Zitat:
ich hab mal gelesen das einer nachzahlen musste für sein "autoradio" weil wegen der werbung das auto als "gewerlich" genutzt gezählt hat. stand jetzt aber nicht da was er zahlen musste
(Zitat von: Benny92)
... was daran liegt, dass die GEZ die gewerbliche Nutzung von der privaten Nutzung unterscheidet. Im privaten Bereich wird - wenn nur (ein) Radio(s) angemeldet ist bzw. sind - der ermäßigte Satz fällig. Im gewerblichen Bereich muss jedes Gerät angemeldet Gebühren und dafür gezahlt werden.
Wird mit einem Auto Werbung gemacht, unterstellt die GEZ hierfür ne gewerbliche Nutzung, nimmt das passende Autoradio aus dem privaten Bereich raus, verlangt die separate Anmeldung und selbstverständlich auch separat Kohle.
Da Du ALG 1 bekommst, würd ich mich mal mitm Arbeitsamt kurzschließen. Net dass die Dir deswegen die Bezüge kürzen und Du nachzahlen musst...
Obs gleich ne gewerbliche Nutzung ist, für die Du nen Gewerbeschein brauchst: keine Ahnung ich bin allerdings eher geneigt zu sagen: nein. Da hilft sicher ein Anruf bei der Stadt.
Bearbeitet von: mb100 am 19.01.2012 um 22:21:21