Zitat:
tach auch. wie auch immer. ich war beim tüv damit hab es eingetragen und war damit bei der Polizei , die hat gesagt, wenn es eingetraben ist hat man nie ein Problem.
Schon gut, alles locker
hmm das würde auch nich so im raum stehen lassen... das ist von bundesland zu bundesland, stadt zu stadt, polizei zu polizei und tüv zu tüv unterschiedlich.
das mag jetzt in deiner gegend vieleicht jetzt gut gehen, kann dir aber passieren (auch wenns du den segen vom tüv hast), das du in ner anderen gegend trotzdem rausgezogen wirst und ggf. dein wagen wegen der ub-beleuchtung mit oder ohne schalter stillgelgt werden kann, das liegt immer am ermessen der rennleitung!
edit: hab eben mal geguckt bei conrad, jeweils Neon-Einstiegsbel., Doppel-LED UB-Bel. und Austiegsbel. weisst Conrad hin das diese "im Bereich der StVZO nicht zugelassen sind" und ich denke mal das wird die rennleitung trotz deiner erfolgreich eingetragenen UBL woanders ebenfalls anders sehen... also ich wäre lieber vorsichtig damit an deiner stelle ;) das kann ins auge gehen
solltest du die bel. Racing Typer Einstiegsbleche meinen da kann es gut möglich sein das sie eingetragen werden und auch zugelassen sind - aber das ist dann keine wirkliche "unterboden" - einstiegsbeleuchtung ;)
Mein Beamer |
BieteBearbeitet von - fufu am 19/09/2004 09:32:10