Tieferlegung 30/30... Probleme mit Kotflügel ?
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Hallo Community!
Ich überlege seit langem meinen BMW E36 Limo tieferzulegen...
Die Federn sind mit 30/30 angegeben, andere Felgen sind auch drauf (
RIAL Daytona Race 18) mit 225/40/R18 bereifung. Meine Frage ist, wird es am Kotflügel scheitern/schleifen ?
Ich weiß, normalerweise muss man die Federn einfach austauschen und dann erst gucken, aber vielleicht hat es ja schonmal jemand mit der selben bereifung bzw. selben oder tieferen Federn gemacht, ohne zu bördeln oder ziehen...
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Hallo ValleBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tieferlegung 30/30... Probleme mit Kotflügel ?"!
Gruß
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mfg axel18
Bilder vom Touring sind endlich da!!!
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Zitat:
ET der Felgen?
mfg axel
(Zitat von: axel18)
Laut ABE: ET 40
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Das passt!
Aber du kannst auch probieren dein Auto im jetzigen zustand diagonal zu verwinden das die Reifen komplett eintauchen.
Wenn sie jetzt nicht schleifen werden sie nach der Tieferlegung auch nicht schleifen, den der maximale Einfederweg bleibt der gleiche!
mfg axel
mfg axel18
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Zitat:
Das passt!
Aber du kannst auch probieren dein Auto im jetzigen zustand diagonal zu verwinden das die Reifen komplett eintauchen.
Wenn sie jetzt nicht schleifen werden sie nach der Tieferlegung auch nicht schleifen, den der maximale Einfederweg bleibt der gleiche!
mfg axel
(Zitat von: axel18)
Okay, also meinste es passt ? Bist du dir sicher, oder ist das eine Vermutung ?
Hab da mal Spasseshalber mit der Hand an die innere Kotflügelwand gepackt und da ist wirklich nicht mehr sooo viel Platz... (Meiner Meinung nach)... Vielleicht ist das für einen, der sich auskennt, total ausreichend, nur weiß ich halt nicht, wie sich das Wagen verhält und einsinkt, wenn die Federn drunter sind...
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Das keine vermutung sondern eine tatsache. :-)
mach einfach den Test mit der diagonalen verwindung, dann kannst du es dir selbst beweisen und musst keinerlei bedenken mehr haben. :-)
Aber 8x18 et 40 geht sauber an der Kotflügelkante vorbei, und wie bereis geschrieben hat die Freigängigkeit der Räder nichts mit der Tieferlegung zu tun.
mfg axel
mfg axel18
Bilder vom Touring sind endlich da!!!
Naja, die Felgen wurden ja sicher auch eingetragen. Dabei wird der TÜV sicher auch das diagonale Verschränken gemacht haben.
Von demher passt das nach der Tieferlegung sicher auch noch, weil es so is wie axel18 gesagt hat, die Tieferlegung hat nichts mit der Freigängigkeit zu tun.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=14270&Topic_Cat=3
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Zitat:
Das keine vermutung sondern eine tatsache. :-)
mach einfach den Test mit der diagonalen verwindung, dann kannst du es dir selbst beweisen und musst keinerlei bedenken mehr haben. :-)
Aber 8x18 et 40 geht sauber an der Kotflügelkante vorbei, und wie bereis geschrieben hat die Freigängigkeit der Räder nichts mit der Tieferlegung zu tun.
mfg axel
(Zitat von: axel18)
Hm, hast wohl recht... 30/30 ist ja auch nicht das tiefste... Obwohl ich hinten warscheinlich nichts verändern werde, da die Reifen eig. bündig zum Kotflügel sind und wenn der Reifen im Kotflügen versinkt, sieht´s wieder doof aus...
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Zitat:
Naja, die Felgen wurden ja sicher auch eingetragen. Dabei wird der TÜV sicher auch das diagonale Verschränken gemacht haben.
Von demher passt das nach der Tieferlegung sicher auch noch, weil es so is wie axel18 gesagt hat, die Tieferlegung hat nichts mit der Freigängigkeit zu tun.
(Zitat von: Memph1s)
Die Felgen muss ich nicht eintragen, da es
HIER IN DER ABE mit der aktuellen Reifengröße aufgelistet ist...
Oder hab ich da was falsch verstanden ??!
Der Link von dir ist keine ABE sondern ein Teilegutachten.
Les dir mal unten unter "Hinweiße und Auflagen A02" durch.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=14270&Topic_Cat=3
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Zitat:
Der Link von dir ist keine ABE sondern ein Teilegutachten.
Les dir mal unten unter "Hinweiße und Auflagen A02" durch.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
(Zitat von: Memph1s)
Ach du kacke, na da muss ich ja wohl schnell zum TüV und das eintragen lassen :-O
Zitat:
Die Federn sind mit 30/30 angegeben,.....
Ich kann dir aber jetzt schon sagen, daß du mit dieser Kombination nicht zufrieden sein wirst.
Bauartbedingt wird das beim E36 immer so aussehen, als wenn er "bergauf" fährt.
Sprich an den Kotflügeln sieht es so aus, als wenn er hinten viel tiefer ist als vorne.
Gibt über dieses Thema hier schon genug Threads.
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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Zitat:
Zitat:
Die Federn sind mit 30/30 angegeben,.....
Ich kann dir aber jetzt schon sagen, daß du mit dieser Kombination nicht zufrieden sein wirst.
Bauartbedingt wird das beim E36 immer so aussehen, als wenn er "bergauf" fährt.
Sprich an den Kotflügeln sieht es so aus, als wenn er hinten viel tiefer ist als vorne.
Gibt über dieses Thema hier schon genug Threads.
(Zitat von: Merlin-9999)
Genau deswegen hab ich mir überlegt den Wagen nur vorne tieferzulegen, da er hinten optimal mit dem kotflügel und Reifen anliegt
Mitglied seit: 25.01.2008
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Dann wäre es aber cleverer sich z.b. einen satz Federn von Ap zu kaufen.
Wenn du von deinem 30/30 Federn nur die vorderen einbaust ist es nicht eintragbar.
Von Ap gibts aber welche mit 40/00 das sind dann nur Federn für Vorne.
mfg axel
mfg axel18
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Zitat:
...wenn du von deinem 30/30 Federn nur die vorderen einbaust ist es nicht eintragbar.
Dieses Wissen hatte ich eigentlich vorausgesetzt, aber die Anmerkung ist natürlich völlig korrekt.
Gruß Stefan
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Werl
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44 Beiträge
Zitat:
Dann wäre es aber cleverer sich z.b. einen satz Federn von Ap zu kaufen.
Wenn du von deinem 30/30 Federn nur die vorderen einbaust ist es nicht eintragbar.
Von Ap gibts aber welche mit 40/00 das sind dann nur Federn für Vorne.
mfg axel
(Zitat von: axel18)
Oh man, das ist immer so ein durcheinander mit dem was man darf und nicht darf :(
Weil die hier schreiben, dass es geht:
http://www.e46-forum.de/e46-fahrwerk-bremsen/2704-nur-vorne-tieferlegen-geht-das/
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
Da steht auch nix anderes, wie z.B " nimm Weitec 40/00..."
Das heißt, daß du nur zwei Federn für die VA bekommst und hinten die originalen drin lassen kannst.
Diese Federn sind aber speziell darauf abgestimmt, daß du so eine " Keilform" erreichst.
So wäre es natürlich erlaubt.
Es wäre aber nicht erlaubt, wenn du aus einem Federnsatz 30/30 nur die vorderen einbaust und die hinteren original läßt, weil die Feder eben nicht darauf abgestimmt ist!!!
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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Zitat:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
Da steht auch nix anderes, wie z.B " nimm Weitec 40/00..."
Das heißt, daß du nur zwei Federn für die VA bekommst und hinten die originalen drin lassen kannst.
Diese Federn sind aber speziell darauf abgestimmt, daß du so eine " Keilform" erreichst.
So wäre es natürlich erlaubt.
Es wäre aber nicht erlaubt, wenn du aus einem Federnsatz 30/30 nur die vorderen einbaust und die hinteren original läßt, weil die Feder eben nicht darauf abgestimmt ist!!!
(Zitat von: Merlin-9999)
Aah, Sorry bei sowas bin ich immer leicht überfordert...
Weißt du, ob's Probleme mit den kotflügel hinten gibt bei der 30/30 tieferlegung und der Reifen-/Felgengrösse ?
Mitglied seit: 25.01.2008
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542 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
Da steht auch nix anderes, wie z.B " nimm Weitec 40/00..."
Das heißt, daß du nur zwei Federn für die VA bekommst und hinten die originalen drin lassen kannst.
Diese Federn sind aber speziell darauf abgestimmt, daß du so eine " Keilform" erreichst.
So wäre es natürlich erlaubt.
Es wäre aber nicht erlaubt, wenn du aus einem Federnsatz 30/30 nur die vorderen einbaust und die hinteren original läßt, weil die Feder eben nicht darauf abgestimmt ist!!!
(Zitat von: Merlin-9999)
Aah, Sorry bei sowas bin ich immer leicht überfordert...
Weißt du, ob's Probleme mit den kotflügel hinten gibt bei der 30/30 tieferlegung und der Reifen-/Felgengrösse ?
(Zitat von: ValleBMW)
Wie oft sollen wir dir das noch beantworten???
Wenn du deinen 30/30 Federnsatz unbedingt einbauen möchtest mach halt hinten ein Schlechtwegepacket rein, dann kommt er an der HA wieder 20mm höher.
mfg axel
mfg axel18
Bilder vom Touring sind endlich da!!!
@ValleBMW
Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber...
Da du hier in deutscher Sprache schreiben kannst, setze ich mal voraus, daß du die deutsche Sprache auch lesen kannst, oder ???
Deshalb, zum letzten Mal, extra für dich, ganz langsam zum mitlesen:
Eine Tieferlegung hat nix mit der Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination zu tun !!!!
Gruß Stefan
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