Muss ein Priv. Parkplatz als solcher gekennz. sein
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 08.09.2009
Deutschland
191 Beiträge
Leider kann ich immer erst um 9 Uhr in die Arbeit kommen. Um die Zeit ist natürlich ALLES bereits belegt. Direkt gegenüber unseres Firmengebäudes ist ein Farbengeschäft--> Immer ca. 20 freie Parkplätze. Das Grundstück ist durch einen Bordstein abgegrenzt. Aber von mehrere Seiten gut und einladend befahrbar.
Nirgends hängt ein Schild wegen Privatgrund, Privatparkplatz, Abschleppen usw.....
Ich parke jetz seit langem Stur da drüben, weil ich es ein wenig drauf ankommen lassen will. Ich hatte bereits einen Zettel drin....Kundenparkplatz, hier nicht parken.
Mich würde jetzt interessieren, ob er mich abschleppen lassen kann, obwohl weit und breit keine Kennzeichnung des Privatgrundstücks ist.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Backdown,
schau mal hier
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Gruß
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Ich hänge mich mal mit ein :D
Ich persönlich denke das dort ein Schild stehen muss da bei uns einige studenten auch bei einem Bekleidungsgeschäft sich hinstellen. Nun wurden schilder aufgestellt und es Parkt dort keiner mehr :/
Ich denke es muss klar erkennbar sein das es Privatparkplätze sind. Nur wenn ein Geschäft behauptet das es Privatgrund ist, muss es noch lange nicht so sein.
Mitglied seit: 10.04.2006
Hannover / Ostsee
Deutschland
38 Beiträge
Oh man, eigentlich hasse ich Mutmaßungen...aber:
Ich glaube, dass Eigentum anderer nicht zwingent als solches gekennzeichnet werden muss. Das Grundstück scheint ja gegenüber der Straße abgegrenzt zu sein?
Vor unserer Auffahrt steht ja auch kein Schild, "Hier nur Parkplatz für Familie XY und deren Freunde".
Deshalb glaube man wohl die Rechnung im Zweifelsfall zahlen muss.
Aber vll. kennt sich hier auch jmd. aus?!
Strasse nass, Fuss vom Gas....
...Strasse Trocken, rauf den Socken!!
Moin
Abschleppen kann er dich lassen.
Aber nicht wegen Privatgrundstück oder so.
Er wird wohl dann auf den Kosten sitzen bleiben weil, Privatgrund / Parkplatz ect. muss als solcher gekennzeichnet sein.
Eigendlich immer mit Schildern wie.
Kundenparkplatz
oder nur ne bestimmte Parkdauer
In Wohngebieten z.B.
wenn dort Privatparkplätze nich gekennzeichnet sind oder die Bügel nicht hochgeklappt sind hat der Besitzer Pech wenn jemand anderes drauf steht.
MFG
Ich vertret mal die Gegenansicht: wenn sich aus den Umständen und der Gestaltung des Grundstücks (v.a. Bebauung) ergibt, dass es sich bei den fraglichen Parkplätzen um Parkplätze handelt, die zu dem anderen Grundstück gehören und nicht dazu gedacht sind, dass sich jeder Ött draufstellt, dann darf auch auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden - unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Also: der Parkplatzeigentümer müsste erst mal versuchen, Dich ausfindig zu machen, ne gewisse Wartezeit einhalten, ... - und es sollte auch eine gewisse Parkplatznot bestehen. Also: wenn Du als einziger auf dem Parkplatz stehst und sonst tote Hose herrscht, dann ist ein Abschleppen sicher nicht mehr verhältnisgemäß.
Kann aber vor Gericht so und so ausgehen - hängt auch von den Argumenten der jeweiligen Seiten ab. Dass Du auf der Arbeit Parkplatznot hast, ist btw keines.
Stellt Euch btw mal vor, auf Eurem Privatgrundstück, also das, wo Euer Einfamilienhaus steht, parkt auch ständig jemand. Egal aus welchem Grund. Und nein, das ist nicht "ganz was anderes" - allerdings wärs in dem Fall sicher verhältnisgemäß, bedeutend früher abzuschleppen als im oben genannten Fall. Oder bei wem von Euch hängt im Carport / in der Einfahrt / auf dem Stellplatz ein Schild, auf dem "Privatparkplatz" steht? Bei mir nicht.
Jetzt, nachdem Du den Zettel kassiert hast und er auch nachweisen kann, dass Du nen Zettel am Auto hattest (geht besonders gut, wenn der Parkplatz videoüberwacht ist), darf er m.E. übrigens bedeutend schneller abschleppen. Ich würd sogar vertreten, dass er - unterstellt, er weiss nicht, wo Du Dich aufhältst oder hat berechtigte Angst vor Dir - Dich sofort auf Deine Kosten abschleppen lassen darf, wenn er Dein Auto erblickt. Schließlich weisst Du ja Bescheid, dass Du Dich nicht hinstellen darfst, machst es aber dennoch => Trotz.
Pauschal beantworten kann man es eh nicht. Also auch im Bezug auf die Fälle, die Virus geschildert hat. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls (z.B. Bügel-Fall: als Argument: "sind die Bügel runtergeklappt, erkläre ich als Parkplatzeigentümer mich damit einverstanden, dass sich andere draufstellen"; Gegenargument: "schon am Vorhandensein der Bügel ist der Privatparkplatz erkennbar; ob die nun hoch- oder runtergeklappt sind, ist ohne Belang"), die Argumente der Parteien, die Laune des Richters, die Rechtsprechung im OLG-Bezirk und das Wetter draußen. Und ich vermute eh, dass 75 % der derartigen Fälle, über die gestritten wird, im Vergleichswege enden. Und die Parteien die Abschleppkosten je zur Hälfte tragen.
Bearbeitet von: mb100 am 05.07.2012 um 12:35:38
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ich parke jetz seit langem Stur da drüben, weil ich es ein wenig drauf ankommen lassen will. Ich hatte bereits einen Zettel drin....Kundenparkplatz, hier nicht parken.
Schön scheisse, dein Verhalten.
Habe mich über so einen Fall auch schon bei der Polizei informiert. Da bei meinem Schwiegervater ein junger Mann meinte seine E-Klasse auf seinen Firmenparkplatz zu stellen.
Einziger Rat der Polizei:
Auf eigene Kosten abschleppen lassen.
5 Zettel am Auto, 3 Ansprachen und ein montiertes Firmenschild weiter, stellte er sich immer noch drauf.
Anfangs habe ich ihn zugeparkt. Hat ihn nicht gestört ist er eben gelaufen.
Bevor jemand von uns auf eigene Kosten abschleppen lässt, haben wir uns halt am Auto vergangen und die Luft komplett aus den hinteren Reifen gelassen.
Da er mich kennt und wusste, dass ich ihn bei Drohung oder Aggressionen seinerseits in der Luft zerreisse, hat er es dann mit dem Falschparken gelassen.
Manche Sturköpfe lernen es nur so.
Mich würde es nicht wundern, wenn irgendwann was mit deiner Karre passiert.
Egal ob Abschleppen oder Vandalismus.
Versetze dich immer in die Lage des anderen und du weißt wie er sich fühlt.
Ein Gespräch und vielleicht nen 10er in die Kaffeekasse und man bräuchte sich über solche Dinge kaum gedanken machen.
Grüße
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Zitat:
Anfangs habe ich ihn zugeparkt. Hat ihn nicht gestört ist er eben gelaufen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Da kann er dich aber schön abschleppen lassen und das nichtmal auf eigene Kosten wenn er vorher die Polizei holt.
Zitat:
Bevor jemand von uns auf eigene Kosten abschleppen lässt, haben wir uns halt am Auto vergangen und die Luft komplett aus den hinteren Reifen gelassen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das ist wenigstens Vandalismus und könnte noch wesentlich teurer werden wie das abschleppen lassen.
@mb100
ein Privatgrundstück ist ja wohl , so sollte es jedenfalls sein, durch ein Tor / Zaun eingerenzt.
Dadurch klar zu erkennen das es Privatgrund ist.
Oder die Stellflächen sind in den Zaun reingesetzt ( kann es jetzt nicht besser erklären.
Nur weil da nen Borstein zu den Stellflächen ist heißt das noch lange nicht das das nen Privatgrundstück ist.
Bei mir im Ort sind alle Stellflächen an der Straße durch nen Bordstein von der Strasse getrennt und sie sind alle öffentlich.
Und nur weil irgendwer mir nen Zettel an die Scheibe patscht und behauptet das das Private Stellplätze sind muss es noch lange nicht so sein.
Klar der beste Weg wäre es sich mit dem Besitzer vernünftig zu einigen oder mal beim Ordnungsamt nachfragen wie die Sachlage da ist.
So genug geschrieben
MFG
Zitat:
Da kann er dich aber schön abschleppen lassen und das nichtmal auf eigene Kosten wenn er vorher die Polizei holt.
Da es sich immer noch um Privatgrundstück handelte, interessiert das die Polizei nen feuchten.
Selbst im Falle, ich habe ihn im öffentlichen Verkehrsraum zugeparkt, weil er auf meinem gekennzeichneten Parkplatz steht, muss man erst einmal eine Nötigung erkennen.
Das ist ebenso Auslegung.
Zitat:
Das ist wenigstens Vandalismus und könnte noch wesentlich teurer werden wie das abschleppen lassen.
Ich lass mich doch bei sowas nicht erwischen...
Interessant!Auszug:
"Unerheblich für den Streit vor Gericht war die Tatsache, dass der Parkplatzbesitzer bereits durch ein Schild darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Parken am Einkaufszentrum nur für Kunden, nur für die Dauer von 90 Minuten und nur mit einer Parkscheibe erlaubt ist. Ebenfalls auf der Tafel: Die Warnung, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Der klagende Augenoptiker aus Magdeburg will aber nach eigener Aussage das Schild nicht gesehen und die Parkscheibe vergessen haben. „Außerdem dachte ich ja, ich sei Kunde, weil ich Zigaretten gekauft hatte“, verteidigte er sich. Den Kassenbon kann er allerdings nicht mehr vorlegen.
...
Prozesse: BGH-Urteil: Falschparker zahlt Abschleppen - weiter lesen auf FOCUS Online:
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-bgh-urteil-falschparker-zahlt-abschleppen_aid_405615.html"
Also Jungens:
Vorsicht mit eurer Sturheit und Konfliktsuche! ;)
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Unser Amtsgericht urteilte einmal weise Worte:
"Parken ist überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch Zeichen 314 StVO erlaubt ist." (Parkplatz-Schild)
Dem ist nichts hinzuzufügen. Privatgrund ist (wie der Name schon sagt) privat. Salopp gesprochen und an das Gute im Menschen glaubend: Ein unangeschlossenes Fahrrad darf auch nicht einfach benutzt werden, nur weil es gerade nicht angeschlossen ist.
Mittlerweile wird sogar Security eingesetzt, die die Standzeiten kontrollieren. Abschleppen ist erlaubt und irgendejemand holt sich das Geld dann schon von dem Falschparker wieder. Ist ja richtig und wird auch praktiziert. Allein an unserem AG gibt es jährlich Dutzende Fälle, die zumeist gegen den Falschparker entschieden werden (richtig so!).
Bearbeitet von: Runnerz am 05.07.2012 um 15:01:19
Zitat:
@mb100
ein Privatgrundstück ist ja wohl , so sollte es jedenfalls sein, durch ein Tor / Zaun eingerenzt.
Dadurch klar zu erkennen das es Privatgrund ist.
(Zitat von: V!ru$)
Aha? Seit wann gibts ne Verpflichtung, das eigene Grundstück durch Zaun o.ä. zu umfrieden? Oder ein Tor aufzustellen?
Mein Elternhaus wird weder von nem Zaun umgeben, noch gibts ein Tor. Nur eine nach hinten versetzte Hecke. Dennoch: wer das Grundstück nicht als Privatgrundstück identifiziert und die Stellplätze in / vor Carports und Garagen als "öffentlich" behandelt, is irgendwo blind. Schon wegen "Wohnsiedlung, die zu 90 % aus Einfamilienhäusern besteht", auch wegen Bodenuntergrund (wir ham ne gepflasterte Einfahrt, die Straße is geteert). Das meinte ich mit "Bebauung".
Zitat:
Und nur weil irgendwer mir nen Zettel an die Scheibe patscht und behauptet das das Private Stellplätze sind muss es noch lange nicht so sein.
(Zitat von: V!ru$)
Da ist sicher was dran. Im Zweifelsfall kann man selbiges feststellen lassen.
Im Streitfall vor Gericht (üblicherweise wird der Parkplatzeigentümer die Abschleppkosten vorstrecken müssen und dann vom Fahrzeughalter einklagen) würde der Fahrzeugeigentümer die Eigentümerstellung des Parkplatzeigentümers bestreiten. Solang dies nicht erfolgt, gilt das Grundstück als im Eigentum des Klägers stehend. Stichwort "Parteiherrschaft". Dem Kläger steht dann selbstverständlich frei, seine Eigentümerstellung nachzuweisen. Geht besonders einfach mit nem Grundbuchauszug.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Unser Amtsgericht urteilte einmal weise Worte:
"Parken ist überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch Zeichen 314 StVO erlaubt ist." (Parkplatz-Schild)
Bearbeitet von: Runnerz am 05.07.2012 um 15:01:19
(Zitat von: Runnerz)
Ich denke das das nicht ganz richtig ist.
Weil keine also wirklich keine Parknische an z.B. den Hauptstraßen in den Orten in meinem Umkreis sind mit einem P gekennzeichnet und nach deiner Aussage wäre dort das parken untersagt.
Oder auch auf öffentlichen Strassen ist das parken da erlaubt wo es nicht verboten ist und nicht andersherum.
Aber egal am besten ist immer ne freundliche Lösung.
Das Gespräch mit dem eventuellen Eigentümer suchen.
Vieleicht ist es wirklich privat aber er ist ganz nett, versteht dich und lässt dich dort parken.
Wenn du sturr bist gibt es nur Zoff , egal ob begründet oder nicht.
MFG
@virus
völlig richtig. Das AG ging auch nur von "nicht öffentlichem Verkehrsraum" aus. Hatte ich vergessen, zu schreiben. Sorry.
An der Straße, Parbuchten etc. ist es ja klar. Es ging um die Fälle ab der Straße.
Mit ein wenig Anstand und Respekt gegenüber anderen würde sich eine solche Frage eigentlich gar nicht stellen!
Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten!
Zitat:
Mit ein wenig Anstand und Respekt gegenüber anderen würde sich eine solche Frage eigentlich gar nicht stellen!
(Zitat von: Cube43)
Danke..... Du weißt es ist Privatgrundstück. Man hat dich schon darauf aufmerksam gemacht.
Warum parkst Du da noch und willst einen Grundstückseigentümer ärgern und auf die Nerven gehen?
Überlege mal, Du wärst der Besitzer!
Dieser Egoismus von Dir. Find ich nicht gut!
Zitat:
@virus
völlig richtig. Das AG ging auch nur von "nicht öffentlichem Verkehrsraum" aus. Hatte ich vergessen, zu schreiben. Sorry.
An der Straße, Parbuchten etc. ist es ja klar. Es ging um die Fälle ab der Straße.
(Zitat von: Runnerz)
Alles klar :D
@ laserdj
jemand behauptet es wäre Privatgrund :)