Gut das ihr es ansprecht, da schreibt man nen halben Roman und vergisst doch die Hälfte :-D
Die Felgen werde ich wohl nicht bekommen! Die Richterin hat meinem Anwalt und mir nahegelegt einen Antrag auf "Wandlung" zu stellen, was wir direkt auch gemacht haben. Ich bin kein Fachmann, aber ich würde mal behaupten, dass der ungefähre Zeitwert der Felgen ermittelt wird und ich anstatt dessen das Geld bekommen werde, sofern ich gewinne. Laut Richterin ginge das einfacher und schneller. Kommt mir persönlich aber auch sehr entgegen, weil wer weiß was der Kerl mit den Felgen anstellt wenn der tatsächlich verliert. Nicht das ich da im Endeffekt einen Haufen Schrott zu Hause stehen habe und die dann für 18,- beim Schrotthändler verkaufe, weil der Kurs für Alu grad im Keller ist. ;-)
Für die, die es interessiert hier mal ein wenig Lektüre zum Thema Wandlung von Kraftfahrzeugen vor Gericht:
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz/57-wandlung-pkwBearbeitet von: knickman am 21.04.2012 um 08:48:52