Frage zu Beinahe-Kollision Rechtslage
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.08.2010
Herford
Deutschland
7 Beiträge
Hallo BMW-Freunde!
Heute morgen ist mir was Korioses passiert....
Ich wollte vom Bahnhof jemanden abholen. Die max. Geschw. von 50, vielleicht etwas langsamer (40), fuhr ich auch. Vor mir standen rechts Leute und Fahrzeuge in der Parkbucht.
Dort bin ich entsprechend leicht ausgeschert, nicht das jemand vor das Auto läuft... wegen Sicherheitsabstand und so. Von vorne kam nichts.
Auf einmal hörte ich nur was schliddern, habe mich gewundert. Anschliessend schaute aus dem Aussenspiegel und sah plötzlich einen Rollerfahrer dort neben den Wagen liegen.
Auf einmal stand der wieder auf und schrie mich an, warum ich nicht geblinkt hätte, wenn ich links parken will!
Ich sagte zu ihm, ich wollte nur einen Sicherheitsabstand einhalten, warum er denn überholt hätte. Ich fuhr ja so um die 40!
Als Anwort bekam ich, ich sei zu langsam gefahren, und angeblich links parken wollte. Warum ich denn nicht geblinkt hätte....
Fazit:
Anschliessend kam noch die Polizei und nahm den Sachverhalt auf. Die hatte der Rollerfahrer alamiert.
Ich gab den Sachverhalt so wie geschrieben wieder.
Der war natürlich völlig anderes, als die Meinung des Rollerfahrers....
Ergebnis:
Schuldfrage ungeklärt, nun geht es zur Staatsanwaltschaft, und die entscheidet.
Schaden am Auto=0,
Roller Schaden Blende defekt,.... Fahrer schmerzen.
Es gab aber keinen Kontakt!
Was tun?, Was ist zu befürchten?
Danke für Eure Meinungen und Infos!
Bearbeitet von: M1-Freak am 07.05.2012 um 14:33:45
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo M1-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage zu Beinahe-Kollision Rechtslage"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Sind Zeugen vernommen worden? Damit steht und fällt Vieles. Falls nicht, ist der Fall so gut wie abgehakt, da passiert nichts mehr. Aussage hier, Aussage da, Feierabend.
Weiß gar nicht warum du überhaupt gewartet hast? Ich hätt den Depp liegengelassen und wär weitergefahren. Selbst schuld. Ich fahr selbst seit 14 Jahren Motorrad und eine Faustregel heißt: im Ort überholt man nicht. Unter Anderem genau wegen solcher Spässe. Wegen Leuten die nen Schlenker machen um Fußgängern auszuweichen, Abstände einzuhalten, die in Seitenstraßen, Einfahrten oder Parkplätze abbiegen wollen.
Und der soll den Bullen erst mal plausibel erklären, warum er vor nem Bahnhof, an dem naturgemäß viel Personen- und Fahrzeugverkehr herrscht, überholen muß. Wenn er Pech hat, bekommt er noch selber eins auf den Deckel.
TriStar
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.08.2010
Herford
Deutschland
7 Beiträge
Naja, wenn sich einer neben dem Wagen hinlegt, muss man ja schon schauen, was da los ist.
Dann abhauen wäre vielleicht Fahrerflucht.
Zeugen keiner da. Die wollen mal suchen.
Danke für deine Antwort!
Mach dir keinen Kopf, is der trottel eindeutig selber Schuld:-D
Immer der selbe schmarn mit rad/Rollerfahrer...
innerorts überholen... Da passiert dir nix :-)
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Was interessiert mich das jetzt, wenn hinter mir ein Rollerfahrer hinfällt?
Da wird dir gar nichts passieren! Denn dann könnte ja jeder Rad-/Rollerfahrer behaupten er sei wegen einem Auto gestürzt, das irgendwo vor mir fuhr.
Überholen an der Stelle ist Schwachsinn. Und überholt wird StVO konform sowieso erst, wenn der Vordermann mehr als 20Kmh "zu langsam" fährt.
Der war einfach nur sauer, dass er sich gelegt hat und wollte den Frust auslassen. Gehirn war wahrscheinlich weniger dabei...ich vermute, dass er sich mit der Aktion selber ins Bein geschossen hat.
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
"Leicht ausgeschert" oder Spur gewechselt?
PS: Ohne jetzt jemanden anpissen zu wollen: Seit wann gibt es ein generelles Überholverbot im Ort? Ob es da eine Faustregel gibt oder sich das eingebürgert hat oder sonstwas. Es ist nicht verboten. Demzufolge hab ich mich zu vergewissern, ob ich gefahrlos die Spur wechseln kann oder abbiegen oder wasauchimmer. Und dazu gehört nun mal, dass ich den nachfolgenden Verkehr beachte.
Bearbeitet von: Papa76 am 07.05.2012 um 19:52:02
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
Deutschland
183 Beiträge
Zitat:
Was interessiert mich das jetzt, wenn hinter mir ein Rollerfahrer hinfällt?
Da wird dir gar nichts passieren! Denn dann könnte ja jeder Rad-/Rollerfahrer behaupten er sei wegen einem Auto gestürzt, das irgendwo vor mir fuhr.
(Zitat von: Backdown)
Das Interessiert mich insofern, dass wenn ich weiter fahre, ich eine Straftat begehe, die sich "unterlassene Hilfeleistung" nennt.
Jeder von uns ist verpflichtet, wenn er an einen Unfall etc kommt, wo Personen zu Schäden gekommen sein könnten, sich zu vergewissern, dass die angebotene Hilfe nicht benötigt wird, wenn doch, ist diese nach möglichen Mitteln zu leisten, sowie falls man Ersthelfer ist, den entsprechenden Notruf abzusetzen.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Ich versuch es mal sachlich,
selbstverständlich kannst du hier Verursacher eines Unfalls, in dem Fall mit Verletztem, sein, auch wenn es keine Berührung der Fahrzeuge gab.
Was du gemacht hast ist eindeutig richtig, nämlich die Polizei dazugeholt. Wärst du einfach weitergefahren, dann wäre es aufgrund der Angabend es Rollerfahrers eine Verkehrsunfallflucht gewesen. Und das ist ne Straftat, die dich unter Umständen sogar den Führerschein kosten könnte.
So, und an deiner Stelle würd ich in dem Fall mal ganz doll aufpassen was du hier postest ( du hast hier schon zugegeben, dass du nach links ausgeschert bist, weißt du wer hier so alles mitliest?). Du bist da im laufenden Verfahren und ganz Ehrlich: Geh mal ganz wacker zum Anwalt, denn den brauchste ganz bestimmt.
Gruß aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
"Leicht ausgeschert" oder Spur gewechselt?
PS: Ohne jetzt jemanden anpissen zu wollen: Seit wann gibt es ein generelles Überholverbot im Ort? Ob es da eine Faustregel gibt oder sich das eingebürgert hat oder sonstwas. Es ist nicht verboten. Demzufolge hab ich mich zu vergewissern, ob ich gefahrlos die Spur wechseln kann oder abbiegen oder wasauchimmer. Und dazu gehört nun mal, dass ich den nachfolgenden Verkehr beachte.
Bearbeitet von: Papa76 am 07.05.2012 um 19:52:02
(Zitat von: Papa76)
Das kann ich nur unterschreiben! Wenn vor euch jemand einen anderen überholen will und der einen Schlenker macht seid ihr sicherlich genauso angepißt, nur daß ihr nicht auf die Straße knallt sondern halt in die Leitplanke o.ä.
Wenn ich solche Scheißsprüche wie "lass doch liegen" lese krieg ich echt einen dicken Hals!!!
Gruß, Fabi
Ich kann mich nur wiederholen: Im Ort überholt man nicht.
Und - allein schon aus Gründen der Selbsterhaltung - mit nem 2rad schon mal gar nicht. Wenn ich auf dem Bock sitze und merke, das der Fahrer vor mir etwas langsamer wird, blas ich da nicht sofort ansatzlos links vorbei. Im Ort gibts unzählige Möglichkeiten und Gründe, das Fahrzeug hier- und dahin zu wenden. Da kommt es oft genug vor, dass mal jemand nen Blnker nicht setzt. Das lehrt einen schon die Erfahrung. Ist ja schön, wenn das generell erlaubt ist und ich hinterher Recht bekomme, aber erst mal lieg ich auf der Fresse und hab Knochen und Material kaputt. Was man dabei gewinnt, muß mir erst noch mal einer erklären.
Da kann sich hier aufgeregt werden oder nicht, wer sich an solchen Aktionen versucht, hat m.M.n das Risiko selbst zu tragen.
TriStar
wie oft erlebst das innesorts dir nen rollerfahrer auf der klappe sitzt...jetzt musst mal bremsen und was passiert ....der kann auf der rückbank platznehmen..
oder dich überholen weil du wegem verkehr nur 40 fahren kannst ...
und das mit dem schlenker,größerer abstand zum gehweg am bahnhof das mach ich auch wenn ich sehe da ist ne gruppe leute oder auch kinder....oder bushaltestelle wie auch immer...an solchen plätzen wird oft rumgealbert und promt ist einer auf der strasse....
und wie kommt man auf die idee an solcher stelle zu überholen,wo viele leute sein können....weil man 4 kmh schneller fahren kann....
und genau sowas ist bei uns in der stadt passiert 2 autos.....der eine war dem anderen zu langsam in dem augenblick wo der eine links überholt hat wollte das langsame auto links auf die tankstelle ...was ist passiert ....zusammenstoß...der überholende knallte voll in die zapfsäule der andere rollte mit zerfetzter seite aus...
du musst immer rechen in der stadt wenn überholen willst der kann jederzeit ausscheren weil er doch links rein wollte....
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
Was ist schon ein Roller. Mich hat letztes Jahr Hupend! ein Kieslaster in einer 30er Zone überholt, wo eine Fußgängerampel, Kinderhort & Grundschule ist.
Da bleibt einem fast das Herz stehen.
Ich bin dann vom Gas runter gegangen, damit er vorbei kommt und rüber ziehen kann.
Gruß
anekon
Bearbeitet von: anekon am 08.05.2012 um 11:38:23
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
und wie kommt man auf die idee an solcher stelle zu überholen,wo viele leute sein können....weil man 4 kmh schneller fahren kann....
(Zitat von: fibie39)
Dass das ziemlich dämlich von dem Rollerfahrer war, bin ich bei dir. Dennoch hat der "Spurwechsler" eine besondere Sorgfaltspflicht. Denn in dem von dir geschriebenen Fall:
Zitat:
und genau sowas ist bei uns in der stadt passiert 2 autos.....der eine war dem anderen zu langsam in dem augenblick wo der eine links überholt hat wollte das langsame auto links auf die tankstelle ...was ist passiert ....zusammenstoß...der überholende knallte voll in die zapfsäule der andere rollte mit zerfetzter seite aus...
(Zitat von: fibie39)
dürfte der Abbiegende, ausgehend von einem normalen Unfall, eine nicht geringe Schuld (geschätzt 50-75%?) bekommen haben.
Bearbeitet von: Papa76 am 08.05.2012 um 12:48:54
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.08.2010
Herford
Deutschland
7 Beiträge
Hallo zusammen.
Kurz noch gesagt:
Ich habe nicht die Spur gewechselt, sondern bin wegen der Sorghaltspflicht nur weiter Richtung Strassenmitte gefahren. Dies geschah nicht flüssig, sondern eher kurzfrisig, weil nicht festzustellen war, ob Kinder zwischen den Parkenden Autos waren.
Das hat den Rollerfahrer so erschreckt, dass er sein Roller verrissen hat und ist dann weggerutscht und kam neben mir zum halten, ich stand noch leicht quer zur Fahrzeugmitte, weil ich mich erschrocken hatte.
Danke für Eure Infos jedenfalls.
Zitat:
Hallo zusammen.
Kurz noch gesagt:
Ich habe nicht die Spur gewechselt, sondern bin wegen der Sorghaltspflicht nur weiter Richtung Strassenmitte gefahren. Dies geschah nicht flüssig, sondern eher kurzfrisig, weil nicht festzustellen war, ob Kinder zwischen den Parkenden Autos waren.
Das hat den Rollerfahrer so erschreckt, dass er sein Roller verrissen hat und ist dann weggerutscht und kam neben mir zum halten, ich stand noch leicht quer zur Fahrzeugmitte, weil ich mich erschrocken hatte.
Danke für Eure Infos jedenfalls.
(Zitat von: M1-Freak)
Das hätte jeden erschreckt, der gerade an Dir als langsam fahrenden Fahrzeug vorbei will!
Solche abrupten Fahrmanöver wecken bei anderen Verkehrsteilnehmern nunmal reflexartige Reaktionen, die dann oft unnötig stark ausfallen.
Wenn Du das Gefühl hattest, daß da Kinder zwischen den Autos sein könnten, wäre es sinvoll gewesen, Dein Tempo zu verringern, zumal Du offenbar nicht mitgeschnitten hattest, daß sich hinter Dir noch Fahrzeuge befinden, die evtl. durch Dein eh schon verringertes Tempo überholen könnten. Das ist halt blöd gelaufen, ist ja gottseidank auch nichts schlimmes passiert.
Aber die Haltung einiger hier nach dem Motto "wenn ich langsam fahr muß anderen klar sein, daß das vernünftig ist" find ich einfach schräg, denn normalerweise sind es doch als erstes die BMW-Fahrer, die beim Überholen nicht lange fackeln (Klischee, ich weiß).
Da ich nebenbei auch Motorrad fahre achte ich drauf, wenn ich ein Zweirad hinter mir hab, weil ich genau weiß, wie schnell man mit einem solchen mal eben ein Auto überholen kann.
Gruß, Fabi
P.S: Die Strafe für Spurwechsel/Abbigen ohne Blinker ist viel zu niedrig und die Kontrollen zu lasch, immerhin kostet Blinken an sich kein Geld, hilft aber allen anderen zu erkennen, was man vorhat!
Pauschal würde ich sagen, der Rollerfahrer war zu dämlich...
...und warum geht das zur Staatsanwaltschaft? War jemand verletzt? Nur weil "rechtlich unklar" heisst das nicht automatsich, das das Ding zur Staatsanwaltschaft geht...
Ein Verkehrsteilnehmer muss jederzeit in der Lage sein, auch vor plötzlichen Hindernissen sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen.
Ist halt die Frage in wie weit für den Rollerfahrer vorhersehbar war, das Du (innerhalb Deiner Spur) nach links fährst (hast Du evtl. schon rechts geblinkt oder bist Du normal gefahren). Wei weit bist Du ausgeschert, wie schnell ist denn der Rollerfahrer gewesen, wenn Du schon 40 bzw. knapp 50 gefahren bist.
Was war es für ein Roller? Evtl. durfte er aufgrund der Betriebserlaubnis eh nur 25 fahren....
Ob nun Unerfahrenheit oder Unaufmerksamkeit des Rollerfahrers, die Mitursache das er "verrissen" hat und gestürzt ist hast zumindestens mit gesetzt, egal was nachher bei der ganzen Geschichte rauskommt
Sollte festgestellt werden, das beide ihre Sorgfaltspflicht mißachtet haben, wird es denke ich darauf hinaus laufen, das jeder seinen Schaden selber zahlt, aber das ist nur eine Vermutung
Zitat:
(Zitat von: M1-Freak)
Das hätte jeden erschreckt, der gerade an Dir als langsam fahrenden Fahrzeug vorbei will!
Aber die Haltung einiger hier nach dem Motto "wenn ich langsam fahr muß anderen klar sein, daß das vernünftig ist"
(Zitat von: XT-Fabi)
[/quote]
Gelesen hast du seinen Eingangsbeitrag aber?
Dort stand, daß er lediglich etwas langsamer als die erlaubten 50km/h (vielleicht 40) fuhr. Da gibts also schon mal nix zu Überholen, und innerorts an einem Bahnhof(!) schon 3 x nicht. Ich weiß gar nicht, wieso du versuchst, so eine dämliche Aktion zu rechtfertigen.
Nach eigener Aussage hat er ja nicht mal seine Spur verlassen, sondern ist lediglich etwas weiter links gefahren. Das ist absolut legitim.
Was diese Haltung betrifft, die du "schräg" findest: die erwächst daraus, dass man anderen Verkehrsteilnehmern auch hin und wieder mal zumuten darf, die ein oder andere Situation angemessen einschätzen zu können. War hier offensichtlich zu viel verlangt.
TriStar
@Tristar
Ich seh den Fall trotzdem anders. Ist ja schön, wenn Du mit Möpp innerorts nicht überholst. Ich bin da auch vorsichtig, weil schon mal jemand links in einer Einfahrt verschwinden will. Trotzdem überhol ich hin und wieder und seh da kein Problem, sowohl mit Möpp als auch mit Auto. Und bei 40 km/h geht es in der Regel vorbei, wenn keine Gefährdung ist.
Bei der Sache werden wohl zwei Probleme angesprochen. Erstens ist der TE verpflichtet die Richtungsänderung anzuzeigen, auch wenn die Spur nicht vollständig gewechselt wird. Außerdem muss er in den Rückspiegel schauen, ob er nicht gerade überholt wird. Beides hat er nicht gemacht.
Trotzdem hätte der Rollerfahrer nicht gleich hinfallen müssen, denn er hat den PKW nicht berührt. Oft übertreiben die Zweiradfahrer in ihrer Reaktion und rutschen mit blockiertem Vorderrad weg. Das wird aber vor Gericht nicht helfen, falls es überhaupt so weit kommt. Ein Richter gesteht dem Rollerfahrer sicherlich zu, in Panik überreagiert zu haben in einer Situation, die der TE nunmal verursacht hat. Unfähiger Rollerfahrer hin oder her. Einen Anwalt wird der TE schon brauchen.
Zitat:
@Tristar
Ich seh den Fall trotzdem anders. Ist ja schön, wenn Du mit Möpp innerorts nicht überholst. Ich bin da auch vorsichtig, weil schon mal jemand links in einer Einfahrt verschwinden will. Trotzdem überhol ich hin und wieder und seh da kein Problem, sowohl mit Möpp als auch mit Auto. Und bei 40 km/h geht es in der Regel vorbei, wenn keine Gefährdung ist.
Bei der Sache werden wohl zwei Probleme angesprochen. Erstens ist der TE verpflichtet die Richtungsänderung anzuzeigen, auch wenn die Spur nicht vollständig gewechselt wird. Außerdem muss er in den Rückspiegel schauen, ob er nicht gerade überholt wird. Beides hat er nicht gemacht.
Trotzdem hätte der Rollerfahrer nicht gleich hinfallen müssen, denn er hat den PKW nicht berührt. Oft übertreiben die Zweiradfahrer in ihrer Reaktion und rutschen mit blockiertem Vorderrad weg. Das wird aber vor Gericht nicht helfen, falls es überhaupt so weit kommt. Ein Richter gesteht dem Rollerfahrer sicherlich zu, in Panik überreagiert zu haben in einer Situation, die der TE nunmal verursacht hat. Unfähiger Rollerfahrer hin oder her. Einen Anwalt wird der TE schon brauchen.
(Zitat von: charlie2)
Dem brauch ich nichts hinzufügen.
Ausser vielleicht die Frage, wo denn geschrieben steht, ab welchem Tempounterschied man überholen darf, gerne mit Angabe der Quelle.
Und nur weil ich nicht schneller als 50 fahren darf heisst das zum Beispiel noch nicht, dass ein anderer mir die Vorfahrt nehmen darf, sondern lediglich, dass ich eine Teilschuld am Unfall habe.
Gruss, Fabi
Wie ich den TE verstanden habe hat er seine Fahrspur nicht verlassen -> kein blinken notwendig
Wenn ich lese:
Ein Richter gesteht dem Rollerfahrer sicherlich zu, in Panik überreagiert zu haben in einer Situation, die der TE nunmal verursacht hat. Unfähiger Rollerfahrer hin oder her.
Sorry und schon muss ich aufpassen das sich niemand vor, neben,hinter, über meinem Auto erschreckt und auf die Fresse fällt? ....na klar
Da hat der Rollerfahrer die Situation wohl falsch eingeschätzt und somit falsch reagiert. ->PECH
Wenn er dem TE hätte ausweichen müssen weil er die Fahrspur gewechselt hätte und dadurch zum Sturz gekommen wäre dann okay aber so......hat der TE keine Schuld.
Bearbeitet von: Boa am 09.05.2012 um 18:48:09
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--