es nicht zu sagen weil ich als verwandter keinen meiner verwandtschaft beschuldigen muss und will . das wäre ja in österreich eine wirkliche lücke und alle blitzer-strafen wären somit für umsonst .
ich denke eher , dass dies funktioniert wie bei beschuldugungen und bei gericht , aber nicht bei einer organstrafe im verkehrsbereich . und wenn man als verwandter bei gericht davon gebrauch macht , is ja eigentlich im vorhinein klar , dass der verwandte schuldig is.....
aber auch wenn der TE angibt dass er fuhr , wird nix dabei rauskommen , damit beschäftigt sich nicht das gericht . da steht aussage gegen aussage . is ja kein blut geflossen oder knochenbrüche.....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Das ist so einfach. Wenn du das aber oft machst, hat der Staat irgendwann mal die Schnauze voll, und verpflichtet dich zum führen eines Fahrtenbuchs. Und dann hast du Pech :D
@Mani: das liegt daran, dass Ihr in Österreich auch die Halterhaftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten habt - die es in Deutschland nicht gibt. Wenn in Deutschland der Fahrer nicht ermittelt werden kann (weil beispielsweise das Bild zu schlecht ist), dann gibts auch keine Strafe. In Österreich ist in diesem Fall der Halter am dransten.
Deswegen wird in Deutschland auch von vorn geblitzt.
In Deutschland ist das Zeugnisverweigerungsrecht für Verwandte in § 52 StPO (fürs Strafrecht) und in 383 ZPO (fürs Zivilrecht) geregelt, und § 98 VwGO (fürs Verwaltungsrecht) verweist auf die ZPO-Normen.
Es ist zwar bekannt, dass die Österreicher - was die Gesetze angeht - viel bei uns abgeschrieben haben. Allerdings darf man nicht den Fehler machen und die Rechtslage in Deutschland 1:1 auf die Rechtslage in Österreich übertragen - und umgekehrt. Und noch dazu ist das hier ein deutsches Forum, also gilt grundsätzlich - auch für die hier behandelten Themen - deutsches Recht. Ausnahme: der TE hat seinen Sitz im Ausland oder aus dem Beitrag ist zu entnehmen, dass es sich um "ausländisches" Recht handelt.
Darüber hinaus darf auch daraus, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht wurde, nicht geschlossen werden, dass der jeweilige Verwandte automatisch die Tat begangen hat. Und weiterhin: Macht man unberechtigterweise von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch (weil eben doch kein Verwandter gefahren ist), so hat man sich m.E. ggf. wegen ner Falschaussage strafbar gemacht.
Bearbeitet von: mb100 am 25.07.2012 um 16:47:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
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Verstehe. Aber Opa-Enkel sollte ja in gerader Linie zweiten Grades verwandt sein,
oder sehe ich das falsch?
Also, ich kenn Leute die schon im Bau waren, von Hunden angefallen, vom Blitz getroffen wurden oder fast in der eigenen Tiefgarage ersoffen sind - aber ich kenn KEINEN, der jemals auch nur so ein Fahrtenbuch gesehen hätte.
Will meinen - bis es dazu kommt, musst du dir schon noch Einiges leisten.
TriStar
Ich kenne viele bzw. habe schon viele Auflagen erlassen ein Fahrtenbuch zu führen.
Beim 2.ten mal ist es bei uns im Landkreis so weit.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
Verstehe. Aber Opa-Enkel sollte ja in gerader Linie zweiten Grades verwandt sein,
oder sehe ich das falsch?
(Zitat von: KoKoBoB)
Ja, Opa und Enkel sind jedenfalls verwandt "genug"...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
fahrtenbücher gehören echt ins reich der mythen! :D
reagieren solltest du auf jedenfall... ich hatte einen ähnlichen fall, ich habe angeblich jemanden abgedrängt von der fahrbahn! lol
na ja ich war für meine mutter unterwegs, sie hat also post bekommen. der polizist meinte dann zu uns wir sollen erst mal NICHT reagieren und warten bis das zweite schreiben kommt.
ein zweites schreiben kam dann nach 2 monaten und wir haben geantwortet dass wir nicht wissen wer das war und das für den fall mehrere leute in frage kommen... der typ hatte aber zu einem delfin grauen audi a 3 einen blauen bmw oder so gesehen... also alles sehr widersprüchlich!
der polizist meinte im schlimmsten fall, wenn der fahrer NICHT angegeben wird, wird man zur polizei geladen und lässt dort ein foto von sich machen. das wird dann mit einigen anderen fotos dem anzeigenden vorgelegt, und dann muss er zuerst den richtigen erraten ;)
soweit kam es bei mir nie, der richter hat sich vermutlich über so einen scheiss schwarz geärgert!
Zitat:
fahrtenbücher gehören echt ins reich der mythen! :D
(Zitat von: KKKlaus)
Komisch - meine Mutter is bei zwei ihrer Fahrzeuge verpflichtet, Fahrtenbuch zu führen. Allerdings weil das Finanzamt es so will... *ggggggg*
(und ich persönlich seh auch keinen so großen Akt im Fahrtenbuch-Führen)
Im Endeffekt handhaben es die Bußgeldstellen / Kommunen / Landkreise sicher unterschiedlich. Und oft is man sich sicher einig, dass sich unterm Strich der Aufwand weder für den Halter / Fahrer noch für die Kommune lohnt. Muss ja im Zweifel auch jemand auswerten, das Ding - und getrickst werden kann da auch. Die Androhung an sich hat sicher oft abschreckenden Charakter.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Komisch - meine Mutter is bei zwei ihrer Fahrzeuge verpflichtet, Fahrtenbuch zu führen. Allerdings weil das Finanzamt es so will... *ggggggg*
(und ich persönlich seh auch keinen so großen Akt im Fahrtenbuch-Führen)
(Zitat von: mb100)
sie könnte auch einfach 1 % des brutto listenpreises abdrücken ;) dann müsste sie das auch nicht tun :P
Zitat:
Zitat:
Komisch - meine Mutter is bei zwei ihrer Fahrzeuge verpflichtet, Fahrtenbuch zu führen. Allerdings weil das Finanzamt es so will... *ggggggg*
(und ich persönlich seh auch keinen so großen Akt im Fahrtenbuch-Führen)
(Zitat von: mb100)
sie könnte auch einfach 1 % des brutto listenpreises abdrücken ;) dann müsste sie das auch nicht tun :P
(Zitat von: KKKlaus)
Weiss ich. Wir hams aus- und durchgerechnet: bei den zwei besagten Fahrzeugen kommt die 1%-Methode teurer als die Fahrtenbuch-Methode. Die 1%-Methode macht vor allem dann Sinn, wenn der Bruttolistenpreis niedrig ist - und der Anteil an Privatfahrten hoch.
Bei Fahrzeug Nr. 3 wurde die 1%-Methode gewählt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Was ist denn der Beleidigung vorausgegangen?
(nur interessehalber)
(oo==[][]==oo)
Einfach nicht reagieren. Angst vor einem Fahrtenbuch brauchst du auch nicht haben, denn dein ""Vergehen"" ist nicht der Rede wert. Fahrtenbuchauflagen kommen erst im Wiederholungsfall oder bei mehreren groben Verstössen.