Was sind Mängel bei einer Wohnungsübergabe?
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Haan
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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zu einer Wohnungsabnahme.
Was kann und darf als Mängel für eine Mietkautionsrückgabenminderung angesetzt werden? Ich meine hiermit den Mangel, also die Beschädigung am Mietobjekt?
z.B. verkratzte Türen? Einbauküche mit erheblichen Kratzern?
www.lindlar.org
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Hallo Der_Gute,
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Gruß
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Dazu müsste man den Mietvertrag vorliegen haben. Reparaturen sind Sache des Vermieters, sofern nicht anders vereinbart. Wenn eine Klausel besagt, daß der Mieter für Optische Reparaturen zuständig ist, dann ist alles gemeint, was man mit Farbe, Putz, Lack oder Tapete beheben kann.
Dazu solltest Du aber einen Anwalt für Mietrecht befragen um was Handfestes zu haben.
Bearbeitet von: Stefan177 am 21.07.2012 um 18:11:52
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Zitat:
z.B. verkratzte Türen? Einbauküche mit erheblichen Kratzern?
(Zitat von: Der_Gute)
Sofern diese Schäden während der Mietzeit eingetreten sind: ja.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Kommt immer auch auf den Umfang an. Gewisse Abnutzungserscheinungen wie ein paar Kratzer oder veschlissender Bodenbelag sind eben Abnutztung, und dann Sache des Vermieters.
Wenn Du natürlich eine tadellose Küche übernommen hast und die ist nach einem Jahr total fertig, dann wird der das kaum als normale Abnutzung akzeptieren wollen.
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Ich würd mich primär mal an den Mieterschutzbund wenden. Die haben (neben Juristen) sicherlich auch Leute, die beurteilen können, ob es sich bei den Schäden um normale Abnutzungen handelt. Und das wird sicher günstiger als der Gang zum Anwalt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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@Den_Guten:
Deine Fragen sind aus Vermietersicht gestellt oder?
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
Deine Fragen sind aus Vermietersicht gestellt oder?
(Zitat von: Papa76)
Ändert das was an der Sachlage? ^^
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
Deine Fragen sind aus Vermietersicht gestellt oder?
(Zitat von: Papa76)
Ändert das was an der Sachlage? ^^
(Zitat von: Stefan177)
Nur an der Interessenslage *gg*
(und natürlich sollte man sich dann nicht an den Mieterschutzbund, sondern an den Vermieterbund wenden - was meinen Tipp angeht)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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1711 Beiträge
Zitat:
Ändert das was an der Sachlage? ^^
(Zitat von: Stefan177)
Ähm, nö. Aber je nach dem aus welcher Perspektive ich es betrachte, fallen die Tipps auch aus.
Bearbeitet von: Papa76 am 23.07.2012 um 20:35:32
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.10.2006
Haan
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127 Beiträge
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich spiele mit offenen Karten.
Ich habe mir eine Wohnung gekauft wo noch Mieter drin wohnen. Aufgrund meiner persönlichen Umstände werde ich die Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Der Verkäufer hatte zuvor mit einer ordentlichen Frist den Mietern die Wohnung zum Kauf angeboten.
Bei meiner ersten Besichtigung hatten die Mieter gefragt, ob ich selber in die Wohnung einziehen möchte. Dies habe ich unbeantwortet gelassen, da ich nicht wußte ob ich kaufen werde. Sie sagten mir, dass ich bitte offen und ehrlich sein soll, sofern ich die Wohnung kaufe und einziehen will.
So nun habe ich die ersten Schritte des Kaufs gemacht. Ich war noch ein zweites Mal in der Wohnung, und dabei vielen mir an 2 Türen schwarze Striche mit Kratzern auf. Dieses Mangel wurde bei Wohnungsabnahme nicht aufgeführt. Ich habe also damit begonnen, die Schäden zu lokalisieren.
Bei diesem Besuch sagte ich den Mietern auch, dass ich die Wohnung kaufen werde, und selber einziehen muss. Sind fanden es sehr fair, dass ich denen es offen sage. Ich habe Ihnen angeboten, dass sobald ich im Grundbuch stehe auch eine verkürzte Kündigungsfrist akzeptieren werde. Jedoch maximal 3 Monate zum Monatsschluss.
Nun möchte ich keine Fehler machen, was eine unberechtigte Kürzung der Kaution anbegeht. Aber verschenken möchte ich auch nichts. Dass das Wort Miete auch eine Überlassung der Sache mit üblichen Verschleiß bedeutet ist mir klar. Ich will keinen abzocken, aber auch nicht selbst geschädigt werden.
Daher bin ich um Tipps dankbar.
www.lindlar.org
Also schwarze Stiche an Türen sind nicht mal Abnutzung:
Lappen nehmen und wegmache!
Los, bück Dich! ;)
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Wie gesagt: Ohne den Mietvertrag zu kennen ist das ein raten ins blaue. Da stünde klipp und klar drinnen (oder auch nicht), daß der Mieter sich um Schäden zu kümmern hat.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Ich habe Ihnen angeboten, dass sobald ich im Grundbuch stehe auch eine verkürzte Kündigungsfrist akzeptieren werde. Jedoch maximal 3 Monate zum Monatsschluss.
(Zitat von: Der_Gute)
Ich habe mir jetzt deinen Beitrag nochmal durchgelesen und bin an diesem Absatz hängengeblieben. Wat meinst du mit einer verkürzten Kündigungsfrist? Dass die Mieter schnellstmöglich raus sollen und du ihnen max. 3 Monate Zeit dafür gewährst?
Auf die Kratzer an den Türen geh ich mal nicht weiter ein, ohne die Türen, deren Alter, deren Bauart, den Mietvertrag, die Dauer des Mietverhältnisses, den genauen Wortlaut des Übergabeprotokolls, den Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter usw. usf. zu kennen.
Wie lange wohnen denn die Mieter schon in der Wohnung? Was steht im Mietvertrag zu "Schönheitsreparaturen" und "Abgeltungsklauseln"? Wörtlich!!! In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben?
Ohne mindestens diese Angaben zu kennen, ist es fast unmöglich, einen
hilfreichen Tipp zu geben. Insofern muss ich meinen ersten Beitrag im Thema etwas revidieren. Auf Grund der schlichten Fragestellung war auch meine Antwort etwas schlichter ausgefallen.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.