Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Juristen unter Euch:
Habe im August 2003 einen gebrauchten E36 bei einem BMW-Vertragshändler gekauft.
Im Kaufvertrag steht "Unfallfrei laut Vorbesitzer" und auf der Rechnung "Unfallschäden nicht bekannt".
Heute bei der Inspektion sagt mir mein BMW-Servicemeister (nicht vom obigen Händler ;-)) das ich ja einen Unfallwagen fahre! Heckschaden. Er will sich bis morgen mal aufschlauen ob ich da noch was machen kann (Wertminderung).
Wie ist Euere Meinung, kann ich den anderen Händler noch belangen, und wenn ja über welche Schiene? Was ist da an Wertminderung drin?
Gruß
kuttereimer