Meinst du seitenmarkierungsleuchten ?!
Die sind nur für die Seite. Meines Erachtens gibbet ein Gesetz, das die Leuchten (allgemein) nur max. paarweise angebracht werden würfen.
Die E-Nummer erspart dir zwar ne Abnahme, unterliegt aber trotzdem bestimmt Richtlinien. Darunter sind halt auch die Position der Befestigung enhalten. Sonst könnteste dir ja auch Neblis hinten ranbauen oder SLR Scheinwerfer in die Tür ;-)
Wenn die so aussehen wie diese kleinen Reflektoren solltest du mit´nem Schalter keine Probleme bekommen. Sind dann halt Reflektoren die ja auch gesetzlich hinten vorgeschrieben sind.
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