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Hey leute, heute ist mir leider was blödes passiert. Ich fuhr ganz gemütlich durch die Stadt. Plötzlich hielt der Vordermann vor mir grundlos an. Er hat sich verfahren und hielt an der grünen Ampel an der Kreuzung, wie gesagt, grundlos an und ich bin Ihm leider draufgefahren.
Wir haben den Unfallvorgang protokolliert und der hat seine Schuld anerkannt. Im Protokoll haben wir schriftlich festgehalten, dass er: grundlos bei grünem Ampel angehalten hat und dass er die volle Schuld anerkennt. Protokoll wurde von mir und von Ihm selbstverständlich unterschrieben.
Er hat es schon der Versicherung gemeldet und hat denen auch gesagt, dass er die volle Schuld trägt. Vordermann hat eine Vollkasko.
Nun meine Frage an euch: Muss ich noch etwas befürchten? Könnte die Versicherung da noch irgendwas verweigern oder Ähnliches? Habe nämlich keine Lust auf Anwalt, Gericht etc pp.
Wie sollte ich jetzt am Besten vorgehen? Das Auto muss nämlich so schnell wie möglich repariert werden.
Ach ja und: Kann ich nach dem Erstellen eines Gutachtens das Auto sofort zur Reperatur abgeben oder muss ich da auf die Bestätigung der gegnerischen Versicherung warten?
Ich danke jetzt schon mal für Tipps :)
Bearbeitet von: Black320ci am 18.05.2012 um 01:01:20
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Hallo Black320ci,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auffahrunfall Frage"!
Gruß
Rechne mal damit, dass die Versicherung versuchen wird, die Sache zu drehen - und Dir die volle Schuld aufbrummen will. Grund: die Geschichte mit dem "wer auffährt, is schuld" (is zwar ein Märchen, aber dennoch...), weiterhin, weil Du nicht fähig warst, rechtzeitig zu bremsen und folglich den Sicherheitsabstand wohl nicht ausreichend dimensioniert hast.
Das Schuldeingeständnis auf dem Protokoll ist - geprahlt ausgedrückt - weniger wert als ein gebrauchtes Klopapier. Weder einigt man sich als Partei auf nen Schuldigen noch wird der durch irgendeinen Unfallbeteiligten, Zeugen, Knallzeugen oder durch die Polizei festgestellt. Sondern im Streitfall durch nen Richter. Und da wurde auch schon so einiges gedreht - vor kurzem erst im Bekanntenkreis erlebt. Augenscheinlich sahs damals so aus, als ob besagter Bekannter den Unfall verursacht hat, der Richter hat die Sache anders gesehen und seinem Unfallgegner die volle Schuld zugesprochen.
Abgesehen davon kanns auch sein, dass Dein Unfallgegner später sein Schuldeingeständnis widerruft, irgendwas von "Schock", "Bedrohung durch Dich", "Sachlage nicht komplett erfasst" oder ähnliches erzählt. Wär nicht das erste Mal, dass sowas passiert.
In Deinem Fall würd ich von ner geteilten Schuld ausgehen. Irgendwas zwischen 70:30 (mit 30er Anteil für Dich) und 50:50. Er hat einfach so gebremst (darf er auch net), und Du hast - warum auch immer - net rechtzeitig bremsen können.
Und ja: ich würd mich an nen Anwalt wenden. Vor allem bevor Du der Gegenseite irgendwelche Angaben zum Sachverhalt lieferst. Kann sein, dass Du Dich damit in die Sch... reitest.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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hmmm. Ok. Danke für deine Antwort erstmal.
Also das Protokoll wurde erst 1 Std. nach dem Unfall, nach dem wir uns beruhigt hatten bei dem Unfallbeteiligten im Hause bei einem Kaffee gemacht :). Super netter Herr. Vom Schock kann da glaub ich schlecht die Rede sein. Als Zeuge war mein Bruder dabei und die Ehefrau vom Unfallbeteiligten. Steht auch so im Protokoll.
Meine Frage jetzt: Kann die Versicherung anklagen obwohl der Versicherungsnehmer zugibt, dass er die Schuld trägt?
Ich wollte jetzt morgen erstmal ein Gutachten machen lassen, der Versicherung das melden und dann direkt das Auto reparieren lassen. Oder soll ich da doch anders vorgehen?
Muss auch erwähnen, dass das mein erster Unfall war bzw. ist wie auch immer. Leider...
Die Stunde is egal. Wie schon gesagt: die Schuld wird - im Streitfall - nicht durch die Parteien, sondern durchs Gericht festgestellt. Weil schuld is der, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Das kann er sein, das kannst Du sein, das können beide sein.
Und ja, die Versicherung kann, auch wenn er steif und fest behauptet, schuld zu sein, die Sache anders sehen. Und dann auch das Ganze notfalls bis zur Klage durchziehen. Einzige Ausnahme: er reguliert den Schaden komplett aus eigener Tasche.
Ein Gutachten kannst Du schon machen lassen. Aber wie gesagt: zum Anwalt würd ich schon gehen.
Obs klug ist, das Auto gleich reparieren zu lassen, lass ich auch dahingestellt. Bzw. solltest Du das auch mit dem Anwalt abklären.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Kann die Versicherung anklagen obwohl der Versicherungsnehmer zugibt, dass er die Schuld trägt?
(Zitat von: Black320ci)
Hi,
warte erstmal ab, das ist alles Spekulation.
Dein Unfallgegner hat den Fehler gemacht, seine Schuld vor Ort anzuerkennen.
Sollte man niemals tun.
Ist aber sein Problem.
Wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen, brauchst Du eh einen Anwalt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Wenn das Auto fahrbereit und verkehrssicher ist, würde ich den Schaden erstmal lassen und abwarten, was die Versicherung schreibt. Wenn Du jetzt nen Gutachter einschaltest und teuer reparieren lässt und hinterher kommt raus, daß jeder seinen Schaden selber zahlt (50:50), hast Du Dir selber ins Knie geschossen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 18.05.2012 um 08:24:52
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Wenn Du jetzt nen Gutachter einschaltest [...] und hinterher kommt raus, daß jeder seinen Schaden selber zahlt (50:50), hast Du Dir selber ins Knie geschossen.
(Zitat von: Stefan177)
Dazu ergänzend; hab ich letzte Nacht auch nicht bedacht: lass das mit dem Gutachten vorerst mal sein und lass lieber nen Kostenvoranschlag erstellen. Kostet zwar möglicherweise auch was, aber bei ner Schadensteilung wirst Du möglicherweise den Gutachter selbst zahlen müssen. Und die Kosten fürs Gutachten sind weit über denen für den Kostenvoranschlag; der kostet - wenn überhaupt - 20 Euro und die werden bei Auftragserteilung gern verrechnet
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Omann... Durch sowas habe ich mein erstes Auto verloren ;-)
Bei mir war's damals so:
Fahrt auf der Landstraße.. Vor mir ein Jeep, ich schön gechillt mit deutlich mehr als dem gefordertem Sicherheitsabstand hinter ihm, hinter mir fuhr noch ein Mazda mit ca. Normalem Sicherheitsabstand zu mir.. Plötzlich ohne Vorwarnung, legt der Jeep mitten auf der Landstraße ne gepflegte Vollbremsung hin! Ich konnte Gott sei dank durch meinen übertriebenen Sicherheitsabstand noch kurz hinter ihm zu stehen, die hinter mir, konnte aber nimmer rechtzeitig bremsen, knallte mir rein und schob mich so ins vordere Auto.
Ausgang damals: mein Totalschaden, 7000€ beim Mazda, und ein neues Reserverad beim jeep^^
ALLEINSCHULD war der Mazda hinter mir weil er nicht bremsen konnte.
Also geh lieber zum Anwalt,da du draufgefahren bist, könnte es schnell gedreht sein, egal wer was sagt.
Mfg Mike
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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Die Ratschläge, immer gleich zum Anwalt versteh ich erhlich gesagt nicht. Schon klar, wenn zu Streitigkeiten kommt, braucht man einen, aber im Moment gibts doch noch keinen Streit.
Auch würde ich noch keinen Gutachter beauftragen. Wie schon vorgeschlagen wurde, tuts ein Kostenvoranschlag auch fürs erste.
Gehen wir mal rein aus Deiner Situation, unabhängig von einer evtl. späteren Verschiebung irgendeiner Teilschuld. Du hast einen Schaden erlitten. Ermittel die Höhe des Schadens und Stelle Deine Forderung. Entweder nach Rücksprache mit dem Unfallgegner an dessen Versicherung, ober wenn er möchte, direkt an ihn.
Du wirst dann Post von der Versicherung bekommen. Die wird Dir dann schon sagen, ob der Schaden reguliert wird, ob ein Gutachten benötigt wird oder ob die Dir eine Teilschul zuschieben wollen. Und dann entscheidet es sich, obs zum Streitfall kommt oder nicht. Wenn die Versicherung auf blöd macht, kannst immer noch einen Anwalt einschalten. Natürlich bei dem Schreiben an die Versicherung die Worte mit Bedacht wählen bzw. zum Unfallhergang gar nicht viel schreiben. Wie gesagt, nur die Forderung stellen die Du vermeintlich hast.
Zitat:
Die Ratschläge, immer gleich zum Anwalt versteh ich erhlich gesagt nicht. Schon klar, wenn zu Streitigkeiten kommt, braucht man einen, aber im Moment gibts doch noch keinen Streit.
(Zitat von: Marco535)
Du kannst mit unüberlegten Aussagen, Briefen und Telefonaten was verbocken, was selbst ein Anwalt hinterher nichtmehr gradebiegen kann. Das ist das Problem.
Ausserdem kennt ein normaler Mensch selten seine kompletten Rechte. Du kannst mitten in einem Streitfall sein und es nichtmal merken. Du denkst, alles ist in Ordnung so wie es abläuft. "Verarschen lassen" nennt man das Umgangssprachlich. :) Der Anwalt hilft Dir da.
Ich hab das bei meinem Unfall erlebt, wie sich die Versicherung die Schachfiguren zurecht gerückt hätte um dann zuzuschlagen, wenns passt. Die hätten mit mir gemacht was sie wollen, hätte ich keinen Anwalt gehabt. Das gekürzt, jenes gekürzt, Mehrwertsteuer weggestrichen... Selbst mein Steuerberater fand das ok. Nur der Anwalt hat gesagt: "So läuft das nicht." Und er hatte recht. Am Ende wurde die Mehrwertsteuer zähneknirschend bezahlt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 18.05.2012 um 14:26:38Bearbeitet von: Stefan177 am 18.05.2012 um 14:29:39
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
Die Ratschläge, immer gleich zum Anwalt versteh ich erhlich gesagt nicht. Schon klar, wenn zu Streitigkeiten kommt, braucht man einen, aber im Moment gibts doch noch keinen Streit.
(Zitat von: Marco535)
Du kannst mit unüberlegten Aussagen, Briefen und Telefonaten was verbocken, was selbst ein Anwalt hinterher nichtmehr gradebiegen kann. Das ist das Problem.
(Zitat von: Stefan177)
Richtig. Deshalb brechen Anwälte üblicherweise in ein "Jubelgeschrei" aus, wenn die Geschädigten erst dann zu ihnen rennen, nachdem sie bereits die ersten Briefe geschrieben haben. Und wenn man ne Verkehrs-Rechtsschutz hat, isses eh egal, wann man zum Anwalt rennt.
Und grad bei ner unklaren Sachlage (die hier - trotz allem - vorliegt...), isses von Vorteil, gleich von Anfang an nen Anwalt einzubinden. Bzw. allerspätestens dann, wenn die gegnerische Versicherung darum bittet, den Unfallhergang zu schildern. Das is im Verfahren (und in dem sind wir ja schon; angefangen hats kurz vor dem "Bums") die gefährlichste Stelle...
Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2012 um 15:28:22
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
-Sog "Schuldeingeständnisse" vor Ort haben null Wert
- Auch Du bist verpflichtet, auch bei plötzlichen Verkehrssituationen innerhalb der übersehbaren Strecke gefahrlos anzuhalten (§3 Abs. 1 StVO)
Klar darf auch der Vordermann ohne zwingenden Grund nicht stark abbremsen... (§ 4 Sbs. 1 StVO)aber da geht dann das Problem schon los...wie stark hat er abgebremst, war das eine Situtation, bei der der Hintermann nicht mehr reagieren konnte
Ähnliche Situation wäre, wenn der Vordermann z.B. an einer Stopstrasse losfährt, der Hintermann geht davon aus, das der Vordermann losfährt...der bremst aber plötzlich wieder...und der Hintermann knallt drauf
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Sooo leute danke für die reichlichen Tipps. Also mich hat heute morgen die gegnerische Versicherung angerufen und haben direkt gesagt, dass mich auch eine Teilschuld trifft. Die sind bereit ohne größere Auseinandersetzungen 50:50 zu regulieren. Ich hab nur gesagt, dass das Ihre Meinung ist und ich mich erst nochmal mit meinem Anwalt unterhalten werde.
Hab direkt ein Gutachten machen lassen. Und nach langem Überlegen hab ich mir grad wegen unseren ganzen Paragraphen der StVO :D dazu entschieden es bei 50:50 zu lassen. Der Schaden bei eigenem Wagen ist nicht all zu groß und einen Anwalt werde ich vermutlich, wenn alles dabei bleibt und keine Komplikationen auftreten, erstmal nicht einschalten :).
Sooo nochmal danke leute. Das Forum ist immer wieder gut zu gebrauchen. Wünsche allen eine gute Nacht :)
Ich würde bei 50-50 trotzdem vorsichtig sein. Einige Versicherungen rechnen so. Du hast einen Schaden von 1000€ , der Gegner hat einen Schaden von 3000€. Macht einen Gesammtschaden von 4000€. Bei 50-50 müßtest du auf deinem 1000€ Schaden noch 1000€ an den Gegner zahlen. Erkundige dich diesbezüglich mal bei der Versicherung.
Zitat:
Ich würde bei 50-50 trotzdem vorsichtig sein. Einige Versicherungen rechnen so. Du hast einen Schaden von 1000€ , der Gegner hat einen Schaden von 3000€. Macht einen Gesammtschaden von 4000€. Bei 50-50 müßtest du auf deinem 1000€ Schaden noch 1000€ an den Gegner zahlen. Erkundige dich diesbezüglich mal bei der Versicherung.
(Zitat von: Old Men)
Das ist trotzdem besser als 3000 Euro an ihn zu zahlen und 1000 Euro nochmal selber... Ausserdem wird dem Unfallgegner auch daran gelegen sein den Schaden niedrig zu halten, weil er ja auch die Hälfte selber löhnen muss...
Grundsätzlich ist es aber so, daß Du normalerweise schuld bist. Es hätte auch ein Ball + Kind auf die Straße kommen können und Du wärst ihm trotzdem draufgefahren. Daher war Dein Abstand anscheinend zu gering, was nicht sein darf. Er (nicht Du) bekommt jetzt ne Teilschuld, weil's eben grundlos war.
Du musst das mal von der Ecke sehen, von daher ist 50:50 kein schlechtes Ergebnis.
Bearbeitet von: Stefan177 am 19.05.2012 um 08:27:41
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ich wäre mir mit 50-50 nicht so sicher, wie oben geschrieben war's bei meinem fall sich 100% Alleinschuld der mazdafahrerin OBWOHL ich bei der Polizei ausdrücklich gesagt habe das der vor mir so einen Müll zusammengefahren ist und ohne jeglichen Verkehrsbedingtem Grund ne Vollbremsung hinlegte..
Da hats geheisen die Dame muss den Sicherheitsabstand unterschritten haben, sonst hätte sie bremsen können und ein Verkehrsteilnehmer muss immer bremsbereit sein. Daher 100% Alleinschuld
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Zitat:
wie oben geschrieben war's bei meinem fall sich 100% Alleinschuld der mazdafahrerin OBWOHL ich bei der Polizei ausdrücklich gesagt habe das der vor mir so einen Müll zusammengefahren ist und ohne jeglichen Verkehrsbedingtem Grund ne Vollbremsung hinlegte..
(Zitat von: Warhead Dragon)
Frage: hat der Jeep vor Dir angehalten? Oder hat der sich auf und davon gemacht - und ward nicht mehr gesehen?
Wenn ersteres, dann is die Schadensverteilung - bei ner grundlosen Bremsung - allerdings schon sehr ungewöhnlich. Wobei es Dir unterm Strich ja egal sein kann...
Bearbeitet von: mb100 am 19.05.2012 um 12:20:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ne der jeep hat selbstverständlich angehalten und mich zur sau gemacht, obwohl ich nix für konnte^^
mir war es im endeffekt auch egal, aber es tat mir leid für die mazdafahrerin, die jetzt mit sicherheit ein haufen prozente mehr drauf hat, nur weil der trottl auf ner schnellstraße aus 70 ne vollbremsung hinlegt!
es gab soger bremsspuren von uns allen 3, was auf die schärfe der bremsung hinwies :D
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Dann is das Ergebnis - wenn nachweislich grundlos gebremst wurde oder der Grund zu klein ist - in der Tat verwunderlich.
Davon abgesehen is die Höhe des Schadens oder die Schadensverteilungsquote für die Hochstufung irrelevant. Soll heißen: egal ob Du ne 30%ige oder ne 100%ige Quote bekommst oder ob Du in nen Fiat 500 oder nen Ferrari Enzo reinrauscht (jeweils mit Totalschaden...): die Hochstufung bleibt prozentual und letztendes auch finanziell gleich. Unterstellt natürlich, die Haftpflicht springt ein. Springt die nicht ein, gibts natürlich auch keine Hochstufung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ich wundere mich auch, deswegen sag ich aber auch hier, er soll dich gleich ne Rechtsberatung holen, bevor es zu spät is...
Damit kann er auf keinen fall was falsch machen.
(PS das die Prozente pauschal steigen wusste ich Ned, dabke fürs Hintergrundwissen :-) )
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