Auto Privat verkauft zu 3 Monatsraten !!!HILFE!!!
Zitat:
Ich kenne sowas. Das hat teilweise aber auch mit der "in den Tag hineinleben-Einstellung" zu tun.
Wir haben vor kurzem einem Afrikaner den wir schon lange kennen unseren Bus gekauft, für Afrika Export. Blöderweise haben wir ihm den Bus gleich mitnehmen lassen ohne Kaufvertrag etc.
Er hat immer wieder gesagt er kommt und bringt uns das Geld. Wir haben ihn zick male angerufen und er hat wieder und wieder nichts von sich hören lassen.
Nach einem geschlagenen Monat und ein paar Wochen haben wir dann endlich mal die Hälfte bekommen (250€) und zwei Wochen danach dann den Rest....
Es hat nichts mit Rassismus zu tun, aber es ist einfach so dass viele Südländer eine andere Lebenseinstellung zu Terminen / Fristen etc haben. Nicht alle, aber viele. Das weiß ich auch aus meiner Firma, da hat einer auf den Einrückungsbefehl beim Bundesheer vergessen xD.
Lg
Plankton
(Zitat von: Plankton)
kurze Geschichte:
habe einem Hausnachbarn einen alten Akkuschrauber geborgt. Typ Mitteleuropäer mit leichtem Akzent. Es vergingen Wochen und ich hatte meine Maschine nicht retour obwohl ich ihn schon im Flur getroffen hatte wiederholt. Dachte mir jetzt wartest mal ab (war ja meine alte und ich hatte eh längst eine neue)
Ich schätze cirka 2 Monate später klopfte es an meiner Türe (es war wohl iein Feiertag in seiner Kultur) und er brachte mir die Maschine retour plus einem riesigen Stück gegrilltes Lammfleisch welches er offensichtlich, am Feiertag, in seiner Wohnung zubereitet hatte. (wenige Tage später gab es ein Beschwerde bei der Hausverwaltung wegen Rauchentwicklung usw,...)
Offensichtlich hatte er genau auf den Tag gewartet der mir im Grunde nichts bedeutet aber für ihn umso mehr.
Kulturen und Ansichten sind definitiv stark verschieden ;-)
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo philipp080778,
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Gruß
Ich selbst als Türke würde kein Auto an einem Türken verkaufen. Außer ich habe das Geld was der Wagen kosten soll direkt auf meiner Hand. Ansonsten nicht.
Klar nicht alle Türken sind so aber die Mehrheit.
MfG
Du bist im Recht. Geh zum Anwalt. Falls du keinen Rechtsschutz hast, lass es über deine Eltern laufen.
Anwalt würde ich wie gesagt nicht empfehlen, weil Du, wenn er tatsächlich keine Kohle hat, auf dem Geld sitzenbleiben würdest.
Gute alte Selbstjustiz heisst das Zauberwort. Nummernschilder runter und abmelden. Und dann schauen was passiert.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
aaaaalso alex,
erstmal will ich sagen, dass du schonmal so clever warst und den brief behalten hast. somit hältst du eine sehr gute position inne. und das mit mutter ist doch völlig in ordnung. ich würd mich da gar nicht irgendwo hineindrängen lassen. family is family und da wird sich unterstützt. pasta.
da ich bei einigen sachen ein wenig radikaler bin als die meisten, würd ich z.b. sofort die kennzeichen abholen - und zwar vor 5 minuten.
hatte auch so einen ähnlichen fall mit felgen bei meinem ex-schwiegervater. fristen verstrichen und verstrichen und irgendwann ist bei mir dann eben ende. vor ner lohnpfändung konnte ihn dann nichts bewahren obwohl ich tags davor noch nen kaffee bekam...;)
resümierend betrachtet hast du alles UM eine gerichtliche und teure auseinandersetzung zu vermeiden.
halt uns auf dem laufenden.
grüße norman
Understatement ist alles
kommt mir alles ein bisschen bekannt vor :D
Habe da auch meine probleme, deswegen kann ich dir (glaub ich) zum. ein paar tipps geben.
1. Polizei kannste sein lassen, die können/werden dir nicht helfen, ist zievielrecht wie schon erwähnt wurde.
2. Anwalt... an dem punkt bin ich auch, zu dem:
-zieht sich enorm (wenns zur verhandlung kommt werdens einige monate)
-kostet viel und das mit dem rechtschutz ist nicht ganz so einfach.. wenn du den kaufvertrag zwischen dir und ihm geschlossen hast und nicht extra vermerkt ist das der verkauf im auftrag deiner eltern ist, klappt das nicht mit rechtsschutz von mama. (ps ich hätte mich auch wohler gefühlt wenn eine bekannte person dabei ist wenn man beim betrüger klingelt, nicht ärgern lassen :) )
-JEDOCH du kannst einen antrag auf beratungskostenhilfe stellen.. wenn du (deren ansicht nach) nicht genug verdienst, zahlen die dir nen anwalt(dauert jedoch auch ne zeit und is haufen papierkram)
3. wegen den kennzeichen nehmen und das auto einfach abmelden... wäre ich sehr vorsichtig und würde lieber nen fachman fragen. Den der Käufer muss (wenn er nicht bezahlt) NACHWEISBAR (am besten schwarz auf weis) durch mahnungen auf den rückstand seiner zahlung hingewiesen werden und es muss eine erneute frist gesetzt werden. Und hier ist wichtig das du wie gesagt einen gerichtlich verwendbaren beweis hast.
So, soweit ist das (glaub ich) erstmal alles was ich dir erzählen kann, das was ich geschrieben hab ist ledeglich mein wissensstand und ich habs so erklärt wie es auch bei mir anwendung fand/auch wenn der fall nicht 1:1 passt). Hoffe ich konnte dir bisschen helfen und wünsch dir viel glück :)
Mfg mike
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Die Schlaumeier, die im gang zusammen mit der Mutter ein Problem sehen, sollten mal überdenken ob sich das nicht vielleicht nochmal als ganz clever rausstellen könnte; spätestens dann wenn´s an Aussagen, Zeugen & Co. geht...
...wenn wir das ganze mal im sinne des bürgerlichen rechts betrachten, schaut es so aus, das zwei unabhängig von einander bestehende Ansprüche vorliegen. ER- Auto bekommen; DU Kohle bekommen. "mal eben" rückabwickeln das ganz funktioniert also (eigentlich) nicht. Das ganze einzuklagen dauert ewig- und im schlimmsten Fall macht er nachher noch Mängel geltend (egal ob die da waren oder nicht... du glaubst gar nicht wie ätzend sowas werden kann). Anwalt kostet natürlich Geld, und im worst-Case-scenario bleibst sogar auf Kosten sitzen. Alternativ kannst du auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht erlangen. Das hält sich von den Kosten erstmal in grenzen; (...kann sogar bis zur Lohnpfändung gehen).
(PS: Wenn man das schon so unsicher abwickelt, hätte man im Kaufvertrag zumindest Vertragsstrafen regeln sollen; zB 1% verzugszinsen je angefangener Monat o.Ä.)
Die andere Variante wäre es zu versuchen, das Geschäft rückgängig zu machen - zB in dem du ihn abpasst wenn das Auto vor der Haustür steht- und dir die Schlüssel aushändigen lässt und ihr die Kennzeichen abnimmt. (Beide könnten sich Kosten, Ärger und Zeit ersparen) Dann meldest das Auto ab, und die verkaufst ihn (diesmal denn richtig).
Letzte Möglichkeit ist dann wohl, die Kennzeichen abzunehmen, und auf seine Reaktion zu warten. Schließlich muss er dann reagieren und handeln. Es sei allerdings gesagt das ein entwendetes Kennzeichen schonmal eine Straftat darstellt...ggfs ist das noch mehr weil es ja schließlich um eine "amtlich beglaubigte Urkunde" handelt.
Ich würde die Kennzeichen abschrauben, einfach vernichten und wegwerfen.
Dann würde ich nie zugeben, dass ich die gezockt habe!
Nun wird er sich bei dir melden müssen, er bezahlt weiter Versicherung und kann das Auto nicht abmelden und nicht fahren, neue Kennzeichen kann er sich auch nicht besorgen...also ist er von dir abhängig und wird zahlen müssen um den Brief zu kriegen...
Kleiner Tip vorab: Tu den Brief gut weg in ein Bankschließfach, ich wills jetzt nicht rauf beschwören aber nachher bricht das Schwein oder einer seiner Freunde bei dir ein und dann stehst du derbe doof da wenn alles weg ist!!! Ich hab schon alles gesehen in solchen Fällen...
Bearbeitet von: Andi G. am 30.11.2011 um 22:48:06
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Zitat:
Die Schlaumeier, die im gang zusammen mit der Mutter ein Problem sehen, sollten mal überdenken ob sich das nicht vielleicht nochmal als ganz clever rausstellen könnte; spätestens dann wenn´s an Aussagen, Zeugen & Co. geht...
Ich Schlaumeier weiß aber auch, dass eine Aussage eines nahen Verwandten vor Gericht kaum Glaubwürdigkeit für den Richter hat.
Besser wäre ein Bekannter gewesen.
§286 ZPO
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Hallo,
Kritik hast Du zurecht schon einstecken müssen. Jedoch finde ich es schlimm, wenn manche Ratschläge geben die nicht weiter helfen.
Also, die Nummernschilder würde ich nicht abschrauben! Es ist Diebstahl! Somit würdest Du dich in eine ungünstige Lage versetzen. Du hast einen Kauf nach BGB abgeschlossen, somit ist der Erwerber 1. Halter geworden, und 2. Besitzer. Du bist in dem Fall nach Eigentümer da Du den Brief hast. Somit ist das Fahrzeug samt Kennzeichen nicht mehr in Deinem Besitz.
Somit bleibt Dir ehrlich gesagt nur die Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen, und er soll die Sache regeln.
Es gibt eine Alternative aus meiner Sicht die legal ist. Wenn Du tatsächlich den Arbeitgeber kennst, dann konfrontier ihn mit dem Schreiben wo die Auszahlung am 31.11. sein soll, dazu den Kaufvertrag und den Brief. Somit würde ich anstreben, dass vielleicht der Arbeitgeber versucht mit seinem Angestellten und Dir eine Lösung zu suchen. Wenn nicht, pech gehabt und Anwalt.
Nun gebe ich Dir noch zwei Tipps:
1. Wenn Du die Schilder klauen solltest und mit dem Brief und den Kennzeichen die Abmeldung versuchst zu erlangen, hast Du unter umständen ein weiteres Problem. Ohne ZBI (Schein) keine Abmeldung. Somit musst Du eine Ersatzaustellung beantragen und ggf. eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn dies der Fall sein sollte, kannst Du die nicht abgeben, da Du weißt wo der Schein ist. Somit würdest Du nach §156 ff Strafgesetzbuch eine Straftat begehen durch wissentliche Falschaussage... Also vorbestraft!
2. Schon mal darüber nach gedacht, dass vielleicht der Käufer wenig bis gar nichts zu verlieren hat? Wenn nein, dann könnte er den Brief als Verlust gemeldet haben, und nach der Aufbietungsfrist einen neuen Brief erhalten, oder schon erhalten haben. Er begeht zwar ebenfalls eine Straftat wie beim Scheinverlust geschildert, aber wenn er nichts zu verlieren hat... Somit kannst Du dir den Brief an die Wand tackern und musst auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen. Somit kommst Du nicht umher einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Es gibt zumindest die Möglichkeit, dass Du gegen Gebühr und dem Nachweis des Kaufvertrages und dem Brief eine Sicherungsübereignung eintragen lassen kannst. Somit darf ab diesem Zeitpunkt nicht ohne Rückfrage ein neuer Brief erstellt werden bei Verlustmeldung! Dies geht aber nur wenn er nicht zuvor einen neuen Brief illegal beantragt hat...
www.lindlar.org
Bis auf folgenden Satz
Zitat:
Du bist in dem Fall nach Eigentümer da Du den Brief hast.
(Zitat von: Der_Gute)
unterschreib ich das, was Du geschrieben hast.
Zum einen entfaltet der Brief nur Indizwirkung im Bezug auf das Eigentum am Fahrzeug, und zum zweiten können sowohl Eigentum am Brief als auch Eigentum am Fahrzeug gesondert voneinander übertragen werden. Vorliegend isses sowohl denkbar, dass dem Käufer bereits das Eigentum am Fahrzeug verschafft wurde, aber noch nicht das Eigentum am Brief als auch dass sowohl das Eigentum am Fahrzeug als auch das am Brief beim Verkäufer blieb. Allerdings würd ich die Sach- und Rechtslage dahingehend auslegen, dass - wenn nicht ausdrücklich - konkludent mit Zurückbehaltung des Briefes ein Eigentumsvorbehalt bezogen aufs Eigentum am Fahrzeug vereinbart wurde.
Ich verweis zwar selten auf den allwissenden Teufel, aber da isses ganz gut aufbereitet. Ergo: guckst du
hierBearbeitet von: mb100 am 03.12.2011 um 07:24:56
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Erwerb vom Berechtigten
Die Übereignung beweglicher Sachen erfolgt durch Einigung und Übergabe. Es genügt also nicht eine bloße Willensübereinstimmung der Vertragspartner (Einigung), sondern die Übereignung muss grundsätzlich durch einen Realakt nach außen erkennbar werden (Übergabe). Der Einigung mit dem Berechtigten ist die Einigung mit dem nach § 185 BGB ermächtigten Nichtberechtigten gleich.
.......
Eine Einigung ist voran gegangen, eine Übergabe des Fahrzeuges auch, aber ohne Fahrzeugschein keinen Eigentum, sondern nur Besitz ? Ergo, Eigentümer ist der TE und mit meinem Eigentum, kann ich doch tun und lassen was ich will (-> Fahrzeug stilllegen durch demontur der Kennzeichen?) Wenn ich ein Auto über einen KFZ-Kredit finanziere, liegt der Schein beim Kreditgeber und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung dort. Bis zu dem Zeitpunkt bin ich lediglich Besitzer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs. - Eigentumsvorbehalt - ?
Sorry, falls ich irgendwas nicht mitbekommen oder falsch verstanden habe.
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Zitat:
Eine Einigung ist voran gegangen, eine Übergabe des Fahrzeuges auch, aber ohne Fahrzeugschein keinen Eigentum, sondern nur Besitz ?
(Zitat von: t0X1c)
Nö, Schein hat mit der Eigentümerstellung null und nix zu tun, und der Fahrzeugbrief hat nur ne Indizwirkung aufs Eigentum. Wie ich oben ausgeführt hab. Das Eigentum am Fahrzeug kann auch ohne Übergabe des Briefes übertragen werden.
Es is witzigerweise eher umgedreht: der Brief steht dem zu, der das Eigentum am Fahrzeug erworben hat,
Zitat:
Ergo, Eigentümer ist der TE und mit meinem Eigentum, kann ich doch tun und lassen was ich will (-> Fahrzeug stilllegen durch demontur der Kennzeichen?)
(Zitat von: t0X1c)
... nur dummerweise stehen die Nummernschilder, selbst wenn sie am Fahrzeug dran sind, immer noch im Eigentum des Käufers. Schließlich lassen sich die Nummernschilder leicht vom Auto trennen und sind somit nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden. Folglich täte dann wohl ein Diebstahl an den Kennzeichen vorliegen; wenn man das Siegel abkratzt wohl ne Urkundsstraftat.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ich würde die Kennzeichen abschrauben, einfach vernichten und wegwerfen.
Dann würde ich nie zugeben, dass ich die gezockt habe!
Nun wird er sich bei dir melden müssen, er bezahlt weiter Versicherung und kann das Auto nicht abmelden und nicht fahren, neue Kennzeichen kann er sich auch nicht besorgen...also ist er von dir abhängig und wird zahlen müssen um den Brief zu kriegen...
Kleiner Tip vorab: Tu den Brief gut weg in ein Bankschließfach, ich wills jetzt nicht rauf beschwören aber nachher bricht das Schwein oder einer seiner Freunde bei dir ein und dann stehst du derbe doof da wenn alles weg ist!!! Ich hab schon alles gesehen in solchen Fällen...
Bearbeitet von: Andi G. am 30.11.2011 um 22:48:06
(Zitat von: Andi G.)
Das ist genau meine Art. Wer mich abzieht wird abgezogen... Wer will dir das beweisen?
Ein Gericht könnte so entscheiden das du der einzige bist der in Frage kommt aber soweit muss es erstmal kommen...
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.
Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Ersteller dieses Themas
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30 Beiträge
Hallo,
weil ich kein Geld erhalten habe, habe ich anfang Dezember die Schlüssel und den Fahrzeugschein entnommen und frist gegeben bis Ende dieses Jares er solle mir Geld bringen.
Falls dies nicht eintrifft dann werde ich das Fahrzeug Anfang Januar zum Verkauf stellen!
MFG
aus meiner laiensicht gesehen "well done"
hoffen wir das beste
grüße
norman
Understatement ist alles
Kleiner Tipp aus eigener Erfahrung:
Hab vor einigen Jahren ebenfalls den Gang zum Anwalt beschlossen, weil ich davon ausgegangen bin daß die ADAC Plus-Mitgliedschaft auch Verkehrsrechtschutz beinhaltet, es ging damals um ein bezahltes aber nicht erhaltenes Autoradio. Im Grunde kein Fall fürs Verkehrsrecht aber wie oben erwähnt...
Jedenfalls klärte man mich auf, daß ich diesen Rechtschutzt nicht hätte und somit alles bezahlen müsste, was an Anwaltskosten aufkommt. ABER man bote mir ebenfalls an, zunächst mal einen vom ADAC genannten Anwalt zu kontaktieren, ihm die Sache zu schildern und sich dann gemeinsam Schritte zu überlegen, ggf. auch, die Sache aus Kostengründen fallen zu lassen. Bis dahin kostete es mich gar nichts und auch ein "Mahnbrief" mit schickem Kanzleistempel und Briefkopf war noch "für lau". Man gab sich sichtlich Mühe mir zu helfen, alle weiteren Schritte wurden allerdings kostenpflichtig, logisch.
Worauf ich hinaus will ist, fragen kostet nix und wer keinen Anwalt kennt/hat, fragt vieleicht auch mal beim ADAC an ;-)
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
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30 Beiträge
Hallo,
habe bereits vor zwei Wochen das Fahrzeug auf Autoscout24 eingestellt und gestern erfolgreich verkauft :) natürlich nur gegen komplett Barzahlung.
Endlich ist es vorbei :)
MfG
Na dann herlichen Glückwunsch. So kann das Jahr dann weiter gehen. ;-)