Spurplatten mit ABE! Eintragen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.04.2012 um 12:39:25 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hi liebe Syndikat'ler,
ich fahre einen E46 coupe (siehe Fotostory), welcher sich im Originalzustand befindet.
Lediglich die M135 Felgen wurden nachgerüstet. Diese müssen ja nicht eingetragen werden, da diese werkseitig von BMW für mein Modell freigegeben sind.
Ich wollte mir nun gern Spurplatten (15mm pro seite reicht?) gönnen.
Diese gibt es ja des öfteren mit ABE.
Muss ich diese dann nun eintragen lassen oder nicht?
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.04.2012 um 12:39:25
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Hallo Philasl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Spurplatten mit ABE! Eintragen?"!
Gruß
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Wenn du eine ABE hast, dann sind die Platten, soweit ich weiß, eintragungsfrei. Du musst diese ABE aber immer mitführen!
Eintragen muss man zb die Platten, wenn man ein TÜV-Teilegutachten hat
mfg bardy
Hallo,
wie bardy schon richtig erklärt hat, brauchst du die ABE nur mitführen. Eine Eintragung ist nur bei nem Teilegutachten nötig.
Gruß Kevin
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
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Danke, jedoch könnte es doch evtl. Probleme geben, da ich doch nun eine andere Rad-/ Reifenkombination fahre (M135 mit 225/255). Standard waren doch 225/245 17" M-Felgen montiert.
Und eine (eintragungsfreie) ABE bedeutet ja nur, dass man nicht eintragen lassen muss, wenn alles andere (insb. Rad-/Reifenkombi) in Originalzustand bleibt.
Die M135 mit dieser Reifenkombination, wie ich sie fahre, sind ja werkseitig für mein Modell zugelassen, somit musste ich diese ja nicht eintragen lassen..
Zählt es bei mir nun zum originalen Zustand und brauch die Spurplatten mit ABE somit nicht eintragen lassen?
Die ABE ist aber nur gültig in Verbindung mit originaler Bereifung/Felgen
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Zitat:
Danke, jedoch könnte es doch evtl. Probleme geben, da ich doch nun eine andere Rad-/ Reifenkombination fahre (M135 mit 225/255). Standard waren doch 225/245 17" M-Felgen montiert.
Und eine (eintragungsfreie) ABE bedeutet ja nur, dass man nicht eintragen lassen muss, wenn alles andere (insb. Rad-/Reifenkombi) in Originalzustand bleibt.
Die M135 mit dieser Reifenkombination, wie ich sie fahre, sind ja werkseitig für mein Modell zugelassen, somit musste ich diese ja nicht eintragen lassen..
Zählt es bei mir nun zum originalen Zustand und brauch die Spurplatten mit ABE somit nicht eintragen lassen?
(Zitat von: Philasl)
ja es gilt bei dir als original zustand, musst somit die spurplatten mit abe nicht eintragen lassen
Gruß Benny
E 46 330iA Touring
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hallo leute,
ich bin neu hier daher hoffe ich mal das ich hier richtig bin. ich fahre einen e65 aber wir haben einen e60 neu in die familie bekommen :)))
dieser e60 hat 19" drauf und vorne eine reifen grüße 235 und hinten 265. da sind auch noch spurplatten von h&r 25mm ich wollte das gesamte eintragen lassen aber geht irgendwie nicht jeder tüv erzählt mir was anderes kann mir da jemand helfen bitte. laut h&r gutachten passt das nicht mit der grösse der reifen :((((((