Zitat:
Kurzum... die Teile sind heutzutage verboten. Keine Eintragung als Einstiegshilfe oder dergleichen... ergo: vor'm Tüv abmachen, nachem Tüv wieder dran machen.
BMW: [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=600&FORUM_ID=2&CAT_ID=1[/fehlerhaft_angegebener_Link]E36 316i Compact |-| Region: www.bmw-team-ohv.de |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
(Zitat von: Nicore)
Ähm... ist das schon wieder neu. Kenne noch die Regelung mit dem Türkontakt.
Was ist eigentlich mit deiner. Haste Tüv dafür?! ;-)
[TOPIC]
Hmm... ich würde mir ehrlich gesagt als Tüver verar***t vorkommen, wenn einer mit ner Abgeklebten unterbodenbeleuchtung ankommt. Aber nen Versuch wäre es Wert. Am besten, du sagst im das vorher das er nicht alleine drauf stösst und erzählst ihm, das du die nur für Treffen und so benutz und das die Teile im Strassenverkehr grundsätzlich verblendet sind. Könnte vielleicht klappen. Aber wie gesagt. VORHER ANSAGEN
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