Zitat:
Drück deinem Vater das Geld in die Hand, ER soll es überweisen. So schnell wie nur irgendwie möglich. Mit viel Glück hast du dann einfach Ruhe, weil die Forderungen erfüllt sind. Kann verstehen dass dich die Strafe stutzig macht, ich kann es auch nicht verstehen - Wäre mir, gelinde gesagt, aber auch scheiß egal.
War ein Foto dabei?(Zitat von: shiddy)
Zitat:
Bist du auf dem Foto ohne Zweifel zu erkennen?
Wenn nicht, weiterhin abstreiten. Kannst es nun nicht mehr völlig von Euch wegschieben, aber wenn dein Vater immer noch seinen Hintern dafür hinhalten will, dann an dieser Stelle weitermachen.(Zitat von: shiddy)
Zitat:
Bei mir standen die Punkte inkl. Fahrverbot direkt im Schreiben mit drinnen. Das Bild war allerdings etwas schlecht, sodass die Geschichte nach 8 Monaten fallen gelassen wurde.(Zitat von: shiddy)
Zitat:
Tach,
also... Dich erwarten mit Sicherheit noch die drei Punkte. Soviel mal dazu.
Paar Fakten:
Dein Vater hat im ersten Bogen die Tat zugegeben. Der Sachbearbeiter hat sich daraufhin das Bild genauer angeschaut, erkannt dass es nicht Dein Vater ist, ggf. beim Einwohnermeldeamt das Tatfoto mit Deinem Passbild verglichen, gesehen dass Du es bist und die weiteren Schritte gegen Dich eingeleitet.
So... jetzt nochmal zu den bis dato angekommen Schreiben.
Hast Du jetzt einen Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid bekommen? Im Anhörungsbogen stehen die Punkte nicht drin, im Bußgeldbescheid schon.
Wenn Du den Bußgeldbescheid bekommen hast, ist der Drops gelutscht. Du kannst zwar innerhalb von zwei Wochen fristgerecht Einspruch einlegen, aber das wird Dir nichts anderes als eine Gerichtsverhandlung bringen, bei der es teurer wird und Dich der Richten dann zu 98% auf dem Tatfoto erkennt und verknackt.
Wenn Du jetzt erst einen Anhörungsbogen bekommen hast, ist es zwar bei dem momentanen Stand auch fast schon vorbei, jedoch gibt es noch eine kleine Chance.
Du kannst einen Kumpel fragen, der Dir etwas ähnlich sieht, ob er sich selbst (WICHTIG!!!), auf dem Anhörungsbogen als Fahrer einträgt. Mit Glück, geht die Bußgeldstelle darauf ein und geht auf ihn los. Dann heißt es die Zeit bis zur Verjährung (3 Monate ab Datum der Anordnung des Anhörungsbogens gegen Dich) zu überbrücken, ohne dass sie ein zweites mal auf Dich losgehen. Sind die drei Monate um, ist es gegen Dich verjährt, Dein Kumpel gibt an er habe sich geirrt (am besten mit Alibi), sagt Du bist gefahren und jeder ist straffrei davon gekommen.
Wichtig nochmal... Er muss sich selbst auf Deinem Anhörungsbogen als Fahrer eintragen, denn:
Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen ist NICHT strafbar.
Wenn Du ihn einträgst begehst Du eine "falsche Verdächtigung" auf der durchaus auch Knast stehen könnte... Hab jetzt nur grad keinen Bock den Paragraphen rauszusuchen.
Alles in Allem, schreib erstmal ob Du nen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen hast... dann sehen wir weiter.
Nur, diese Vermeidungsmethode hätte man auf dem Anhörungsbogen Deines Vaters anwenden müssen, dann wäre die Chance da straffrei wegzukommen nicht mal so gering gewesen.
Grüße(Zitat von: adorable*m82)
Zitat:
Wenn Du ihn einträgst begehst Du eine "falsche Verdächtigung" auf der durchaus auch Knast stehen könnte... Hab jetzt nur grad keinen Bock den Paragraphen rauszusuchen.(Zitat von: adorable*m82)
Zitat:
Wird nicht die Verjährung durch den Widerspruch unterbrochen?
Ich denke mal schon...(Zitat von: BMW-mobil)
Zitat:
Wenn ich mich richtig erinner, beginnt sie bei jedem Briefwechsel neu. Also nach dem Widerspruch wieder drei Monate zittern.
Zitat:
Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.
Zitat:
Desweiteren ist das Risiko hier sehr groß. Die Behörden werden das sicher in diesem Fall
(weil 3 Punkte und Probezeit)...sehr genau prüfen.
Zitat:
Es könnte auch ein weiteres Verfahren gegen den Vater nach sich ziehen, der als Halter wissen muss, wer sein Fahrzeug bewegt. Hier droht dann Fahrtenbuchauflage!
Zitat:
Zitat:
Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.
Mh, also ich bin in einem anderen Forum unterwegs, da ist die Bhandlung der Einzelfälle usus, abgesehen davon bin ich nur "Laie". Ich habe damit beruflich zwar zu tun, bin aber kein Jurist.(Zitat von: adorable*m82)
Zitat:
Ganz kurz mal in eigener Sache bzw. ein bisschen OT:Zitat:
Zitat:
Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.
Mh, also ich bin in einem anderen Forum unterwegs, da ist die Bhandlung der Einzelfälle usus, abgesehen davon bin ich nur "Laie". Ich habe damit beruflich zwar zu tun, bin aber kein Jurist.(Zitat von: adorable*m82)
Mag sein, dass es in anderen Fällen usus is, aber das machts halt auch net "legaler". Und der größte Fan vom RDG (bzw. früher vom RBerG) bin ich auch net, aber wenn ich manchmal den juristischen Müll, der hier geschrieben wird (net von Dir) seh, dann denk ich mir: hat scho seinen Sinn.
Folglich denk ich, man muss schon aufpassen - und entsprechend versuch ich (der noch kein Jurist mit Abschluss ist), Dinge allgemein zu halten, ggf. zu verbessern oder zu ergänzen - aber ich versuche, das am konkreten Einzelfall aufgehängte Beantworten zu vermeiden. Und vor allem versuch ich zu vermeiden, dem Gegenüber Anweisungen zu geben, was zu tun ist. Ich sag höchstens mal, was ich tun würde und ggf., was bei ner entsprechenden Aktion rauskommen könnte.(Zitat von: mb100)