was erlaubt ist und was nicht steht in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
wenn du teile eintragen möchtest, dann musst du darauf achten, dass sie ein teilegutachten haben
bei scheinwerfern und anderen lichttechnischen einrichtungen muss zudem ein sogenanntes E-Prüfzeichen vorhanden sein
teile, die über eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis) verfügen, brauchst du nicht seperat eintragen, musst dann aber die ABE ständig mitführen, um sie auf wunsch der polizei vorzeigen zu können.
meistens gibts tuningteile mit einem teilegutachten. in dem steht drin, was beachtet werden muss, damit das teil eingetragen werden kann. und erst wenn alle auflagen in dem teilegutachten erfüllt sind, bekommst du dein teil auch eingetragen. bei breiten felgen zB steht oft, lenkeinschlagbegrenzer verbauen oder kotflügelkanten umlegen
wenn du allergings etwas selber baust, oder etwas ganz spezielles verbaust, wofür es keine gutachten gibt, dann musst du es per einzellabnahme eintragen lassen (StVZO §19.2)
diese sind allerdings sehr umfangreich, dauern lange und kosten unglaublich viel geld
nochmals zusammengefasst kannst du es auch
hier nachlesen