Zitat:
Bei uns in der CH wird eben nicht das Restgewinde sondern bloss die Fz-Hoehe eingetragen.
In dem Fall ruf bei KW an und lass dich beraten.
Die Herren da sind sehr hilfsbereit und dann hast du verlaessliche Infos aus erster Hand.
(Zitat von: CH-Cecotto)
hängt auch aber davon ab , wo die fahrzeughöhe gemessen wird . wenns der koti is, kann man das umgehen ;-) bei der bodenfreiheit , falls die gemessen wird , siehts schon anders aus.....
bei mir in österreich wurde 5mal eingetragen .
1x restgewinde,
1x kotihöhe zur radnabenmitte,
1x Dachhöhe,
1x Bodenfreiheit zum frontspoiler(in meinem fall zur kante des gt-schwertes, und
1x noch ein metallring unterhalb der gewindeverstellschrauben mit einem stahlring der mittels zwei gegenüberliegenden imbussschrauben fixiert wurde , wobei die imbusschraube eine abreiss-imbussschraube sein musste und es frei ersichtlich sein musste , habe sie vor dem prüfer abbrechen müssen . da er ja nichts angreift , was das betrifft.
zurück zum thema :
hast du zwei verstellschrauben oder nur eine ? wenn du zwei hast kannst sie austauschen gegen eine , die mittels der imbussschraube fixiert wird. nachteil , sowie auch bei mir , das gewinde wird dort beschädigt, aber im normallfall sind 4 umdrehungen etwa 1cm an tieferlegung. müsste sich also so umgehen lassen . wenn du aber nur eine verstellschraube hast , dann musst unter umständen wirklich andere federn verbauen oder neu eintragen lassen , wegen der neuen domlager , und diese müssten ja auch eingetragen werden , wenn man es genau nimmt .
Bearbeitet von: Mani73 am 22.04.2012 um 01:05:33