Probleme mit Fahrwerk-Scheinwerferhöhe
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 27.06.2012 um 08:49:02 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Seid gegrüßt.
Habe folgendes Problem. Habe bei mir (e36 Touring) vor einer Weile ein Gewindefahrwerk verbaut. Der Mensch von der Dekra hat das alles angeschaut, hatte aber an dem Tag keine Zeit/Lust es abzunehmen. Natürlich wurde ich 2 Tage später angehalten... -.- ...113,50 € und 3 Punkte...die Woche drauf hat er es dann mal eingetragen...
Nun das Problem:
War heute nochmal bei der Dekra zum Sicherheitscheck und da wurde mir gesagt, dass die Höhe meiner Scheinwerfer nur knapp 48cm beträgt! Zulässig sind aber mind. 50cm.
Scheinbar hat der nette Mensch nicht nachgemessen oder einfach eingetragen.
Jetzt meine Frage..was sagt Ihr, soll ich jetzt so weiterfahren und es drauf ankommen lassen, dass die Rennleitung nachmisst? Und was wären die Folgen?
Oder soll ich das Fahrwerk 2cm höher schrauben und so weiterfahren? Müsste ich ja dann wieder abnehmen lassen?! Oder sagt da keiner was, wenn es höher ist, als eingetragen? Kostet ja wieder Kohle...
Danke für eure Hilfe. Bin echt am Ende meiner Nerven und Finanzen...
Bearbeitet von: ThaFreak am 27.06.2012 um 08:49:02
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Hallo BMW.E36.RS,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Probleme mit Fahrwerk-Scheinwerferhöhe"!
Gruß
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Hallo,
ich sag dir ganz ehrlich mach es so wie es vorgeschrieben ist und 2cm sind ne Menge. Sonst hast du nächstesmal das selbe Problem!Nochmal Zahlen und nochmal Punkte WOFÜR????
Man fährt nicht einfach "NUR" BMW, man lebt BMW!!!
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Also meinst lieber hochschrauben und nochmal alles in den Papieren ändern lassen? Bin nicht scharf drauf nochmal Probleme mit den blau-weißen zu bekommen...
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Du hast doch bei dem Gewindefahrwerk nen TÜV-geprüften Einstellungsbereich oder wie man das nennt.
Da brauchst glaube nix nachtragen sondern kannst in dem Bereich zb 00-50 mm hoch und runter schrauben wie du willst ohne das immer neu eintragen zu müssen.
Das einzige wäre glaube die Spur die du neu einstellen oder überprüfen lassen solltest ?
Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
lg
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Also soweit ich weiß, wird immer nur eine genaue Höhe eingetragen. Jede Veränderung am Gewinde müsste neu abgenommen werden?! So hat es mir die Dekra erklärt. Ist zwar völlig sinnlos, aber ist wohl so.
Zitat:
Also soweit ich weiß, wird immer nur eine genaue Höhe eingetragen. Jede Veränderung am Gewinde müsste neu abgenommen werden?! So hat es mir die Dekra erklärt. Ist zwar völlig sinnlos, aber ist wohl so.
(Zitat von: BMW.E36.RS)
so würde ich es auch ansehen , da ja das gewindefahrwerk eine individuelle teiferlegung sozusagen ist. jede andere tieferlegung muss neuerlich eingetragen bzw geändert im brief werden . obwohl ich auch die andere seite gut verstehen kann , es ist eine + - angabe ja frei wählbar , also warum nicht dann frei wählbar in diesem + - bereich fahren dürfen . und der tiefer fährt als zugelassen und erwischt wird muss zahlen .... aber das ist eben auslegungssache .....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Dann lag ich wohl falsch. ( Sorry )
lg
Ja 50cm hast beim E36 gleich, messt mal bißchen nach, das haste meist schon bei Tieferlegungsfedern erreicht! Ich kenns jeden Tag vom eintragen (bin selber ingenieur und Sahhverständiger). Es gibt ne "elegante" Lösung um das ein bißchen zu umgehen:
- Ich empfehl meinen Kunden die sollen umrüsten auf Linsenscheinwerfer aller Hella oder ähnlichem und schon "gewinnste" wieder ca.3-5cm. :-))
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Versteh ich das richtig, wenn ich jetzt wieder die original H1 linsenscheinwerfer einbaue, könnte das reichen?
Und noch was anderes...misst man unterkante Scheinwerfergehäuse oder Lichtaustrittsunterkante vom Licht?
Bearbeitet von: BMW.E36.RS am 27.06.2012 um 11:37:16
Zitat:
Versteh ich das richtig, wenn ich jetzt wieder die original H1 linsenscheinwerfer einbaue, könnte das reichen?
Und noch was anderes...misst man unterkante Scheinwerfergehäuse oder Lichtaustrittsunterkante vom Licht?
Bearbeitet von: BMW.E36.RS am 27.06.2012 um 11:37:16
(Zitat von: BMW.E36.RS)
Es wird eigentlich - soweit ich weiss - die Lichtaustrittsunterkante gemessen.
MFG
rumpel666
Nix Scheinwerfergehäuse, ist da ne Linse drin, misst du Unterkante Linse! Hat er nen Spiegel, dann Unterkante Spiegel
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Also wenn ich jetzt wieder die Linsenscheinwerfer einbaue, hab ich die fehlenden cm gewonnen?!
Aber misst die Polizei dann wirklich unterkante linse? Hab bissl Angst, dass die einfach unterkante Scheinwerfer messen? Da kann ich ja schlecht sagen, dass sie anders messen sollen bzw müssen!?
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Hm ob die Rennleitung das so genau nachmisst ?
Ich gehe mal davon aus das der TÜV-Prüfer das nachmisst und die gewählte Tieferlegung einträgt und die Rennleitung nur ( wenn überhaupt ) misst ob du auch das Fahrwerk nicht Tiefer geschraubt hast als wie eingetragen.
Aber ich halt mich da ma zurück, denn ich wurde ja paar Beitrage davor schon eines Besseren belehrt :), als ich falsch gedacht hab.
Wart mal auf die Antwort von Violett oder Rumpel666 ab, soviel wie ich mitbekommen hab, kennen sich die beiden in solchen Sachen aus.
lg
Bearbeitet von: Ischl am 28.06.2012 um 20:51:38
Bearbeitet von: Ischl am 28.06.2012 um 20:53:00
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Das stimmt schon, dass der Prüfer das alles so einträgt...
Meine Sorge ist halt folgende:
-Die Rennleitung zieht mich raus
-Überprüft alles und da sie nicht an das Gewinde rankommen, messen die Scheinwerferhöhe
-Falls die wirklich Unterkante messen, bin ich bei 48 cm
-also werfen die mir vor, dass ich das Fahrwerk runtergeschraubt hätte
-lassen mich in ne Werkstatt schleppen und holen nen Gutachter um dann zu sehen, dass die Höhe mit der Eintragung übereinstimmt...
Und wer darf Abschleppen und Gutachter bezahlen? Ich natürlich
Deswegen ist es ja sowichtig zu wissen wo die messen...
Habe in den letzten Tagen so viele Leute gefragt, aber das Thema ist soooo schwammig...
Werde wohl morgen auf jeden Fall wieder Linse einbauen und hoffen, dass die dann unter der Linse messen.
Danke auf jeden Fall für eure Antworten bis jetzt :-)
Bin mal auf die Antwort von violett gespannt...er ist da ja Experte :-)
Das ist doch klar geregelt ,wo die zu messen haben.
Lichtaustrittkante und nichts anderes.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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So klar scheint das nicht zu sein ;-)
Ganz genau heißts: der niedrigste Punkt der Spiegelkante darf nicht unter 500mm sein!
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