Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2012 um 12:43:59 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Servus hab mal ne kleine Frage oder diskusion was ihr davon halten!
Undzwar ist es ja möglich Unterbodenbeleuchtung ( nur seitlich, nicht vorne und hinten )
Als Arbeitsplatzbeleuchtung bzw Pfützenlicht einzutragen.
Hier ein Auszug der StVZO :
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
So da es aber oft dazu kommt wenn man sie an die innenraumbeleuchtung klemmt gehts ja auch an wenn man die anmacht beim fahren oder die türe leicht öffnet wenn die UBB an den türkontakt geklemmt ist..
Das ganze will ich ja gar nicht wärend der fahrt sondern nur wenn ich die tür aufmache undzwar beim Zündung aus...
Habe eine Flexible weisse Unterbodenbeleuchtung mit E Zeichen rumliegen
die könnte ich ja dann in verbindung mit einem öffner relais schalten an zündung sprich klemme 15 (Steuerstromkreis)
Und den Arbeitsstromkreis an die Innenraumbeleuchtung.
Folglich müsste ja dann wenn zündung aus ist also das Fahrzeug nicht in der lage ist loszufahren xD die UBB als "Arbeitsstellenbeleuchtung" ansein und sobald die Zündung angeht müsste sie ja ausgehn und die innenraumbeleuchtung noch funktionieren wenn mein gedanke richtig ist! ( Ein öffner relais öffnet ja den Arbeitsstromkreis also liegt keine Spannung an der UBB an)
ps: Nicht gleich steinigen für mein vorhaben xD
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2012 um 12:43:59