Stillegung polizei.....dekra…
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Hallo hab mal ne frage, darf die polizei nachdem mein auto stillgelegt wurde ohne meines wissens die dekra benachrichtigen und von dort ein gutachter herbestellen, der ohne 1. Meines wissens das auto prüft 2. Ohne mein anwesend..??
Danke im vorraus
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Hallo enes_07,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Stillegung polizei.....dekra…"!
Gruß
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Freilassing City
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Ich kann dir zwar keine Rechtliche Grundlagen sagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht erlaubt ist!
Das Fahrzeug ist immer noch dein Eigentum, vergleichbar als wenn es abgeschleppt wurde!
Warum wurde es denn stillgelegt wenn man fragen darf?
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 27.02.2012 um 16:13:18
One of the last wild Ducks!
Bei schwerwiegenden sichtbaren Mängeln darf die Polizei das. Ich glaube nicht, dass die Polizei dein Auto grundlos sichergestellt hat.
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vorne rechts reifen hat am radkasten geschlifen und dIE REifenmarke auf meinem Auto sind Falken und im Fahzeugschein Hankook.
Woher wissen die was in deinem Fahrzeugschein steht wenn du ned dabei warst?
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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das war 5 tage nach der stilllegung
Achso.. Also haben sie dirs Auto nur wegen dem schleifen stillgelegt?
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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und wegen der reifenherstellung da hankook eingetragen und falken drauf sind
Die Untersagung der Weiterfahrt und das Sicherstellen des Wagens zur Beweissicherung durch die Polizei und das Entstempeln sind der Vergleich mit Äpfeln und Birnen
Die Polizei darf die Weiterfahrt Zur Gefahrenabwehr untersagen und den Wagen sicherstellen,
die Verwaltungsbehörde (also die zuständige Zulassungsstelle bzw. das zuständige Straßenverkehrsamt) darf die Zwangsvorführung und die Begutachtung durch einen AAS/AAP und die Zwangsentstempelung anoirdnen. Da die Verwaltungsbehörde im Regelfall diese Entscheidung ausserhalb der Geschäftszeit nicht treffen kann, da sie dafür originär zuständig ist, werden diese Maßnahmen durch die Polizei getroffen (also Untersagung Weiterfahrt und Sicherstellung). Die Verwaltungsbehörde bekommt dann am nächsten Tag die Mitteilung darüber und entscheidet damm.
Bei allem gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Einzelfall ist da immer mit entscheident.
Auch das Bundesland ist da sicherlich immer mit entscheident, in Bayern z.B. wird das rigoros durchgezogen
und die Begutachtung kann sehrwohl ohne die Anwesenheit des Verantwortlichen vorgenommen werden.
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Zitat:
vorne rechts reifen hat am radkasten geschlifen und dIE REifenmarke auf meinem Auto sind Falken und im Fahzeugschein Hankook.
Welche Reifenmarke du fährst ist völlig egal, es können 0815 Sava Reifen für 5 Cent sein!
Der Reifen muss allerdings die Dimensionen haben, die auch im Schein eingetragen sind zB. 225/45 R18!
Also wurde dein Wagen nur stillgelegt weil der Reifen vorne am Radhaus geschliffen hat!
Hast du das denn nicht gemerkt, bzw ist das Zeug nicht eingetragen gewesen?
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 28.02.2012 um 14:08:54
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Auch das Bundesland ist da sicherlich immer mit entscheident, in Bayern z.B. wird das rigoros durchgezogen und die Begutachtung kann sehrwohl ohne die Anwesenheit des Verantwortlichen vorgenommen werden.
(Zitat von: E36-Freak)
Jep, das kann ich als bayrischer Bürger nur bestätigen :)
Begutachtung durch den TÜV wurde auch ohne unsere Anwesenheit durchgeführt, man bekommt im Nachhinein dann Mitteilung darüber sowie Einsicht in die TÜV Papiere.
Hä, wie läuft des dan ab?! Da kommt n TÜVprüfer zu meinem Auto das einfach irgendwo auf nem Parkplatz steht und kratzt wenn ihm was ned past die Plakette runter oder was?!
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Nein. Du wirst von der Polizei aufgehalten, die stellen dann (was auch immer) fest, das ihnen nicht passt, lassen das Fahrzeug wegen Beweissicherung abschleppen (bei uns wars bis zur nächsten KFZ Verwahrstelle).
Dann wirds irgendwann dem TÜV Prüfer vorgestellt, der macht das Gutachten fertig auf dessen Grundlage dann entschieden wird, ob das Fzg stillgelegt werden muss oder nicht.
Wir hatten Glück im Unglück und durften das Auto nach Begutachtung wieder mitnehmen mit der Auflage es innerhalb von 10 Tagen ohne Mängel beim TÜV vorführen zu müssen.
Kosten für Verwahrung und Gutachten musst natürlich bezahlen und ist auch nicht grade wenig.
So wars zumindest bei uns :)
Bearbeitet von: aNka am 29.02.2012 um 10:33:44
Aso, OK so kenne ich das auch :-)
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Stimmt so nicht ganz!!!
Bei Extrem-bereifungen wird durchaus die Reifenmarke reingeschrieben und ist dann auch bindend!!
Beispiele:
- Es gibt bzw gab Reifenhersteller die haben mehr als ein halbes Zoll über Normfelgenbreite noch freigegeben zum montieren auf der Felge, andere Reifenhersteller nicht. Gibt z.b noch paar 245/35R17 auf ner 10,5 Zoll. Das is so heute nicht mehr möglich!!
- Thema höchstgeschwindigkeit und Traglast. Die einen Hersteller geben einen Reifen noch frei die andern nimmer. Hab neulich nen RS gemacht mit 286km/h Spitze, da gab nur dunlop diese geschwindigkeit frei. Also hab ich auch nur Dunlop eingetragen!!
- Thema Freigängkeit, gehts ziemlich eng zu. Nehm ich nen Toyo hab 3mm Freigang, bau ich nen Pirelli drauf, schleift die Kiste ohne Ende. Folglich shcreib ich die Reifenmarke rein und den Satz "bei Verwendung eines anderen Reifentyps ist Freigängigkeit neu zu prüfen"
usw da gibts noch viele Beispiele!!
Zitat:
Welche Reifenmarke du fährst ist völlig egal, es können 0815 Sava Reifen für 5 Cent sein!
Der Reifen muss allerdings die Dimensionen haben, die auch im Schein eingetragen sind zB. 225/45 R18!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Zitat:
- Thema höchstgeschwindigkeit und Traglast. Die einen Hersteller geben einen Reifen noch frei die andern nimmer. Hab neulich nen RS gemacht mit 286km/h Spitze, da gab nur dunlop diese geschwindigkeit frei. Also hab ich auch nur Dunlop eingetragen!
Schon klar, dass ich an einen Porsche keine H Sommerreifen verbaue!
Das hat aber mit dem Reifenhersteller nichts zu tun sondern wie ich schon gesagt hab mit dem Typ!
-
Zitat:
Es gibt bzw gab Reifenhersteller die haben mehr als ein halbes Zoll über Normfelgenbreite noch freigegeben zum montieren auf der Felge, andere Reifenhersteller nicht. Gibt z.b noch paar 245/35R17 auf ner 10,5 Zoll. Das is so heute nicht mehr möglich!!
Auch das ist meiner Meinung nach nicht Marken sondern Typ abhängig!
Wenn das so ist, dann muss ich mir halt Reifen suchen die benfalls "ein halbes Zoll über Normfelgenbreite" freigegeben sind!
Meines Wissens war das damals so, dass Reifenhersteller eingetragen wurden!
Dies hat aber schon seit glaub ich 1990 keine Gültigkeit mehr und ist nur noch eine "Empfehlung"!
Und das hab ich auch schon öfter hier im Forum gelsen!
Die Angabe bzw die Zwanghafte bindung an einen Hersteller ist auch blödsinn, da nicht alle
Pirelli Reifen gleich sind bzw die nötigen Vorraussetzungen haben!
Wenn dann müsste Hersteller mit Modell angegeben werden und da gibtes es alle paar Jahre neue!
Kannst du mir deine Aussagen an aktuellen § beweisen?
One of the last wild Ducks!
Da hilft nur eins so eine Grütze gar nicht eintragen , da es eh nix bringt ausser was fürs auge !
gruß pat
Schon klar, dass ich an einen Porsche keine H Sommerreifen verbaue!
Das hat aber mit dem Reifenhersteller nichts zu tun sondern wie ich schon gesagt hab mit dem Typ!
Mit welchem Typ?? Ich hab 2 Reifen, gleiche Größe 255/35 R20, alles gleich. Dunlop gibt mir den Reifen für 285 frei, Hankook hört bei 270 auf!! So jetzt trag ich dem nur die Dunlop Sport Maxx ein!!!
Auch das ist meiner Meinung nach nicht Marken sondern Typ abhängig!
Wenn das so ist, dann muss ich mir halt Reifen suchen die ebenfalls "ein halbes Zoll über Normfelgenbreite" freigegeben sind!
Jab z.B. hatte Dunlop früher so spezielle Freigaben, da durfte man dann 1 Zoll mehr fahren. Sonst hat kein anderer Hersteller damals diese Größe freigegeben, also wurde dann auch nur dieser Dunlop eingetragen! Und sowas ist auch bindend.
Die Markenbindung so wie sie z.b. Mercedes und BMW früher bei den Serienbereifungen hatte, die ist klar weggefallen, aber wenns ums "Spezial-Eintragungen" geht, ist das immer noch so.
Wenn du wie im oberen Fall dann halt nicht den Dunlop fährst und dir zerreists den Reifen oder er springt dir von der Felge dann ist der TÜV und Dunlop usw aus der Haftung, dann hast du das Problem!!
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Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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2648 Beiträge
Zitat:
Mit welchem Typ?? Ich hab 2 Reifen, gleiche Größe 255/35 R20, alles gleich. Dunlop gibt mir den Reifen für 285 frei, Hankook hört bei 270 auf!! So jetzt trag ich dem nur die Dunlop Sport Maxx ein!!!
Naja meine "Hankook Ventus V12 EVO 225/40 R18 92Y" sind zB bis 300kmh zugelassen!
Du scheinst ein ziemlicher Fan, bzw sehr überzeugt von dieser Marke zu sein hhmm?
Ich glaub nicht das Dunlop der einzige Hersteller ist der solche Reifen im Sortiment hat!
Außerdem wenn jetzt im Schein steht nur mit Dunlop Reifen, dann müssen alle Reifen dieser Marke
jeder Reifen, wirklich jeder diese Spezifikationen aufweisen, was ich auch nicht glaube!
Zitat:
Jab z.B. hatte Dunlop früher so spezielle Freigaben, da durfte man dann 1 Zoll mehr fahren. Sonst hat kein anderer Hersteller damals diese Größe freigegeben, also wurde dann auch nur dieser Dunlop eingetragen! Und sowas ist auch bindend.
Wie "man durfte ein Zoll mehr fahren", was meinst du damit?
Dürfte ich mir jetzt statt meinen 18" Felgen die 19" dran schnallen wenn ich meine Hankook gegen Dunlop tausche?
Und dann sagst du noch "früher", also weist du nicht ob es immer noch so ist?
Vielleicht bieten es jetzt auch andere Hersteller mit an, würde mich wundern wenn nicht, bringt ja Geld!
Dann wäre es nämlich auch wieder Reifentyp abhängig und nicht Herstellerabhängig!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 01.03.2012 um 18:32:24
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Zitat:
Mit welchem Typ?? Ich hab 2 Reifen, gleiche Größe 255/35 R20, alles gleich. Dunlop gibt mir den Reifen für 285 frei, Hankook hört bei 270 auf!! So jetzt trag ich dem nur die Dunlop Sport Maxx ein!!!
Meine "Hankook Ventus V12 EVO 225/40 R18 92Y" sind zB auch bis 300kmh zugelassen!
Ich glaub nicht das Dunlop der einzige Hersteller ist der solche Reifen im Sortiment hat!
Außerdem wenn jetzt im Schein steht nur mit Dunlop Reifen, dann müssen alle Reifen dieser Marke
jeder Reifen, wirklich jeder diese Spezifikationen aufweisen, was ich auch nicht glaube!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Also gut, eine Frage, da du dich scheinbar super auskennst: Dein 225/40 hat einen 92er tragindex bedeutet 630kg Last und einen Geschwindigkeitsindex Y. Wieviel trägt jetzt dein Reifen maximal bei 300km/h???
Sag mir die richtige Antwort und ich sag nie mehr was zu diesem Reifenthema!!!!
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Zitat:
Wie "man durfte ein Zoll mehr fahren", was meinst du damit?
Dürfte ich mir jetzt statt meinen 18" Felgen die 19" dran schnallen wenn ich meine Hankook gegen Dunlop tausche?
(Zitat von: Fresh Prinz)
In der Breite!!! Wie willst einen 18 Zoll reifen auf eine 19 Zoll Felge machen!!
Wenn dir Dunlop nicht gefällt (mir auch nicht ich fahr Hankook), nehmen wir Toyo. Toyo hatte den T1S in 245/35 auf einer 10,5 Zoll felge freigegeben. Jetzt gibts den T1R, ist ein Toyo, ist in 245/35 und den kriegste nicht mehr auf ner 10,5 freigeben. Sprich solange du noch nen alten T1S fährst ist es legal, wenn du den T1R draufmachst ist es nicht mehr legal!
Bearbeitet von: violett am 01.03.2012 um 18:37:53
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