US-Standlicht Raum Essen NRW codieren ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.03.2012 um 12:35:22 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallloo Liebe Leute ????!!!!!!!!
Jemand aus Essen NRW oder nähe der sich mit dem codieren auf das us-standlicht auskennt ????
MFG
Kai
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.03.2012 um 12:35:22
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Hallo KaiE36Ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "US-Standlicht Raum Essen NRW codieren ?"!
Gruß
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du meinst sicherlich das us tagfahrlicht oder etwa die us blinker -> also sidemarkers?
fl oder vfl?
ich komme nicht aus essen, aber aus nrw ;)
Bearbeitet von: KKKlaus am 14.03.2012 um 20:13:39
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dachte dran das die blinker leuchten und das fernlicht auch aber nur auf 40%
hatte das mal gelesen ???!!!
Mitglied seit: 17.09.2009
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ich habs mit dem standlicht nur konnte das mit dem fernlicht gedimmt nur auf tagfahrlicht anmachen :P ... ist aber natürlich nicht erlaubt ...
mh wo wir grad beim thema sind, wie ist das denn mit dem versicherungsschutz?!
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Essen
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5 Beiträge
blinker würden mir auch reichen :) man soll sich nur ein wenig abheben von anderen fahrzeugen :)
Zitat:
ich habs mit dem standlicht nur konnte das mit dem fernlicht gedimmt nur auf tagfahrlicht anmachen :P ... ist aber natürlich nicht erlaubt ...
mh wo wir grad beim thema sind, wie ist das denn mit dem versicherungsschutz?!
(Zitat von: Gerrito)
hast dir deine frage doch selber beantwortet.
nicht erlaubt...betriebserlaubnis erlischt...nooo versicherungsschutz...ende.
Tut mir mal die Seele weh, fahr´ ich offen BMW.
wo steht denn dass das nicht erlaubt ist?
ich habe weder etwas davon gelesen dass das legal, noch dass es illegal sein soll... ich denke da steht noch eine entscheidung aus...
die cops haben mich noch nie angehalten, der tüv hats auch nicht bemängelt... also ich sehe mich auf der sicheren seite!
Zitat:
nicht erlaubt...betriebserlaubnis erlischt...nooo versicherungsschutz...ende.
das sind märchen die sich 15 jährige wegen einem geänderten auspuff am mofa erzählen... totaler mist!
Bearbeitet von: KKKlaus am 14.03.2012 um 22:09:07
dann sollteste mal die stvzo lesen. lesen u know? da is klar geregelt was so ein fahrtrichtungsanzeiger oder ein begrenzungslicht sein soll.
das dein tüvler nix gesagt hat ... ja also glückwunsch. de polizei hat mich auch noch nicht deswegen angehalten. das alles sagt aber nicht aus dass es erlaubt ist.
Tut mir mal die Seele weh, fahr´ ich offen BMW.
Wer redet denn von den Blinkern? Ich rede von dem TFL als Fernlicht und ja ich kenne die Gesetze....
1. Als standlicht sind blinker erlaubt, wenn sie denn WEIß sind.
2. Sidemarkers in gelb sind verboten, weil sie eben gelb sind!
3. das TFL muss beim einschalten des abblendlichtes, des fernlichtes und des standlichtes ausgehen oder gedimmt werden. -> oha das alles ist passiert!
wo ist nun das problem? ich sehe keins? mein auto hält auch die abstände ein die es einhalten soll...
sorry aber mit dem argument "lesen u know?" kannst du hier gar nichts reissen! lies du erstmal was sache ist, bevor du hier "verboten" sagst...
unqualifizierte beiträge gibts hier ausreichend! wenn mir aber einer sagt, er hat eine strafe von der polizei bekommen, ist dagegen vorgegangen und hat vor gericht verloren, dann sehe ich das TFL als verboten an! vorher ist es nicht verboten bzw. nicht geregelt!
ich wiederhole mich: mir ist durchaus bewusst dass die sidemarkers verboten sind. nicht umsonst müssen US cars in deutschland dahingehend zurückgebaut werden, dass die blinker nur leuchten wenn tatsächlich geblinkt wird...
achja und der versicherungsschutz erlischt nicht einfach so! wenn ich nen menschen anfahre, weil ich gepennt habe und ich habe einen sportauspuff der nicht eingetragen ist, muss die versicherung zahlen! das eine hat nichts mit dem unfall zu tun!
ich hatte schon einen unfall wegen sommerreifen im winter... klar hat die versicherung gezahlt, obwohl die straße vereist war.
anders sieht das sicherlich aus wenn das nicht erlaubte teil grund für den unfall war.
Zitat:
dachte dran das die blinker leuchten und das fernlicht auch aber nur auf 40%
hatte das mal gelesen ???!!!
(Zitat von: KaiE36Ti)
also hier steht blinker leuchten. da solltest du besser lesen was sache ist. darauf wurde gefragt wegen dem versicherungsschutz...
da hab ich geschrieben das es eben verboten ist lt. STVZO. und das hast du eben auch untermauert.
ja ich weiß du mit deinem märchenkommentar bist da wesentlich besser.
und nicht ich sage verboten sondern die STVZO.
ein versicherungsschutz besteht nur wenn das Kfz den entsprechenden gesetzlichen bestimmungen entspricht. wenn du was daran veränderst ohne entsprechende abnahme durch die einschlägig bekannten institiutionen , enspricht es eben nicht mehr den gesetzlichen bestimmungen und ist somit nicht erlaubt.
so und für mich ist das jetz hier auch erledigt. es muss ja am ende jeder selber wissen was er macht und ob er die vorschriften sich aneignet oder nicht.
Tut mir mal die Seele weh, fahr´ ich offen BMW.