Spritgeld während Ausbildung?
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Abend!
Wollte mal fragen wie das mit dem Spritgeld jetzt aussieht .. hab vor einigen Monaten mal gehört, dass da irgendwas flachgelegt bzw gekürzt wurde. Hab eben schon gegooglet aber nix gefunden. Fahr ´n 318is und ins Geschäft hin und zurück über 30km, davon einige City wo´s heisst: Stop and go.
Will nich mein ganzes Gehalt ( fahr ja nicht nur ins Geschäft ) fürn Sprit raushauen ;)
Weiß vll jemand näheres? Bekommt man das vom Geschäft oder vom Staat?
Danke schonmal, Grüße!
Lache, und die ganze Welt lacht mit dir - weine, und du weinst allein
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Hallo Offe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Spritgeld während Ausbildung?"!
Gruß
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hi
Das "Spritgeld"gibt es vom Finanzamt zurück wenn du ne Steuererklärung machst.
Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer.
Als Azubi macht man doch keine Steuererklärung, oder hab ich da was grundlegendes verpasst?
Klärt mich bitte auf, wenn ich mich irre, aber ich hab noch keine gemacht :) wofür denn auch ich zahl ja auch ausser den SV- Beiträgen nichts.
zum Thema Spritgeld, soweit ich weiß ist das eine freiwillige Abgabe des Ausbildungsbetriebes. Meine Freundin bekommt z.B. für insgesamt 27 km Geld und ich für fast 45 km nicht.
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"Lanie brumm uns hier weg..."
"ok, ich mach das Auto an" :)
www.hsi-motorsport.com
also ich bekomm nur für in die berufsschule spirtgeld. anderer in meiner klasse aus anderen betrieben bekommen aber z.b. garnix. das hängt vom betrieb ab.
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>>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<<
Cool, was es heutzutage alles gibt....
Spritgeld für Azubis. Ich dachte erst, als ich den Topic gelesen hatte an einen Scherz.
Naja, dann gönne ich den "Spritgeld-Empfängern" mal ihr Geld. Da habt Ihr wohl Glück. Gleich doppelt (Ausbildungsplatz und Spritgeld ;-)))
Aber mal im Ernst: Spritgeld ist mit Sicherheit eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers. Ebenso wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.
Da ist nichts (!!!) gesetzlich vorgeschrieben. Allenfalls gibt es Tarifverträge wo etwas anderes drin steht.
Mitglied seit: 29.07.2004
Düsseldorf
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13 Beiträge
Also bei meinem Betrieb konnte man sich zwischen einem freien Ticket und Spritgeld entscheiden. Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich
MfG
Andre
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 01.10.2004
Deutschland
88 Beiträge
thx für die Antworten! Hab schon gedacht der Thread geht unter ;)
Also ich hab jetzt mal nachgefragt und da gibt´s wirklich nix ;-( Na so ein Sche*ss aber auch .. jetzt darf ich fast mein ganzes Gehalt nur für Sprit rauskloppen :rolleyes:
Das mit der Steuererklärung hat mir auch jmd gesagt, nur iss die ja erst am Ende vom Jahr ;) Mal schaun was die da dann so rausrücken. Von 650 brutto bleiben mir 510 netto .. - Sprit + Kippen = nix .. naja, muss man wohl durch :-/
Lache, und die ganze Welt lacht mit dir - weine, und du weinst allein
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Dreieich, alternativ HEF
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69 Beiträge
@Mel
Also die Steuererklärung ist nicht nur dafür da, dass man Steuern zurückbekommt. Wer Vermögenswirksame Leistungen z.B. anspart, macht damit seinen Anspruch auf staatliche Förderung geltend. Also immer schön informieren ;-)
"Nichtskönnen stets durch extremes Auftreten kompensieren!"
Leider bekomme ich keine VWL... Von dem her, weiß ich das nicht, aber THX für die Auskunft
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"Lanie brumm uns hier weg..."
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Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 42 Monaten
Mal ne Frage. Ich hab als Azubi ca. 60 EUR Steuern gezahlt. (insgesamt im Jahr)
Des waren nur 2 Monate, weil ich da eben über einen gewissen Brutto Betrag gekommen bin.
Naja. Jedenfalls will ich mir die wieder holen. Mit so nem Steuerprogramm hab ich's mal versucht. Laut dem bekomm ich 17 EUR zurück. ^^damit kann ich dann ne Party feiern.
Habt ihr ne Idee?
Kann ich als Azubi irgendwas besonderes absetzten? Ich hätte etz nur: Bausparvertrag, Taschenrechner, Weiterbildungskurse, Fahrtkosten).
Hi,
hast Du die Weiterbildungsmaßnahme selbst bezahlt?
Die Weiterbildungskurse und Hapftpflichtversicherungen (auch die vom Auto, nicht die Kasko) kannst Du absetzen.
Dann die Fahrtkostenpauschale (derzeit nur ab dem 21. km).
Taschenrechner nicht, Bausparvertrag - kommt auf den Vertrag an.
Gib in dem Steuerprogramm testweise mal 10.000 € z.B. für Weiterbildungsmaßnahmen ein.
Wenn in der Rückzahlung nichts mehr ändert, bist Du an der Erstattungsgrenze angelangt.
Da macht es dann keinen Sinn, noch nach weiteren Erstattungsposten zu suchen.
Schau auf Deine Gehaltsabrechnungen.
Erstattet werden nur zuviel gezahlte Lohn- und Kirchensteuern sowie der Soli.
Hast Du auch Arbetnehmeranteile an Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung, gibt's davon natürlich nix zurück...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Dir wird eh schon ein Grundbetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, auf den du keine Lohnsteuer zahlen mußt. Das sind in etwa 920€/Jahr. Mit allen Ausgaben mußt du erst einmal über diesen Betrag kommen, um überhaupt auch nur einen Cent wiederzubekommen. Das heißt, nehmen wir mal an, du hast 30Km/Weg zur Arbeitsstelle, so kannst du einen Weg pro Tag angeben und somit absetzen. Das sind dann 15x0,30€ (also 4,50€ nach dem alten Gesetz. Wenn das neue Gesetz nicht gestürzt wird sind es nur noch 5x0,30€ also 1,50€, da die ersten 20 Km nicht mehr abgesetzt werden können oder sollen) Also rechnest du 220 Arbeitstagex4,50€ und kommst somit auf 990€. DAzu kannst du dann noch ein bisschen was für Arbeitsbekleidung, deine Bausparverträge, Lebensversicherung angeben. Nemen wir mal an, dass du sowas noch nicht hast, dann ziehst du von deinem Pauschbetrag von 920€ die 990€ Fahrtkosten und vielleicht 50€ für Bekleidung ab, und kommst somit auf-120€, die du absetzen kannst. DAs heißt aber nicht, dass du die widerbekommst, sondern darauf bekommst du einen gewissen prozentsatz (ca 20%).Somit würdest du ca 24€ zurück. Aber nach dem Neueu Gesetz, wonach die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg wegfallen, bekommst du nischt wieder. Aber bitte dennoch einen LOhnsteuerjahresausgleich machen, in dem du alle Kilometer angibst, da es falls da Gesetz gekippt wird (was sehr wahrscheinlich ist) sonst nix nachträglich gibt.
Bearbeitet von - cabriowuschel am 20.04.2008 08:23:01