Von der Polizei angehalten! :(
Zu der Schätzung laut Tacho, da denke ich wird nichts kommen. Soweit ich weiß liegt die Beweislast ja bei der Polizei, also sie müssen dir beweisen, dass du zu schnell warst und nicht du musst ihnen beweisen, dass du nicht zu schnell warst.
Es gab ja sogar Fälle, wo die Messungen der Provida-Fahrzeuge bzw Laserpistolen nicht anerkannt wurden vor Gericht, da die Beamten nicht belegen konnten, dass diese vor der Messung geeicht wurden. Ich denke eine Zeugenaussage reicht da nicht aus. Ich habe bis jetzt auch nur gehört, dass Leute verwarnt wurden, wenn sie zu schnell vor der Polizei waren und diese keine Messgeräte hatten.
So kann man ja die Geschwindigkeit nicht schätzen und wenn sie anerkannt wird, kann ein guter Anwalt sie bestimmt noch auf unter 21km/h zuviel drücken, weil Schätzung mit Auge + Tacho ist wohl nicht so der Hammer.
Ich denke, wenn etwas kommt, macht ein guter Anwalt da noch viel aus. Aber das war vermutlich nur ein Versuch, einen Fahranfänger einzuschüchtern, mehr auch nicht.
Mitglied: seit 2005
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Hallo elkloso,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Von der Polizei angehalten! :("!
Gruß
Zitat:
Zu der Schätzung laut Tacho, da denke ich wird nichts kommen. Soweit ich weiß liegt die Beweislast ja bei der Polizei, also sie müssen dir beweisen, dass du zu schnell warst und nicht du musst ihnen beweisen, dass du nicht zu schnell warst.
Es gab ja sogar Fälle, wo die Messungen der Provida-Fahrzeuge bzw Laserpistolen nicht anerkannt wurden vor Gericht, da die Beamten nicht belegen konnten, dass diese vor der Messung geeicht wurden. Ich denke eine Zeugenaussage reicht da nicht aus. Ich habe bis jetzt auch nur gehört, dass Leute verwarnt wurden, wenn sie zu schnell vor der Polizei waren und diese keine Messgeräte hatten.
So kann man ja die Geschwindigkeit nicht schätzen und wenn sie anerkannt wird, kann ein guter Anwalt sie bestimmt noch auf unter 21km/h zuviel drücken, weil Schätzung mit Auge + Tacho ist wohl nicht so der Hammer.
Ich denke, wenn etwas kommt, macht ein guter Anwalt da noch viel aus. Aber das war vermutlich nur ein Versuch, einen Fahranfänger einzuschüchtern, mehr auch nicht.
(Zitat von: elkloso)
Macht euch doch bitte bitte schlau bevor ihr sowas erzählt. JEDER Richter wird die Messung an sich anerkennen, ob er sie für recht und wahr hält ist ne andere Sache!
Messstrecke waren glaub ich 200m, Tachowert minus 20% und ein Zeuge
Ersteller dieses Themas
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Zitat:
Zitat:
Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h
Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!
(Zitat von: K.E36)
Was heisst "vorgeschriebene Geschwindigkeit" bei Dir? Was war das für ein Schild?
War es Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit oder maximal erlaubte Geschwindigkeit?
Je nach Sachlage hast Du ja ein Fehltritt schon gestanden. :)
Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.
Zitat:
Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.
Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.
(Zitat von: shgfa)
Genau wie "M-Packet", "Standard" oder "einzigste"... Pisa lässt grüssen und es gruselt mich
echt wenn ich sowas lese... :D
(Zitat von: Nicore)
Sorry, ich bin verwirrt. Ich hab natürlich das auf der linken Fahrbahn fahrende Fahrzeug überholt und anschließen nach links eingeschert und vergessen zu blinken. Überholt von der rechten Seite, da wie schon geschrieben das Fahrzeug langsamer fuhr und da 70 Km/h die vorgeschrieben Geschwindigkeit war! (Ausgeschildert)
Danke für eure Antworten!
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Das heißt also so viel wie, ich muss das so hinnehmen und auf eine Strafminderung hoffen ? :(
Super, dann würde ich sagen Bye Bye Führerschein und ein saftiges Busgeld stecken die bestimmt auch noch von mir ein! Echt nicht zu fassen. Ich weiss ja immer noch nicht wie die Typen auf 130 Km/h kommen? Ich bin niemals so schnell gewesen und das habe ich denen auch gesagt, eingesehen habe ich nur, dass ich von der rechten Spur überholt habe, was ja auch leider stimmt :(
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@nicore
Was hast du für ein Problem mit "Standard"?
Da du mit "M-Packet" die falsche Schreibweise aufgeführt hast, hättest du eigentlich "Standart" schreiben müssen. Oder ist dir das jetzt neu, dass "Standard" die richtige Schreibweise ist? ;-)
Nix für ungut...und Sorry für OT.
Mitglied seit: 05.04.2005
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zum Thema:
Das mit der Schätzung ist zwar richtig, aber dazu muss die Geschwindigkeit über einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Strecke auch konstant bleiben.
Im Rahmen von Beschleunigung und Abbremsen etc., wo die Polizisten ja sicherlich erst einmal eine Lücke schließen wollten und damit natürlich schneller als du waren, kann man eine sinnvolle Messung sicherlich ein Stück weit bestreiten.
Du solltest dir zumindest einen guten Anwalt besorgen, denn der Versuch, dir das Ding anzuhängen, wird kommen! Ohne guten Anwalt bist du da von vornherein am Ars..
Das mit dem rechts überholen ist schon doof, aber an dieser Stelle würde ich mich darauf berufen, dass du mit unerheblich höherer Geschwindigkeit vorbei gerollt bist. Es ist eine zweispurige Straße, da sind die 30km/h-Differenz nicht notwendig und ein vorbeirollen ist nicht strafbar. Was sollst du machen, wenn man mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander her fährt und das Fahrzeug auf der linken Spur plötzlich langsamer wird, u.U.bis zum Stillstand? Auch anhalten? -> Quatsch
Auch dies wäre eine Begründung, dass du behauptest, dass das Fahrzeug auf der linken Spur einfach langsamer wurde.
Aber wie gesagt, besprich diese Themen mit einem Anwalt, spätestens wenn der erste Brief kommt.
Gruß
Mirko
Ersteller dieses Themas
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143 Beiträge
Zitat:
zum Thema:
Das mit der Schätzung ist zwar richtig, aber dazu muss die Geschwindigkeit über einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Strecke auch konstant bleiben.
Im Rahmen von Beschleunigung und Abbremsen etc., wo die Polizisten ja sicherlich erst einmal eine Lücke schließen wollten und damit natürlich schneller als du waren, kann man eine sinnvolle Messung sicherlich ein Stück weit bestreiten.
Du solltest dir zumindest einen guten Anwalt besorgen, denn der Versuch, dir das Ding anzuhängen, wird kommen! Ohne guten Anwalt bist du da von vornherein am Ars..
Das mit dem rechts überholen ist schon doof, aber an dieser Stelle würde ich mich darauf berufen, dass du mit unerheblich höherer Geschwindigkeit vorbei gerollt bist. Es ist eine zweispurige Straße, da sind die 30km/h-Differenz nicht notwendig und ein vorbeirollen ist nicht strafbar. Was sollst du machen, wenn man mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander her fährt und das Fahrzeug auf der linken Spur plötzlich langsamer wird, u.U.bis zum Stillstand? Auch anhalten? -> Quatsch
Auch dies wäre eine Begründung, dass du behauptest, dass das Fahrzeug auf der linken Spur einfach langsamer wurde.
Aber wie gesagt, besprich diese Themen mit einem Anwalt, spätestens wenn der erste Brief kommt.
Gruß
Mirko
(Zitat von: mikV8)
Danke sehr hilfreich! :) Aber ich habe schon vor Ort zugegeben, dass ich von rechts überholt hatte. Den Grund weshalb ich das gemacht habe, habe ich denen glaube ich nicht erklärt. Auf deren Frage wieso ich das gemacht habe, habe ich wenn ich mich richtig zurückerrinnern kann, einfach nichts gesagt und ich sag es mal so ''doof'' mit den Schultern gezuckt oder ähnliches! Ich war sowieso ein wenig erschrocken nachdem er mir die 130 Km/h vorgeworfen hatte, mir haben an mehreren Stellen einfach die Worte gefehlt und mehrmals wusste ich auch nicht was ich denen antworten soll! Im großen und ganzen war ich schon um einiges eingeschüchtert. Hätte ich mich vor Ort mal schon richtig gewehrt mensch -.-
Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]
Wie meine Vorredner schon sagten - unbedingt einen Anwalt schnappen! Allein schon wegen den angeblich 130 km/h ...
Das Vergehen bzgl. dem rechts überholen hast du eingeräumt - hast du es Ihnen etwa unterschrieben? Falls nein kannst du im Nachhinein immer noch sagen, dass die freundlichen Beamten da was falsch verstanden haben müssen, falls es zum Prozess kommt.
Ich könnte dir einen Anwalt bzw. eine Kanzlei in Berlin empfehlen, mit der ein Bekannter bisher jeden Prozess gewonnen hat ( auch scheinbar aussichtslose ). Die vertreten übrigens auch Hertha BSC Berlin und da kann es schonmal vorkommen, dass die zu dritt nen Prozess aufmischen.
Ne Rechtsschutz solltest du allerdings haben, ansonsten isses wohl zu teuer...
Falls benötigt -> pm ;]
Bearbeitet von: danyo68 am 10.01.2012 um 23:35:56
Ersteller dieses Themas
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Dortmund Airport
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143 Beiträge
Zitat:
Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]
Wie meine Vorredner schon sagten - unbedingt einen Anwalt schnappen! Allein schon wegen den angeblich 130 km/h ...
Das Vergehen bzgl. dem rechts überholen hast du eingeräumt - hast du es Ihnen etwa unterschrieben? Falls nein kannst du im Nachhinein immer noch sagen, dass die freundlichen Beamten da was falsch verstanden haben müssen, falls es zum Prozess kommt.
Ich könnte dir einen Anwalt bzw. eine Kanzlei in Berlin empfehlen, mit der ein Bekannter bisher jeden Prozess gewonnen hat ( auch scheinbar aussichtslose ). Die vertreten übrigens auch Hertha BSC Berlin und da kann es schonmal vorkommen, dass die zu dritt nen Prozess aufmischen.
Ne Rechtsschutz solltest du allerdings haben, ansonsten isses wohl zu teuer...
Falls benötigt -> pm ;]
Bearbeitet von: danyo68 am 10.01.2012 um 23:35:56
(Zitat von: danyo68)
Ich komme aber aus Holzwickede (Dortmund) :( Schade..
Mitglied seit: 20.08.2001
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105 Beiträge
Zitat:
Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]
(Zitat von: danyo68)
Die beste Äusserung ist immer die, die man nicht gemacht hat...
Auch wenn es schwer fällt und man ungerechtfertigte Behauptungen widerlegen will: Mund zu. Angaben nur zur Person, nicht zur Sache. Erstmal beruhigen, einen klaren Kopf bekommen und sich ggf. mit einem Anwalt oder sonstwem beraten.
Im Fall des TE kann er jetzt erstmal nur abwarten, was von der Behörde kommt und was konkret vorgeworfen wird. Mit dem Wisch dann zum RA oder zu einer Rechtsberatung (z.B. vom ADAC vermittelt, falls man Mitglied ist).
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
Offtopic: Ich hasse alles was ne grüne Uniform trägt...
Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt. Ich halte das Prozedere allerdings auch für fragwürdig. Erstmal abwarten und dann reagieren. Sehr interessant, wenn auch tragisch für den TE.
Ich drücke die Daumen
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.
Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
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304 Beiträge
Zitat:
Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt.
(Zitat von: Gobi)
Und bei "niederen" Beamten nur 1,5x? ;-)
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Wa shast Du gegen Soldaten?
Ist die einzige Uniform die mir gerade einfällt, wo noch etwas grün dran ist.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Oh man, ich dachte ich wäre der einzige Komiker hier xD
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.
Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Oh man, ich dachte ich wäre der einzige Komiker hier xD
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.
Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.08.2011
Dortmund Airport
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143 Beiträge
Zitat:
Offtopic: Ich hasse alles was ne grüne Uniform trägt...
Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt. Ich halte das Prozedere allerdings auch für fragwürdig. Erstmal abwarten und dann reagieren. Sehr interessant, wenn auch tragisch für den TE.
Ich drücke die Daumen
(Zitat von: Gobi)
Was kann man denn unter ranghohe Polizisten verstehen? Das muss man mir bitte erklären, sonst verstehe ich darunter nur Bahnhof! Und was hat das damit überhaupt zutun :/ ?
Naja, ich finde das Thema ganz und garnicht interessant da ich mein Führerschein gerne behalten möchte und auch wirklich benötige! Die Lust und das überschüssige Geld den Führerschein erneut zu machen, habe ich auch nicht gerade :(
Naja, danke an alle die auf das Thema geantwortet haben..
Zitat:
Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt.
(Zitat von: Gobi)
Ja nee is klar
Hat nichts mit Rang zu tun.
Grundlegend gilt "2Polizisten=4Zivilisten". Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wobei die Frage erlaubt sein muss, warum können Polizisten sich nicht irren oder lügen? Sind sie keine Menschen? Haben sie keine Fehler?
Nur weil sie nen Landesabzeichen und Sterne tragen sind sie keine Götter....nur leider erkennen sie das zu selten und das Gericht leider auch....
Zitat:
Hat nichts mit Rang zu tun.
Grundlegend gilt "2Polizisten=4Zivilisten". Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wobei die Frage erlaubt sein muss, warum können Polizisten sich nicht irren oder lügen? Sind sie keine Menschen? Haben sie keine Fehler?
Nur weil sie nen Landesabzeichen und Sterne tragen sind sie keine Götter....nur leider erkennen sie das zu selten und das Gericht leider auch....
(Zitat von: angry81)
Polizisten können perfekt lügen wenns drauf ankommt. Selber erst erlebt wo es eigentlich um eine Kleinigkeit ging (Telen am Steuer an ner Ampel). Ich hatte NICHT telefoniert - Arm auf Armlehne UND war hinter zwei Autos. Aber die Polizisten hatten ihren X-Ray Blick und haben es GENAUESTENS gesehen. Im Gericht hatte die Polizistin dann DREIMAL ihre Version geändert wann se mich gesehen hatte.. Zuerst im Stand, dann beim fahren und dann beim abbiegen.. Desweiteren war se sich GANZ sicher das ich ein weißes/helles Handy hab > MÖP! Ist schwarz. Trotz allem bekam ich keinen "Freispruch" bzw wurde das Verfahren eingestellt.
Was ich damit sagen will.. Mach dich auf die wildesten Erzählungen gefasst was Dir evtl vor Gericht aufgetischt werden und erlebe die kreative Ader um auch Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen...
Zitat:
... eingesehen habe ich nur, dass ich von der rechten Spur überholt habe, was ja auch leider stimmt :(
(Zitat von: K.E36)
Sorry, aber es sei dir zu Gute zu halten, dass du noch Fahranfänger bist *absolution*
Aber: du hättest einfach deine Schn... halten sollen gegenüber der Polizei. Du brauchst keine Angaben oder gar Eingeständnisse denen gegenüber zu machen. Jetzt wird im Protokoll mit Sicherheit sinngemäß stehen ,,Beklagter/Täter hat seinen Fehler mit dem rechten Überholmanöver und linken Einscheren ohne Blinkerzeichen den beiden Beamten gegenüber zugegeben. Damit gilt Beweisführung als nachgewiesen. Zeugen: Oberleiter 1 und Unterleiter 2."
Interessant für alle hier: selbst einer Aufforderung der Polizei zu einer Vernehmung muss man als Bürger nicht nachkommen. Das ist Aufgabe der Anwälte. Basta.
Nur der schriftlichen Aufforderung der Staatsanwaltschaft oder der Gerichts ist Folge zu leisten.
Ich an deiner Stelle würde umgehend Termin bei einem Anwalt deines Vertrauens machen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Siehe hierzu:
VerkehrsanwälteUnd für alle zukünftigen Täter hier :)) --> schließt Rechtsschutzversicherungen ab (zumindest ADAC-Verkehrsrechtsschutz oder ARAG oder wie die alle heißen). Und nein, ich bin kein Versicherungsmensch. Dann könnt ihr euch direkt an einen Anwalt wenden und nachts beruhigter schlafen.
Bearbeitet von: Der Bolide am 13.01.2012 um 12:44:15