Zurücktreten von einem Vertrag !
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Mitglied seit: 08.05.2007
München
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14 Beiträge
Hallo liebe BMW FREUNDE
Gestern abend erzählte mir mein freund das er sich in der BMW NIEDERLASSUNG FRÖTTMANING ( MÜNCHEN ) einen neuen 530d F10 gekauft habe. Nur nachdem er mir sagte das dass Fahrzeug 1,5 Jahre alt ist aber schon knapp 96tkm gelaufen ist und das ganze für stolze 37000€ und dann noch nich mal eine lederausstattung dabei.Auf jeden fall habe ich ihn überredet das Fahrzeug nicht zu kaufen. Da es in meinen augen einfach zu teuer ist mit dieser laufleistung und keiner wirklichen besonderen ausstattung. Heute war er wieder beim freundlichen und teilte dem Mitarbeiter mit das er vom Finanzierungsvertrag zurücktretten möchte daraufhin meinte der Verkäufer das er 10% Prozent des gesammtpreises zahlen muss. 10% da er auch bei BMW arbeitet ansonsten wären 15 % fällig angeblich.
Ich dachte das mein innerhalb von 2 Wochen zurücktretten kann ? Lieg ich da etwa falsch?
Wie sollte man jetzt am besten vorgehen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Gs.Burak.1905,
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Gruß
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Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Mhhh dumm gelaufen würde ich sagen. 14 Tage nur bei Online und Haustürgeschäften. Da wird er wohl in den sauren Apfel beissen müssen und entweder den übertuerten 5er behalten oder die 10% löhnen müssen.
So ist es. Mit den 10% erweisen sie sich wirklich als gnädig. Bei uns im Möbelhandel waren es 25% Abstandsgebühr.
Wäre auch nicht förderlich, wenn das mit den 14 Tagen "Rückgaberecht" (was viele für selbstverständlich halten) überhand nimmt.
14 Tage Widerrufsrecht nur bei Haustür- Messe und Ferngeschäften (Online, Telefon oder ähnliches).
Man sollte immer vorher ein paar Meinungen einholen, nicht wenn es eigentlich schon zu spät ist. Gerade bei so einer Summe.
Nun ja, beim nächsten mal ist er schlauer.
Zum thema "Wie sollte er jetzt vorgehen":
Am besten in der NL einen anderen Wagen heraussuchen oder suchen lassen. Bei Abschluss eines Neuvertrages erlassen sie meist aus Kulanz die "Stornogebühr".
Bearbeitet von: Heckpropeller am 10.03.2012 um 12:20:03
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... wobei es sich hier um nen verbundenen Vertrag, also Finanzierungsvertrag mit Kaufvertrag handelt und sich somit ein Widerrufsrecht aus §§ 495 und 358 BGB ergeben könnte. Das würde sich dann für die Finanzierung ergeben - und sich auf den Kaufvertrag erstrecken.
Ich sag aber ausdrücklich: "Könnte".
Zum einen tut sich bei der ganzen Widerrufs-Geschichte seitens des Gesetzgebers eh immer viel, was die ganze Sache zum zweiten jedoch nicht besser macht. Man müsste sich die Verträge mal angucken, müsste schauen, ob sich ein Widerrufsrecht ergibt, wenn ja, ob der Anspruch des Autohauses auf die besagten 10 % dennoch bestehen bleibt (ebenfalls sehr gut möglich) - dies hier auf die Schnelle zu beantworten is unmöglich. Und ich bin ehrlich gesagt auch nicht wirklich groß in der Stimmung, mich da reinzudenken.
Wenn Dein Freund den Wagen wirklich nicht will, dann sollte er mal nen Anwalt die Verträge hinsichtlich eines Widerrufsrechts prüfen lassen - und die eine Stunde (gut, kostet - in München - auch 150 Euro ;-) ) investieren. Ansonsten: saurer Apfel und Wagen nehmen.
Bearbeitet von: mb100 am 10.03.2012 um 17:39:48
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
14 Tage Rücktrittsrecht gibts nur im Fernabsatzgeschäft/Haustürgeschäft, aber nicht bei einer gewöhnlichen Vertragsabwicklung in einer Niederlassung..
Also wer 37.000€ in den Wind schießt ohne mal kräftig darüber geschlafe, geredet und nachgedacht zu haben, der hats entweder dicke oder ist nicht sehr helle .. würd sagen selber schuld.
@mb: Oh, habe das mit der Finanzierung ausser acht gelassen.
Guter Gedanke, mal wider...;)
Allerdings hatten wir bei uns so einen Fall. Da hat ein Kunde versucht über den Widderuf der Finanzierung ausm Vertrag zu kommen. Ging auch vors Gericht.
Er hat die Möbel dann genommen, da die Summe für die er hätte aufkommen müssen, knapp unter der von uns veranschlagten Abstandsgebühr von 25% lag.
Nun ja, einen Versuch ist es vielleicht wert.
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die Finanzierung würde ich eher nicht widerrufen, sonst musst Du das auch noch bar auf den Tisch legen
Ich würde eher versuchen ob BMW einer Wandelung zustimmen würde, dh Du müsstest ein anderes gleichwertiges oder höherwertiges Auto nehmen, was Dir mehr zusagt.
Laß Dir was einfallen warum Dir das ursprüngliche Auto überhaupt nicht zusagt.
Kommt darauf an, ob BMW da kulant ist, kenne allerdings keinen derartigen Fall.
Zitat:
die Finanzierung würde ich eher nicht widerrufen, sonst musst Du das auch noch bar auf den Tisch legen
(Zitat von: MIKE46)
Nö, das is doch grad der Witz mit dem Widerruf beim Verbraucherdarlehen und den verbundenen Verträgen: wird der Darlehensvertrag widerrufen, so wirkt sich dieser Widerruf gem. § 358 II BGB auch auf das mit dem Darlehen verbundenen Vertrag - in dem Fall den Kaufvertrag über den 5er - aus und auch der wird widerrufen. Also will BMW dann, sofern der Widerruf durchgeht, kein Geld; weder bar noch überwiesen.
Anders siehts natürlich aus, wenn Dein Freund, Gs.Burak.1905, nach dem Kauf zur Spaßkasse hüpfte und dort ein Darlehen für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Dann sind die Verträge ja nicht verbunden, existieren unabhängig voneinander - und der Kaufvertrag "überlebt" den Widerruf des Verbraucherdarlehens.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
also hier soltest Du Dir unbedingt anwaltliche Beratung gönnen !
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Hi, wie mb100 schon dargelegt hat, handelt es sich hier um ein "Koppelgeschäft". Meines wissens gibts dabei die Möglichkeit des Rücktritts vom Finanzierungsvertrag und damit auch vom Kaufvertrag.
Aber das steht ja ganz genau in den Bedingungen des Finanzierungsvertrags. Also mal das Kleingedruckte genau durchlesen und schon wird der Kumpel schlauer sein und wissen ob und wie er zurücktreten kann.
Außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wofür eine 10 Prozentige Gebühr anfallen soll. Welcher Schaden ist dem Händler denn entstanden wenn der Wagen noch nicht angemeldet ist.
bei bestellten Neufahrzeugen ist das sicherlich anders aber beim Gebrauchten, der eh auf dem Hof steht???
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Kann ich mir nicht vorstellen, daß er da wieder rauskommt. Es gilt das simple und wichtigste Prinzip im Vertragsrecht: "Pacta sunt servanda". "Verträge müssen eingehalten werden." Was ausgemacht ist, gilt auch.
Ausser der Vertrag ist beschiss oder auf irgendeine Art nicht wasserdicht (was ich mir bei BMW und der zugehörigen Armee von Anwälten allerdings nicht vorstellen kann).
Zitat:
Da es in meinen augen einfach zu teuer ist
(Zitat von: Gs.Burak.1905)
Das ist ne subjektive Meinung von Dir. Lass das Auto doch mal sehen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 11.03.2012 um 18:36:19
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wofür eine 10 Prozentige Gebühr anfallen soll. Welcher Schaden ist dem Händler denn entstanden wenn der Wagen noch nicht angemeldet ist.
Ist ein Vertragsbruch.
Dem Händler sind Aufwendungen entstanden, welche ersetzt werden müssen. Lohn für den MA, Telekommunikationskosten, Verwaltungsaufwand, Stellgebühr etc.
Wenn du bei ebay deine Kiste verhökerst und der Depp die net kauft, kannst der doch auc nicht mit dem Argument zu dir kommen,oder?
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Zumal das nicht mit einem "Schaden" begründet werden muss: Ich kann verlangen was ich will, wenn ich Dir "erlaube" aus dem Vertrag auszusteigen. Mein Handyanbieter wollte 100%. Also sämtliche Grundgebühren für 24 Monate. Das hätte praktisch bis auf die reinen Telefonkosten keinen Unterschied gemacht ob ich kündige oder nicht. Ausser, daß ich nichtmehr telefonieren kann. Also hab ich (frustriert) weiterlaufen lassen.
Hab das auch vom Anwalt prüfen lassen, war in Ordnung, da es so in den AGB stand, die ich unterschrieben hatte.
Bearbeitet von: Stefan177 am 11.03.2012 um 23:01:33
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Und, was hat das Studium im Kleingedruckten des Finanzierungsvertrags ergeben?
Da ist doch bestimmt ein Passus in welcher Frist er zurücktreten kann. Und da es sich wie gesagt um ein Koppelgeschäft handelt, ist der Kaufvertrag damit auch hinfällig.
Berichte doch mal.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Vorallem würd mich das Auto mal interssieren. Ich hab mir auch schon den einen oder anderen F10 angeschaut. Sooooo teuer find ich das jetzt auch nicht für nen 530d.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...