Probezeit + Telefonieren am Steuer
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Hallo Leute,
ich wurde vor ein paar Monaten mit dem Handy am Ohr geblitzt (in der Probezeit). 39 km/h in der 30er Zone. Die Geschwindigkeitsüberschreitung hat ja keine Auswirkung auf die Probezeit. Das Telefonieren am Steuer war meines Wissens nach doch immer ein B-Verstoß, welcher zulässig war ?
Nun kam heute jedoch der Brief, mit der Anordnung eines Aufbauseminares.
Liegt es jetzt daran dass zu dem Telefonieren am Steuer die 9 km/h Überschreitung dazu kam, oder haben sich die Gesetzte geändert ?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet :)
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Martin
Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:53:38
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo xMARTINx,
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Gruß
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Ein Punkt in Flensburg und der Fahrer in der Probezeit darf an sowas teilnehmen.
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Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Mörlenbach
Deutschland
8 Beiträge
Zitat:
Ein Punkt in Flensburg und der Fahrer in der Probezeit darf an sowas teilnehmen.
UND TELEFONIEREN IST NUN MAL EIN pÜNKTCHEN:
Egal was war.
Ich war wegen nicht eingetragenen Tuning dort.
Ist sinnlos, aber leider so.
(Zitat von: Heckpropeller)
Laut Internet ist Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ein B-Verstoß. Für ein Aufbauseminar braucht es jedoch 2 B-Verstöße. Deswegen verstehe ich nicht, warum der Bescheid kam.
Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:59:25
Oh, stimmt.
Dann kann ich dir leider nicht helfen.
Ein Anruf beim Absender könnte dies vielleicht klären.
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Also mir wurde damals in der Fahrschule gesagt (ist aber schon einige Jahre her...), dass man zum Aufbauseminar muss + Probezeitverlängerung + Geldbuße, sobald man mind. 1 Punkt in der Probezeit bekommt. Egal warum, sobald einer da ist, gibts oben genanntes.
LG
Meines Wissens genügt ein B-Verstoß in der Probezeit für ein Aufbauseminar. Und den haste dir mit dem Telefon eingefangen. Teurer Anruf^^