Maximale Strafe wenn nichts eingetragen???
Ich frage mich auch warum du Nicht die Felgen sowie Spurplatten montierst wenn alles fertig ist. Scheinbar ist dich das Aussehen des Autos gaaanz Wichtig. Was ich persönlich unverständlich finde.
Ist wie mit den Leuten die Sich eine neue Stoßstange kaufen und dann 6-12 Monate mit einer Unlackierten fahren weil man vergessen hat das diese nocht Lackiert werden muss wofür man am Ende wohl keine Geld hat.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Jago,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Maximale Strafe wenn nichts eingetragen???"!
Gruß
Zitat:
Was das kostet wenn was passiert kann dir kein Mensch sagen, hängt dann nämlich vom Richter ab.
(Zitat von: goer1848)
Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):
Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.
Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.
Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Was das kostet wenn was passiert kann dir kein Mensch sagen, hängt dann nämlich vom Richter ab.
(Zitat von: goer1848)
Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):
Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.
Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.
Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.
(Zitat von: Saugnapf)
Oha. Aber wichtig war doch nur, dass der Wagen gut aussah ...
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.03.2012
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139 Beiträge
Voll übertrieben aber ihr habt schon recht aber ich glaub nur weil ich Felgen net eingetragen habe und jemand anfahre zahlt Versicherung trotzdem weil die Felgen haben ja nichts mit dem Unfall zu tun ich denke mal die Versicherung zahlt nichts wenn mir zb eine nicht eingetragen Felge bricht und ich deswegen ein Unfall verursache. Aber egal ich hab das Zeug ja nochnicht drauf ich geh nächste Woche in die Werkstatt lass ziehen tieferlegen Spurplatten verbauen und dann gleich zum TÜV. Das Gespräch ist nur entstanden weil ich ziehen und tieferlegen wollte und Dan zum TÜV aber wenn ich dannach Spurplatten drauf mache muss ich ja nochmal zum TÜV und 130 Euro zahlen. Aber jetzt mach ich es halt zusammen
Zylinder statt Kinder!
Vielleicht sollte auch angemerkt werden, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden selbstverständlich bezahlen wird, aber sicherlich auch versuchen wird, sich das Geld vom Unfallverursacher wiederzuholen.
Gruss, Fabi
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
Vielleicht sollte auch angemerkt werden, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden selbstverständlich bezahlen wird, aber sicherlich auch versuchen wird, sich das Geld vom Unfallverursacher wiederzuholen.
Gruss, Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
Da hast du recht. Für den oder die Geschädigte ist das auch gut so. Dennoch wird der Verursacher bis zum Sanktnimmerleinstag dafür bluten. Mit dynamischen 20 Jahren Lebensalter ist das ne lange Zeit.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Es geht hier um nicht eingetragene sachen ;) Wenn die Sache eingetragen ist kann man die Schuld beim Tüv Prüfer abladen. Denn der trägt sorge das alles konform ist. Wir normalos können ja nicht alle Regeln und Normen kennen.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Ist ja wohl kein Ding alles zusammen ins Auto zu bauen und direkt zum TÜV zu fahren!
Und hier in der Pfalz (RLP) ist der TÜV angeblich strenger wie im Saarland nebenan, trotzdem hatte ich nur einmal Probleme mit dem TÜV und das war bei den Ostfranzosen nebenan.
Allerdings mitm Motorrad und nem Reifen der trotz richtiger Größe zu breit war und etwas an der Kette schliff.
Bei uns hatte es keinen Interessiert, 2 Jahre später verweigerte der TÜV im Saarland mir die Plakette.
Hab in den sauren Apfel gebissen, mir 2 neue Reifen bestellt und bin dann wieder hin.
Jetzt ist alles OK.
Und ob man alles eingetragen bekommt liegt meiner Meinung nach an der Vorarbeit... nicht am blech sondern an Absprachen mit dem TÜV.
Bei uns kann man sehr gut vorher mit den Jungs reden, dann gibts nachher auch nie Probleme.
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 05.05.2007
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184 Beiträge
Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht komplett durch umbauten am Fahrzeug!!
Wenn du einen Kaskoschaden hast, egal ob Voll- oder Teilkasko, kann die Versicherung die Leistung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis verweigern. Das wird die Versicherung auch tun wenn sie rausbekommt, das die Teile nicht eingetragen waren. In der Praxis fällt sowas allerdings selten auf!
Bei einem Haftpflichtschaden kann die Versicherung nur bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall die Leistung komplett verweigern und das ist wirklich der absolute Ausnahmefall. Vorsatz wäre z.B. wenn du einen fingierten Unfall herbeiführst um die Versicherung zu betrügen oder wenn du absichtlich wen überfahren willst!
Darunter fallen aber keine nicht eingetragenen Teile! Dir kann kein Gericht der Welt nachweisen das du dein Fahrzeug umgerüstet hast um Vorsätzlich wen zu schaden, so lange du behauptest du warst fest davon überzeugt das nichts passieren wird! Dann handelt es sich nämlich "nur" um grobe Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftplichtversicherung den Schaden. Allerdings kann von dir ein Regress in höhe von maximal 5.000,-€ pro Obliegenheitsverletzung kassiert werden. Das wars dann aber auch.
Erloschene BE wäre z.B. eine Obliegenheitsverletzung. Wenn du zusätzlich noch angetrunken wärst wäre da seine zweite Obliegenheitsverletzung = 10.000,-€ Regress.
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht komplett durch umbauten am Fahrzeug!!
Wenn du einen Kaskoschaden hast, egal ob Voll- oder Teilkasko, kann die Versicherung die Leistung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis verweigern. Das wird die Versicherung auch tun wenn sie rausbekommt, das die Teile nicht eingetragen waren. In der Praxis fällt sowas allerdings selten auf!
Bei einem Haftpflichtschaden kann die Versicherung nur bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall die Leistung komplett verweigern und das ist wirklich der absolute Ausnahmefall. Vorsatz wäre z.B. wenn du einen fingierten Unfall herbeiführst um die Versicherung zu betrügen oder wenn du absichtlich wen überfahren willst!
Darunter fallen aber keine nicht eingetragenen Teile! Dir kann kein Gericht der Welt nachweisen das du dein Fahrzeug umgerüstet hast um Vorsätzlich wen zu schaden, so lange du behauptest du warst fest davon überzeugt das nichts passieren wird! Dann handelt es sich nämlich "nur" um grobe Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftplichtversicherung den Schaden. Allerdings kann von dir ein Regress in höhe von maximal 5.000,-€ pro Obliegenheitsverletzung kassiert werden. Das wars dann aber auch.
Erloschene BE wäre z.B. eine Obliegenheitsverletzung. Wenn du zusätzlich noch angetrunken wärst wäre da seine zweite Obliegenheitsverletzung = 10.000,-€ Regress.
(Zitat von: Bierkönig)
Das widerspricht aber dem hier:
Zitat:
Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):
Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.
Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.
Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.
(Zitat von: Saugnapf)
Wat denn nu? Oder ist der Vorsatz festgestellt worden, weil es der Verursacher als KFZ-Mechatroniker von Berufs wegen hätte besser wissen
müssen?
@Saugnapf: Hast du mal ein AZ? Müsste ja bei dem Streitwert mindestens ein OLG-Urteil sein, wenn es die zweite Instanz war?
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Hi, @Bierkönig,
theoretisch mag das so sein, praktisch entscheidet jedoch ein Gericht wenns passiert ist. Und vor Gericht und auf hoher See....
Egal, man muss ja auch den Teufel nicht an die Wand malen. Die Ursprungsfrage war jedoch was passieren könnte wenn...... Und das wurde ja jetzt ausführlich erörtert.
ich hab mich auch lediglich etwas an der Formulierung "Assi" für die Prüfingenieure gestört.
Generell ist das alles ok, Auto soll ja nach Umrüstung ordentlich vorgeführt und alles eingetragen werden. Das ist doch schon mal klasse. Vielen ist das doch schnuppe, die basteln und schrauben und nix ist überprüft.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 05.05.2007
Niedersachsen
Deutschland
184 Beiträge
Also ich sag es mal so theoretisch besteht die Möglichkeit voll auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Dazu muss dann aber auf jeden Fall ein kausaler Zusammenhang zwischen der Veränderung und dem Unfall bestehen. Wenn du einen z.B. Nachts mit Xenon blendest wäre das der Fall.
Wenn du das Xenon Tagsüber aus hast und dir fährt einer hinten drauf dann hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Dann muss dir Vorsatz vor Gericht nachgewiesen werden wie ich bereits geschrieben hatte. Das passiert auch nicht "mal eben".
Das kommt in der Praxis nicht so häufig vor.
Selbstverständlich wird bei größeren Schäden auch genauer hingeschaut. Da kann es dann auch vorkommen, dass die Polizei das Auto nach dem Unfall direkt einzieht. Bei Kleinschäden dagegen kann ich mir gut vorstellen, dass die erloschene BE der Versicherung gar nicht auffällt!
die 50,- bis 150,- und 3 punkte sind ein witz im vergelich zur fehlender versicherung...wenn was passiert zaht zwar i.d.r. die versicherung den schaden,holt sich aber bei dir die kohle zurück.das kann echt übel ausgehen...denk nur mal dran:die pfänden dein lohn,kein geld für miete,andere verträge,versicherung ect. kein geld für benzin,kommst nicht zur arbeit,job weg.ok bisschen übertrieben aber passieren kann sowas bestimmt.
denke aber es macht keinen unterschied ob jetzt nur die felgen nicht eingetragen sind oder gleich 5 verschiedene sachen.mehr als erlöschen kann die abe ja nicht.
teuer wird die eintragung so oder so,da das sowieso alles einzelabnahmen werden da die gutachten/abe´s sich immer auf die serien teile beziehen.also felgen zu serien fahrwerk,spurplatten zu serien fegen,fahrwerk/federn zu serien felgen/reifen.bei uns in der gegend kostet so eine kombi. 3X 60,- =180,- da 3 einzelabnahmen.
mfg
Zitat:
denke aber es macht keinen unterschied ob jetzt nur die felgen nicht eingetragen sind oder gleich 5 verschiedene sachen.mehr als erlöschen kann die abe ja nicht.
(Zitat von: v2x)
Doch da gibt es einen unterschied. Wenn du eine abrisskante motierst und jemanden überbretterst wird es anders behandelt als wenn du eine illegale / nicht abgenommene Rad/reifen Kombi fährst. Zweites beeinflusst nämlich den Bremsweg enorm während die abrisskante einfach nur zierde ist.
Ich persönlich würde mit folgenden änderungen UMGEHEND zum tüv fahren.
-Felgen, Reifen.
-Fahrwerk
-Änderungen an der Front
nur nochmal zur anmerkung wie schnell sowas gehen kann.
fahre gestern in der ortschaft eine straße mit ca. 45kmh entlang"auf beiden seiten bürgersteig mit radfahrweg"auf der rechten seite fährt in fahrtrichtung ein radfahrer (ca. 30 jahre alt) auf dem radfahrweg.fährt ohne ein zeichen zu geben,ohne nach hinten zu gucken im 45*winkel vom radweg genau vor meinen wagen bzw. fast in meinen wagen rein.hät ich nicht so schnell reagiert (links rüber gezogen und gleichzeitig scharf gebremst wäre er platt gewesen.hatte zwar zeugen mit aber bei sowas bekommt man meist immer ärger...ob nun schuld oder nicht.glaube nicht das man sich gut fühlt wenn man einen platt macht.
mfg