KFZ Versicherungsvertrag wieder aufgelebt?
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Hey Leute,
ich habe letztes Jahr meinen Wagen im November 2011 abgemeldet und die Mitteilung bekommen, dass der Versicherungsvertrag aufgrund der Abmeldung aufgehoben ist, sprich erledigt.
Nun habe ich den Wagen wieder angemeldet, jedoch einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Versicherung abgeschlossen (meine alte bot kein Saisonkennzeichen an). Nun bekomme ich von der alten die Mitteilung, dass es sich um eine Wiederinkraftsetzung des stornierten Vertrages handelt. Der Vertrag läuft angeblich wieder? Hat jemand sowas schon mal gehabt? Was das denn für ein quatsch?
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Hallo b-mw-323,
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Gruß
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Das ist kein Quatsch sondern vollkommen normal. (Von Seiten der Versicherung) Wenn du die Versicherung bei der Abmeldung gekündigt hättest, wäre es O.K. Du hast aber den Vertrag nicht gekündigt.
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das hätte ich ja ohne probleme noch im November machen können, jedoch bekam ich ja eine Mitteilung, dass der Vertrag aufgehoben ist. Es stand nirgends, dass dieser bei wiederanmeldung reaktiviert wird.
Edit:
Verdammt, steht im kleingedruckten
Bearbeitet von: b-mw-323 am 06.03.2012 um 21:57:25
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Zitat:
Das ist kein Quatsch sondern vollkommen normal. (Von Seiten der Versicherung) Wenn du die Versicherung bei der Abmeldung gekündigt hättest, wäre es O.K. Du hast aber den Vertrag nicht gekündigt.
(Zitat von: Old Men)
du meinst, der versicherungsvertrag wurde nur "ruhend" gestellt durch die kfz-abmeldung, da der versicherungsvertrag selbst nicht gekündigt wurde. ich stimme dir zu, da dies wirklich so ist und es so auch in den vertragsbedingungen und/oder im versicherungsvertragsgesetz (vvg) drin steht. ein ganz normales prozedere seitens des vr. den paragraphen suche ich jetzt aber nicht raus, ist mir zuviel text um diese uhrzeit.
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ja scheint wohl so zu sein, aber das muss man erst mal wissen :-/
jetzt weiß ich nur nicht was ich mache. der wagen ist auf saison angemeldet und die versicherung bietet das nicht an
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Zitat:
Edit:
Verdammt, steht im kleingedruckten
Bearbeitet von: b-mw-323 am 06.03.2012 um 21:57:25
(Zitat von: b-mw-323)
leider ja. da hilft nur dieses jahr daran zu denken den vertrag rechtzeitig vor versicherungsablauf zu kündigen, ansonsten sehe ich keine chance da rauszukommen.
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Zitat:
ja scheint wohl so zu sein, aber das muss man erst mal wissen :-/
jetzt weiß ich nur nicht was ich mache. der wagen ist auf saison angemeldet und die versicherung bietet das nicht an
(Zitat von: b-mw-323)
mmh. das ist natürlich ungünstig jetzt. im moment weiss ich auch nicht wie das zu lösen ist, da ich so einen fall noch nicht hatte, aber ich höre mich mal um.
EDIT: bei welchem versicherer hast du den vertrag??
Bearbeitet von: resistance89 am 06.03.2012 um 22:15:41
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es ist die ruv24.
aber glück im unglück, die vertrag bei der neuen versicherung war noch innerhalb der zweiwöchigen widerrufsfrist. ich habe diesen nun widerrufen.
also muss ich zunächst bei der alten bleiben, werde das selbe spiel also noch mal machen, sprich wagen abmelden im oktober und kündigen.
ich frage mich nur ob das geht, da der wagen ja jetzt auf saison zugelassen ist?
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Zitat:
es ist die ruv24.
aber glück im unglück, die vertrag bei der neuen versicherung war noch innerhalb der zweiwöchigen widerrufsfrist. ich habe diesen nun widerrufen.
also muss ich zunächst bei der alten bleiben, werde das selbe spiel also noch mal machen, sprich wagen abmelden im oktober und kündigen.
ich frage mich nur ob das geht, da der wagen ja jetzt auf saison zugelassen ist?
(Zitat von: b-mw-323)
dann hast du schon mal ein problem weniger, wenn der wiederruf greift, allerdings müsste der neue versicherer eh vom vertrag zurücktreten so lange der alte noch besteht, da eine doppelversicherung nicht zulässig ist. hier brauchst du dir also erstmal weniger den kopf zerbrechen.
ich denke abmelden musst du den wagen im oktober nicht unbedingt, sondern nur fristgerecht 3 monate vor ablauf des versicherungsjahres kündigen. nehmen wir an der beginn / ablauf des versicherungsjahres im vertrag ist der 01.01. des folgejahres, dann muss deine kündigung bis spätestens 30.09. beim versicherer vorliegen. am besten per einschreiben kündigen, da sich die direktversicherer wie z.b. die RuV24 gerne mal etwas affig verhalten, wenn es um kündigungen oder schäden geht.
wie sich das jetzt mit dem versicherungsschutz deines vertrages in verbindung mit den saisonkennzeichen verhält, da muss ich mich wie gesagt erst umhören. wenn ich da was genaueres weiss, sage ich dir bescheid.
Bearbeitet von: resistance89 am 06.03.2012 um 22:52:50
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Alles klar danke
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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Hallo,
also ich finde das eine linke Tour, vor allem, weil man einen Kunden nicht explizit darauf hinweist, dass der Vertrag eben NICHT gekündigt ist, sondern nur ruht, indem man dann solche Wortklaubereien macht wie "der Vertrag ist aufgehoben" in die man alles hinein interpretieren kann.
@b-m-w-323:
Wenn du, sicher auch auf Grund anderer Dinge, wie Saisonkennzeichen, Jahesprämie, etc, nicht bei dem alten Versicherer bleiben willst, dann melde das Auto bei nächster Gelegenheit nochmal für ein zwei Tage ab und kündige die Versicherung dabei ordentlich, mit der Begründung der "Abmeldung des Autos". Damit bist du dann wieder frei für die nächste Versicherung...
Ich denke bei dem Verhalten der Versicherung gegenüber dir, wären es mir die Euros für Ab- und Anmelden Wert, da man diese ja wahrscheinlich durch die geringere Jahresprämie der anderen Versicherung(wolltest ja nicht ohne Grund wechseln) wieder rein holt...
Gruß Mirko
Bearbeitet von: mikV8 am 07.03.2012 um 07:00:55
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Der Vertrag kann leider ordentlich erst zum 31.12 gekündigt werden. Also mache ich das spiel ende Oktober leider noch mal
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alles noch etwas komplizierter aber es wird doch alles gut :D
Die bei der Zulassungsstelle hat eine alte evB meiner alten Versicherung verwendet, weswegen der Vertrag aufgelebt ist.
Dadurch, dass ich das Fahrzeug auf Saison zugelassen habe, reaktiviert sich der Vertrag also NICHT. Es liegt lediglich an der falschen evB.
Also muss ich jetzt bei der alten Versicherung den Vertrag mit einer Kopie vom Fahrzeugschein (es wurde eine normale Anmeldung weitergeleitet) stornieren, bei der Zulassungsstelle anrufen, damit die die richtige evB hinterlegen und meinen Widerruf bei der neuen Versicherung von gestern widerrufen.
Toll oder :D
Mitglied seit: 27.02.2006
Teublitz
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ich weiß nich obs schon mal gesagt wurde..
aber kann man das auto nicht einfach nochmal abmelden und dann kündigen?
oder hab ich nen denkfehler?
Nein, kann man nicht. Bei der nächsten Anmeldung des gleichen Fahrzeug`s lebt der Vertrag innerhalb eines Jahres wieder auf. Wir sprechen aber vom Versicherungsjahr, welches vom Kalenderjahr abweichen kann.... Macht der VVD ganz gern....
Ansonsten geht die Kündigung nur bei Abmeldung (endgültig) oder Fahrzeugwechsel. Alternativ anderer Versicherungsnehmer.
Hier lag der Fehler aber nicht bei der Versicherung. Die Frage ist doch: wie kam die Zulassungsstelle an die falsche EVB???
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Nachdem ich gestern wieder hin und her telefoniert habe habe ich es geklärt. Der alten Versicherung wurde gemeldet das das Auto wieder angemeldet wurde. Dabei wurde wohl übersehen dass es eine saisonzulassung ist. Also die zulassungsstelle hat doch richtig gemeldet.