Zitat:
Hier in Bayern ist das auch Ned möglich, hätte es versucht :-)
(Zitat von: Warhead Dragon)
Das witzige an der Geschichte is, dass Bad Kissingen - also der Landkreis, in dem der TE wohnt - in Bayern liegt. Bzw. in Franken, das ja erwiesenermaßen nicht zu Bayern gehört (*ggg*), wo aber dennoch in Verwaltungsdingen bayerisches Recht anzuwenden ist.
Ich bin auch verwundert, dass es gehen soll - und glaub nicht, dass das "KFZ-Zulassungs-Recht" (also die Frage, unter welchen Bedingungen ein Fahrzeug zugelassen werden kann) in der Kompetenz der Landkreise / kreisfreien Städte liegt.
Seis wie es ist: ich frag mich, warum Du, lieber Marco, nicht gleich beim TÜV nachgefragt hast, wie lange Du Zeit hast. Bzw. geh am besten mal zur Zulassungsstelle, nimm den TÜV-Bescheid mit und frag, was Sache ist. Und versuch, zu der zu kommen, die Deine Anmeldung bearbeitet hat.
Bearbeitet von: mb100 am 20.05.2012 um 11:03:21