Zitat:
Nutzungsausfall tritt erst dann ein, wenn der Schuldige feststeht. Wenn der, der dir ins Auto gefahren ist, trotz Zeugenaussagen, nicht belangt werden kann, dann hast du im doppelten Sinne die Arschkarte gezogen. Ich würde provisorisch reparieren, so dass dir kein Blaumann etwas anhängen kann.(Zitat von: Old Men)
Zitat:
Egal wann der Nutzungsausfall beginnen sollte, maximal hast du 14 Tage Nutzungsausfall. Unfalltag plus 14 Tage. Wenn du jetzt denkst, der Unfall war am 1.1.2011 und der Schaden wird am 31.12.2011 festgestellt, dann bist du auf der falschen Seite.(Zitat von: Old Men)
Zitat:
Egal wann der Nutzungsausfall beginnen sollte, maximal hast du 14 Tage Nutzungsausfall. Unfalltag plus 14 Tage. Wenn du jetzt denkst, der Unfall war am 1.1.2011 und der Schaden wird am 31.12.2011 festgestellt, dann bist du auf der falschen Seite.(Zitat von: Old Men)
Zitat:Zitat:
Egal wann der Nutzungsausfall beginnen sollte, maximal hast du 14 Tage Nutzungsausfall. Unfalltag plus 14 Tage. Wenn du jetzt denkst, der Unfall war am 1.1.2011 und der Schaden wird am 31.12.2011 festgestellt, dann bist du auf der falschen Seite.(Zitat von: Old Men)
Nicht der Unfalltag zählt. sondern der tag an dem Das Auto wirklich nicht mehr genutzt werden kann. Das heisst ab Werkstattaufenthalt. Denn sein Auto ist uneingeschränkt fahrbereit und die Polizei erzählt viel wenn der Tag lang ist. Solange nix auf dem Boden schleift oder eine scharfe Kante vorsteht würde ich immer fahren.
Und Polizisten sind keine Sachverständigen die entscheiden können ob ein Fahrzeug fahrbereit ist oder nicht. Dafür gibt es schliesslich extra einen Berufszweig für den man sogar studiert haben muss.(Zitat von: Matze330i)
Zitat:
Ich frage mich nur, wer mir das bescheinigt, dass es auch wirklich so ist?(Zitat von: KoKoBoB)
Zitat:
Kostet die Bescheinigung für die Verkehrsunsicherheit 350€?(Zitat von: KoKoBoB)
Zitat:Zitat:
Kostet die Bescheinigung für die Verkehrsunsicherheit 350€?(Zitat von: KoKoBoB)
Irgendwas zwischen "nö" und "kommt drauf an".
Ich hatte bis jetzt zwei Gutachten bei zwei unterschiedlichen Schadenshöhen, aber weitestgehend identischem Schadensbild und somit identischem Aufwand und identischer Gutachter. Raus kamen zwei unterschiedliche Beträge; mein Gutachter hat somit nach Schadenshöhe berechnet.
Obs ne Gebührenordnung oder sowas für KFZ-Sachverständige gibt: keine Ahnung. Glaub aber net. Frag am besten beim Gutachter nach, wie er seine Rechnung stellt.(Zitat von: mb100)
Zitat:
Er muss mir ja nicht die Schadenshöhe berechnen sondern lediglich schriftlich bescheinigen, dass der Wagen verkehrsunfähig ist, damit ich das so der Versicherung zeigen kann.
Sonst heißt es später von der Versicherung:
1.Wo war der Wagen denn bitte verkehrsunfähig? 2. Wer sagt das?
Und das heißt so viel wie Geld kriegst du dafür nicht.(Zitat von: KoKoBoB)