Nein. Das reicht in der Regel nicht. Hast Du einen Kaufvertrag wo drin steht, dass Du den Schein erhalten hast. Wenn ja, solltest Du die Zulassung bekommen. Wenn nein, dann muss der letzte Halter sich an sein Straßenverkehrsamt wenden. Dort muss er klären, ob und wie einen neuen Schein ausgestellt bekommt, oder die Verlusterklärung abgibt, um danach eine Freigabe von Zulassungsstelle an Zulassungsstelle zu schicken