Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.12.2007
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Hallo BMW Gemeinde, ich brauch mal euren rat.
Und zwar geht es darum ich habe mir im Januar 2011 einen BMW E90 Bj. 2007 gekauft, natürlich bei BMW. Der Wagen war Premium Selection und laut Autohaus unfallfrei. So nun war ich heute in der Werkstatt meines vertrauens und habe mich beraten lassen wegen Tieferlegen und Spurverbreiterung hinten, auf meine Frage ob das denn funktioniert mit Spurv. und Tieferlegen schaute er sich meinen Radlauf an, und sagte da können wir nich mal Bördeln weil der Radlauf schon mal einen schaden hatte, also ordentlich bearbeitet wurde inkl. nachlackieren. So jetzt zu meiner Frage gibt es jetzt noch eine möglichkeit da rechtlich noch was zu machen oder ist der Händler jetzt fein raus.
Danke für eure Antworten
Mitglied: seit 2005
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Hallo marci83,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallwagen"!
Gruß
Na ja, lackiert werden muss da schnell mal.
Wenn das nen Parkrempler war, muss das niemand irgendwo angeben.
Zaehlt dann auch nicht als Unfall...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.12.2007
Deutschland
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ja aber wenn mann ins radhaus schaut sieht es nicht nur nach einem parkrempler aus
Kann man pauschal auch nicht sagen ob es ein Parkschaden war oder nicht > zumindest würde Ich zu dem betroffenen BMW Händler fahren und anfragen was das los war und was alles gemacht worden ist : Höchst warscheinlich alles in der Datenbank hinterlegt wenns ein Premium Selection ist.
Zitat:
Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
(Quelle : unfallfrei.info)
jaaaajaaaaa die unbefleckte Empfängnis oder wie *kopfschüttel*
Hallo marci83
Ein deiner Stelle würde ich den Händler aufsuchen und mit ihm ein Gespräch suchen, lass dir von ihm das Fahrzeug zur Begutachtung auf die Hebebühne nehmen. Parallel dazu würde ich klar machen das Du ein Fahrzeug gekauft hast in dem klar definiert wurde das an diesem kein Unfallschaden vorliegt. Versuch eine Einigung zu erzielen. Sollte dies fruchtlos verlaufen (keine Einigung) wäre es sinnvoll mit dem Anwalt deines Vertrauens ein Gespräch zu suchen. Der wird dir dann in deinem Fall sagen können, ob eine Lösung angestrebt werden kann. Kosten für so ein Gespräch falls kein Rechtschutz vorhanden ca 80 € bis 150 €.
Grundsätzlich behaupte ich das die Frist für so eine Reklamation abgelaufen ist, ich bin aber auch kein Rechtsexperte. Im Einzelfall kann aber ein Gericht sicherlich auch anders entscheiden.
Ich drück dir die Daumen.
Güßle
De BMW Dirk
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Hallo,
also die Frist ist sicherlich nicht abgelaufen. Es ist ja nicht so wie bei der Garantie.
Ich würde auch mal mit dem BMW Händler Kontakt aufnehmen. Kann doch durchaus sein, dass der Vorbesitzer den Schaden bei der Inzahlungnahme nicht angegeben hat.
Problematisch wird sein, zu beweisen, dass der Schaden nicht in der Zeit passiert ist, in der du den Wagen hast.
Vielleicht ist ja der Schaden bei BMW in der Datenbank hinterlegt, glaub ich aber nicht, denn dann wäre er dir zu 99 % nicht als "unfallfrei" verkauft worden und wenn der Wagen bei BMW repariert worden wäre, dann sicherlich nicht so das man das noch sofort sieht.
Vielleicht kannst du ja was über den Zentralverband der Haftpflichtversicherer herausbekommen. Die können dir zumindest mitteilen, ob das Fahrzeug (über das ehemalige Kennzeichen) schon mal in einen Unfall verwickelt war, der über eine Versicherung bezahlt wurde.
Dein erster Ansprechpartner ist jedenfalls erstmal der BMW Händler.
Gruss aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
hatte vor ein paar Jahren genau das gleiche Thema
habe mir, wie der Vorredner vorschlägt alle Infos geholt um herauszufinden um was für einen Vorschaden es sich gehandelt hat.
Da bei mir der Vorbesitzer BMW selbst war ging das leider sehr zäh.
Es kam dabei heraus, daß lediglich Parkkratzer beseitigt wurden.
Ärgerlich ist, daß BMW halt einfach neu lackiert und dies nicht angibt.
Die Geschichte hat aber außer Ärger darüber, daß man sich einen nachlackierten "Premium" Gebrauchtwagen gekauft hat, nichts gebracht (man hat leider keine Handhabe)
(Ich kaufe auch von BMW ohne Lackdickenmesser kein Auto mehr, nichtmalmehr einen Neuen)
Jede Lackierung ist ein sog. "mitteilungspflichtiger Schaden".
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Jede Lackierung ist ein sog. "mitteilungspflichtiger Schaden".
(Zitat von: Stefan177)
das mag richtig sein, nutzt Dir aber in der Praxis nichts
Es gibt sogar Urteile die eine Nachlackierung als wertsteigernd bezeichnet haben
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel
wichtig ist herauszufinden ob es ein Unfallschaden war oder nicht
Zitat:
Es gibt sogar Urteile die eine Nachlackierung als wertsteigernd bezeichnet haben
(Zitat von: MIKE46)
Zeig mal.
Zitat:
wichtig ist herauszufinden ob es ein Unfallschaden war oder nicht
(Zitat von: MIKE46)
Wozu denn noch? Er darfst ihn sowieso nichtmehr als unfallfrei verkaufen. Das bedeutet, daß der Wagen weniger wert ist. Obwohl er den Preis eines unfallfreien bezahlt hat. Ausser er lügt den nächsten Besitzer genauso an, wie er angelogen wurde.
Sicher ist es interessant zu erfahren, was mit dem Wagen tatsächlich war. Aber fakt ist: Den Wertverlust hat er bereits (wenn er ehrlich ist).
Bearbeitet von: Stefan177 am 13.04.2012 um 19:44:23
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
wenn es ein Unfallwagen war kann er theoretisch den Kauf rückgängig machen
wenn nur Kratzer lackiert wurden wird das schon schwieriger.
Eine mögliche Preisreduktion wäre dann ev. möglich, wenn es jedoch perfekt gemacht wurde ist das schwer bis gar nicht zu beziffern.
wie gesagt: Recht haben und Recht kriegen ist oft schwierig
Ich würde gerne eines dieser Urteile lesen, von denen Du gesprochen hast? Hast Du eins?
Bei einem mitteilungspflichtigen Schaden kannst Du immer Wertminderung ansetzen. Egal ob fünffacher Überschlag oder ein Kratzer mit dem Einkaufswagen. Das habe ich noch nie gehört, daß ein Gericht oder ein Gutachter das als wertsteigernd angesehen hätte. Aber wie gesagt: Wenn Du andere Infos hast, lasse ich mich gern belehren.
Eine nachträgliche Lackierung ist weder optisch noch qualitativ so hochwertig wie die Einbrennlackierung ab Werk.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.04.2012 um 13:08:30
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 29.06.2009
ST. radegund bei Graz
Austria
6 Beiträge
Also ich würde zu den BMW Händler fahren und ihm das sagen dass du ein Unfallfreies Auto gekauft hast und im endeffekt hat er doch einen schaden drauf. Dass ist BETRUG und dagegen kannst du rechtlich gegen ihm einklagen außer ihr einigt euch indem er dir entgegenkommt und dir einen Betrag zurückerstattet oder so!!
MFG MANNY
Zitat:
Ich würde gerne eines dieser Urteile lesen, von denen Du gesprochen hast? Hast Du eins?
Bei einem mitteilungspflichtigen Schaden kannst Du immer Wertminderung ansetzen. Egal ob fünffacher Überschlag oder ein Kratzer mit dem Einkaufswagen. Das habe ich noch nie gehört, daß ein Gericht oder ein Gutachter das als wertsteigernd angesehen hätte. Aber wie gesagt: Wenn Du andere Infos hast, lasse ich mich gern belehren.
Eine nachträgliche Lackierung ist weder optisch noch qualitativ so hochwertig wie die Einbrennlackierung ab Werk.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.04.2012 um 13:08:30
(Zitat von: Stefan177)
z.B.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2002 - 3 U 37/02
Hast Du was aktuelleres auch noch? Das Gesetz wurde mal überarbeitet, soweit ich weis. Ausserdem hat er in erster Instanz erstmal recht bekommen. So eindeutig ist die Sachlage also nicht. :)
Bearbeitet von: Stefan177 am 15.04.2012 um 10:09:22
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
weis nicht was für ein Gesetz Du meinst
kann nur sagen, daß ich damals in meinem Fall (anno 2008) nach Beratung mit meinem Anwalt (ADAC) auf Grund der unsicheren Rechtslage die Sache eingestellt habe.
Das kann ich dem Ersteller de Themas nur auch raten (es sei denn, seine Rechtsschutz bezahlt das)
Im übrigen (sei mir nicht böse) habe ich keine Lust mehr mich nochmals in diesen Sch.... zu vertiefen
Habe mich damals schon genug geärgert
Sorry
Zitat:
weis nicht was für ein Gesetz Du meinst
(Zitat von: MIKE46)
Die Schuldrechtsreform, die mal so eben 1/5 des BGB komplett umgekrempelt hat. Sie kam zwar bereits vor Urteilsverkündung (also 2001), aber da der zum Urteil passende Sachverhalt 1999 spielte, wurde vom OLG Düsseldorf die Rechtslage von vor der Schuldrechtsreform angewandt.
Davon abgesehen sind in der Juristerei 10 Jahre praktisch ne Ewigkeit...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
...weil der Radlauf schon mal einen schaden hatte, also ordentlich bearbeitet wurde inkl. nachlackieren.
(Zitat von: marci83)
Wenn das Ding gespachtelt wurde, ist die Lage sowieso klar. In dem Fall würde ich da schon was machen. Voraussetzung ist natürlich, daß Du es schriftlich hast, daß der Wagen "unfallfrei" ist. Da das ganze schon so lange her ist, wäre es natürlich gigantisch, wenn in der Historie des Autos die Reparatur auftaucht. Natürlich mit Datum bevor Du den Wagen hattest. Wenn das Autohaus den als Unfaller reinbekommen und repariert hat, dann steht das auch normalerweise drinnen. Wenns vom Vorbesitzer in ner freien Werkstatt erledigt wurde, hast Du eher schlechte Karten. Vielleicht weis ja @mb100 was dazu, wie man das dann am besten darlegt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 15.04.2012 um 14:42:07
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Das Problem hat Stefan richtig erkannt: hier ist wirklich entscheidend, ob der Verkäufer von dem Unfall wusste. Denn: Der Kauf liegt über ein Jahr zurück. Du, marci, hättest eigentlich bis zum Juli letzten Jahres bzw. bis zum Januar diesen Jahres Zeit gehabt, das Ganze relativ problemlos über die Sachmängelhaftung (die sicher auf ein Jahr verkürzt wurde) abzuwickeln. Denn bei der kommt es ja nicht auf die Kenntnis des Verkäufers über einen Mangel (=> hier die Frage nach der Unfallfreiheit; ob die jetzt vorliegt oder nicht, lass ich dahingestellt) an. Bis zum Juli hättest Du nachweisen müssen, dass ein Mangel vorliegt, bis zum Januar hättest Du eigentlich nur nachweisen müssen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Jetzt bleibt eigentlich wirklich nur noch der Weg über die Täuschungsanfechtung, und dazu musst Du folgendes beweisen:
1. Das Auto ist nicht unfallfrei
2. Das Auto war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht unfallfrei
3. Der Verkäufer wusste, dass das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe nicht unfallfrei ist.
Und ganz ehrlich: Nur für nen Schaden am Radlauf ein Gutachten erstellen zu lassen, das über den Zeitpunkt des Unfalles Auskunft gibt und dann weiterhin den Nachweis zu führen, dass der Verkäufer davon wusste... da is unterm Strich die Brüh teurer als die Fisch. Weil ohne Anwalt und ohne Verfahren wird das vermutlich nix. Das einzige, was ich probieren würd: ich würd mal zu nem anderen BMW-Händler gehen, mir die Historie des Fahrzeugs ausdrucken lassen (wird afaik zentral gespeichert und ist für alle BMW-Händler abrufbar) - und wenn darauf die Reparatur aufgeführt ist, könnte das Ganze klappen. Alternativ kann man den Vorbesitzer anrufen (falls bekannt / ersichtlich), fragen, was los war, fragen, ob der den Kaufvertrag / das Übergabeprotokoll noch hat - und evtl. das mit ranziehen.
Fakt: wenn Du was machen willst, dann hüpf vorher mal zu nem Anwalt!
Bearbeitet von: mb100 am 15.04.2012 um 15:31:25
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"