Nebelscheinwerfer+ Angeleyes leuchten lassen (geschlossen)
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Mitglied seit: 05.04.2010
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Hallo, habe da eine frage
und zwar mein Kolleg fährt einen e60 limo
und er würde gerne seine Beleuchtung so schalten das nur seine Angeleyes + Nebelscheinwerfer bei der fahrt leuchten ohne das das Xenon an ist !!! quasi so als Tagfahrtlicht...
was muss man da genau machen damit das geht ?
mfg chris
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo liltuner2,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nebelscheinwerfer+ Angeleyes leuchten lassen"!
Gruß
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standlicht anmachen bei der Fahrt, dann leuchten die Ringe... Nebler dazu dann leuchten die. :)
Ansonsten car solution, da gib es extra module für.
vielleicht kann man da etwas codieren. Aber das weiss ich leider nicht.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.04.2010
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669 Beiträge
ja das ist klar wenn man standlicht anmach leuchten diese ... nur die nebelscheinwerfer gehen ja nur an wenn man das ablendlicht einschaltet
Ist bei meinem nicht so. Ich kann Nebler + Standlicht mir wie oben genannt schalten ;)
Zitat:
Ist bei meinem nicht so. Ich kann Nebler + Standlicht mir wie oben genannt schalten ;)
(Zitat von: Krischi23)
Weil du kein Tagfahrlicht hast.
Wenn ich das Tagfahrlicht an hab gehn die Nebler auch nicht an.
Will ich auch nicht!!
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hmmm . hab tfl und wenn i auf begrenzungslicht schalte , dann kann i die nebler dazuschalten . jedoch wenn i auf tfl geschaltet hab , dann gehen die nebler nicht .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Beim Standlicht leuchten doch die Ringe nicht voll.
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Falls Du es nicht gelernt hast, die NSW sind bei Nebel zu nutzen.
Nicht um damit aufzufallen.
Zum Auffallen musst Du weiterhin die Scheiben öffnen und Mucke voll aufdrehen.
Zitat:
Falls Du es nicht gelernt hast, die NSW sind bei Nebel zu nutzen.
Nicht um damit aufzufallen.
Zum Auffallen musst Du weiterhin die Scheiben öffnen und Mucke voll aufdrehen.
(Zitat von: Sixpack-2012)
Genau!!
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Mitglied seit: 06.07.2009
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206 Beiträge
Zitat:
Falls Du es nicht gelernt hast, die NSW sind bei Nebel zu nutzen.
Nicht um damit aufzufallen.
Zum Auffallen musst Du weiterhin die Scheiben öffnen und Mucke voll aufdrehen.
(Zitat von: Sixpack-2012)
Da bist Du aber ganz falsch Informiert. Die Zusatzscheinwerfer vorn sind in geschlossenen Ortschaften mit dem Standlicht zulässig.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal was loswerden. Da hier und allgemein wie so oft falsch behautet wird wann die Nebelscheinwerfer einzuschalten sind. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ist nicht dasselbe und werden getrennt bestimmt.
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Und auf das ist ganz besonders zu achten. Sehe ich oft bei leichtem Nebel. Nebelschlussleuchte an und mit 140kmh und schneller über die Autobahn. Die Nebelschlussleuchte darf *ausschließlich* bei Nebel mit Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden. Gleichzeitig *muß* die Geschwindigkeit auf max. 50 km/h gedrosselt werden.http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte Ich wünsche mir schon lange einen Automatismus, daß Fahrzeuge langsam auf 50 km/h abgebremst werden, wenn die Nebelschlussleuchte an ist. Das wär' ne feine Sache.;)
530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw...
Den Nebelscheinwerfer darf man NUR bei schlechter Sicht einschalten.
Ihn statt der Abblendlichtes zu benutzen, weil's cooler aussieht, ist verboten!!
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Mitglied seit: 06.07.2009
bei München
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206 Beiträge
Zitat:
Den Nebelscheinwerfer darf man NUR bei schlechter Sicht einschalten.
Ihn statt der Abblendlichtes zu benutzen, weil's cooler aussieht, ist verboten!!
(Zitat von: G.M.I.)
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw...
ABER die sind VERBOTEN wenn die Sicht gut ist!!
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Mitglied seit: 06.01.2011
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Seit das neue Gesetz raus ist, dass man bei allen Autos Tagfahrlicht verbauen sein muss die BJ ab 2011 sind ist auch zugelassen Tagsüber mit Standlicht und Neblern zu fahren... Weil Tagsüber blenden die Nebler nicht... da gelten die wie Tagfahrlicht, sobald man in der Dämmerung das Abblendlicht einschaltet müssen die Nebler aus sein, weil die dan anfangen zu blenden...
Das habe ich mir beim Tüv mit den Grünen zusammen nachgefragt als die mich damals wo ich noch kein Tagfahrlicht verbaut hatte angehalten haben und mir ne Strafe von 50 Euro knallen wollten...
In dem mom wo der Tüvler das sagte waren die Grünen selber Baff gewesen....
Und wo steht das geschrieben?
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Mitglied seit: 06.01.2011
Cloppenburg
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Keine Ahnung...aber wenn der Tüvler sogar den Grünen was beibringen muss nä, da kann ich nur sagen:`` Super die Hausaufgaben gemacht...´´ Und so werden viele einfach nur über den Tisch gezogen finde ich.... Die Grünen sind auch nur Menschen und können nicht alles wissen...aber da wo ich denen das gesagt habe wollten die mir kein Wort glauben und wir sind zusammen zum Tüv gefahren...und da hatten die ihre Bestätigung und hatten dann beide ein Fragezeichen im Gesicht stehen gehabt und haben sich dann auch bei mir entschuldigt dafür das die das nicht wussten und mir fast nen Fufy abgezogen hätten
Solange das nicht wo steht das es erlaubt ist, ist das Verboten.
Weil ich finde bei Google nur sachen das es nicht erlaubt ist.
Komische Bullen die den Tüvler glauben.
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Mitglied seit: 06.01.2011
Cloppenburg
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Ich suche auch schon die ganze Zeit in Google irgendwas aber finde nix...bis auf die alte Regelung vor 2011....
Wieso komische Bullen??? Komisch waren eigentlich die Bullen nur bis jetzt die mich da anhielten und das von mir wollten, da die Ihre Hausaufgaben nicht ganz gemacht haben auf den Lehrgängen wo die hin und wieder mal sein müssen... Und der Tüvler anscheinend schon...weil er ja am Tag zB. bis zu sagen wa mal 15 Autos durchlassen muss und da muss er immer auf dem neuesten Stand sein ...
Was geht das den Tüvler das an? Der muss doch nur schaun das alles am Auto in Ordnung ist.
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Mitglied seit: 06.01.2011
Cloppenburg
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95 Beiträge
Und ob es auch erlaubt ist..... Er kann doch kein Tüv geben auf irgendwas was nicht zugellassen ist... Dann ist er ja Wortwörtlich am Arsch dran wenn irgendwas passiert....
Mich wollte er nicht durchlassen wegen meinen Beleuchteten BMW Zeichen...musste ich abknipsen für den Tüv... weil das nicht erlaubt ist....
Die sind doch auch zugelassen - Bei schlechter Sicht.
Meine LEDs in den Ringen haben auch keine zulassung und komm durch den TÜV.
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