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Das grün geleitete MGEPA NRW hat im Rahmen der 9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die am 31.11 und 1.12.2011 in Heidelberg stattfand, manipulierte Informationen erhalten.
Auf dieser Konferenz wurde behauptet, dass E-Zigaretten Arzneimittel seien.
Auf dieser Konferenz wurde Hysterie verbreitet und ein Handlungsbedarf ("muss aus dem Verkehr gezogen werden") suggeriert, der überhaupt nicht bestand.
Anschließend klopfte das MGEPA NRW mithilfe der Fachanwältin für Medizinrecht Prütting die bestehenden Gesetze ab und kam zu einer fragwürdigen Rechtsauffassung, die in einem Erlass resultierte, der am 16.12. an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster erging.
Dabei ignorierte Prütting die Tatsache, dass sich das BfArM bereits völlig anders lautend über E-Zigaretten ausgesprochen hatte, und es wurde auch permanent ignoriert, dass die Risikobewertung des BfR nur verzerrt und unvollständig zitiert wird.
Einen Monat später landete der Erlass - deutlich überarbeitet - bei der CDU. Hier wurde nurmehr sehr deutlich gemacht, dass es sich um eine bloße RechtsAUFFASSUNG handelt und nicht - wie in dem Erlass behauptet wurde - um GELTENDES RECHT.
Die Bezirksregierungen und zum Beispiel auch diverse Amtsapotheker wurden von E-Zigarettennutzern per E-Mail aufgeklärt und reagierten entsprechend klug, indem sie es unterließen, den Erlass in die Tat umzusetzen und sich dadurch von Steffens den Schwarzen Peter zuspielen zu lassen, wenn die Händler ihre Drohung in die Tat umsetzen und Schadenersatz fordern würden.
Die, die von den E-Zigarettennutzern nicht erreicht werden konnten, nahmen die Meinung von Frau Steffens für bare Münze, ordneten Hausdurchsuchungen und ähnliches an, man drohte den Händlern mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen.
Existenzen wurden zerstört, Arbeitsplätze vernichtet.
Uns ist bekannt, dass sogar ein Rundschreiben an die Apotheken herausging, in dem diesen untersagt wurde, die für jedermann frei verkäuflichen Substanzen Propylenglykol und Glycerin an Kunden zu verkaufen, die damit Liquids mischen wollen.
Die Apotheken wurden also angewiesen, Kunden, die diese Produkte erwerben möchten, nach dem Verwendungszweck zu befragen und das Produkt bei der falschen Antwort nicht zu verkaufen.
Wohlgemerkt geht es hier um Liquids, die in keiner Weise illegal sind, und die sogar, wenn nur auf diesen Zutaten basierend, also nikotinfrei, noch nicht mal vom MGEPA kritisiert wurden.
Uns sind Fälle bekannt, in denen Leuten, die mit "Liquid-Misch-Absicht" PG und VG kaufen wollten, vom Apotheken-Fachpersonal erzählt wurde, dies sei illegal, auch der Verkäufer - also die Apotheke - mache sich mit der Abgabe strafbar und E-Zigaretten seien außerdem schädlicher als herkömmliche Tabakzigaretten, das könne man nicht verantworten.
Kunden, die sagten, sie wollen damit ihre eigenen Kosmetika herstellen, bekamen die Substanzen problemlos verkauft.
http://www.dampfertreff.de/page-518637-4.html