Zitat:
ich war schon am überlegen zweirradmechaniker meister zu machen....aber son eigener laden...ich weiß nicht ob ich hier bei der konkorenz durchkommen würde.(Zitat von: bmw-bengel)
Zitat:
Auch wenn es schwer ist - sich in seinem eigenen Fachgebiet selbstständig zu machen ist erheblich einfacher als wenn alles fremd ist. Selbstständigkeit setzt Erfahrung vorraus - mach deinen Meister, häng noch ein paar Jahre als Meister dran und dann mach dich selbstständig. In dieser Zeit beobachtet man den Markt und merkt selbst, ob da noch Platz für einen zusätzlichen Laden ist.
Das was die Welt aber definiv nicht braucht, ist noch ein Handy-Laden, noch ein Nagelstudio und noch einen Hausmeisterservice.(Zitat von: Saugnapf)
Zitat:
Nachts ne Frage - nachts ne Antwort ;-)
Ich bin selbst seit vielen Jahren selbstständig - allerdings in einem anderen Bereich wie du vor hast. Dennoch kann ich dir dazu ein paar Dinge sagen - auch wenn ich die dabei vielleicht eine Illsion zerstören muss - besser jetzt als teures Lehrgeld zahlen.
Dein Angebot:
-malerarbeiten
-gartenarbeiten
-kurier und schnellexpressfahrten
-hausmeisterarbeiten
-und und und....
Also der üblich IchKannAllesAberNichtsGescheit-Bauchladen, bei dem du mit gelangweilten Rentnern, übrig gebliebenen Ich-AGs und Leuten die zu sonst nicht viel taugen konkurrierst.
Du redest von einem einen Verdienst von geplanten 17.500 Euro? Vergiss das mal ganz schnell wieder! Du kannst nicht planen, alles hängt von den Aufträgen und von der Konkurrenz ab. Und wenn dann die Kleinkarierten Beamten der Berufsgenossenschaften dich auf dem Kicker haben, sieht es ganz schlecht aus:
-malerarbeiten -> er kann eine Maler/Lackierer-Lehre nachweisen - Ok - aber keinen Meister?
-gartenarbeiten -> er ist gelernter Gärtne - aber auch kein Meister?
-kurier und schnellexpressfahrten -> du oder er hast/hat die Unternehmerprüfung, dein Fahrzeug ist entsprechend für gewerbliche Nutzung angemeldet?
-hausmeisterarbeiten -> das ist das einzige was man ohne spezielle Befähigung machen darf ...
Auch ich hatte damales einen wirklich guten Freund, mit dem ich das Ganze aufgebaut habe. Seit seinem Aussteig haben wir uns nichts mehr zu sagen. Spätestens, wenn es dann für zwei nicht reicht, kommt das übliche Gegenrechnen und das Beschuldigen.
Vergiss bei deiner ganzen Rechnung bitte das Finanzamt und all die anderen Unkosten nicht. Von deinem Umsatz gehen weg:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Berufsgenossenschaftsbeitrag/IHK-Mitgliedschaft
- Kosten für Werkzeuge und Betriebsstätte
- Kosten für Werbung
- Haftpflichtversicherung für deine Firma
- Krankenversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil oder Privatversicherung)
- eigene Altersvorsorge
- Einkommenssteuer + Soli
Du kannst die Abfingern, wieviel man oben reinkippen muss, das unten 17.500€ rauströpfeln. Es geht nicht darum ein kleines Vermögen zu machen oder nicht, sondern um zu überleben.
Selbstständig ja, aber nicht in diesem Bereich. Maler oder Gärtner nur mit Meister.(Zitat von: Saugnapf)
Zitat:
ich war schon am überlegen zweirradmechaniker meister zu machen....aber son eigener laden...ich weiß nicht ob ich hier bei der konkorenz durchkommen würde.(Zitat von: bmw-bengel)
Zitat:Zitat:
ich war schon am überlegen zweirradmechaniker meister zu machen....aber son eigener laden...ich weiß nicht ob ich hier bei der konkorenz durchkommen würde.(Zitat von: bmw-bengel)
Sorry, dass ich so blöde Frage aber reden wir hier über einen Fahrradmechaniker oder über einen Motorradmechaniker?(Zitat von: shgfa)
Zitat:
ich kenne leute die sowas aufgebaut haben und es super hingekriegt haben! btw. myhammer! ;)(Zitat von: Imotski)
Zitat:
Man kann natürlich auch die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen, wenn man denn die Voraussetzungen erfüllt. Dann braucht man keine Voranmeldungen abgeben, muss keine Umsatzsteuer abführen, kann allerdings auch selbst keine Vorsteuer ziehen - und selbst auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Folglich is man dann für andere Gewerbetreibende als Lieferant uninteressant - die schauen ja vor allem, dass die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, damit sie sie ziehen können.(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:
Man kann natürlich auch die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen, wenn man denn die Voraussetzungen erfüllt. Dann braucht man keine Voranmeldungen abgeben, muss keine Umsatzsteuer abführen, kann allerdings auch selbst keine Vorsteuer ziehen - und selbst auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Folglich is man dann für andere Gewerbetreibende als Lieferant uninteressant - die schauen ja vor allem, dass die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, damit sie sie ziehen können.(Zitat von: mb100)
VORSICHT!!!!
Da ist eine ganz böse Falle drin, welche so richtig teuer werden kann. § 19 UStG ist etwas für die Hausfrau, die im Nebenerwerb ihre Stickereien verkauft. Diese Rechtsnorm legt fest, das auf Antrag (vorher) die Umsatzsteuerveranlagung (und damit das Recht zur Ausweisung) entfällt, wenn der Jahresumsatz 17.500€ nicht übersteigt.
Die Rede ist hier von Umsatz - nicht von Gewinn!(Zitat von: Saugnapf)
Zitat:
ich war schon am überlegen zweirradmechaniker meister zu machen....aber son eigener laden...ich weiß nicht ob ich hier bei der konkorenz durchkommen würde.(Zitat von: bmw-bengel)