echt toll... Unfall mit Kind :(
Sprech mit deiner Versicherung wegen der Erhöhung.
Und wenn du Rechtsschutzversichert bist, nimm dir nen Anwalt um den ganzen Fall zu klären, sonst geht das so zu deinen Lasten aus weil niemand hinterfragt...und füll den Fragebogen auf keinen Fall alleine aus sondern nur mit nem Anwalt...
Bearbeitet von: Andi G. am 30.11.2011 um 22:23:31
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
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Hallo Andi G.,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "echt toll... Unfall mit Kind :("!
Gruß
Das Schreiben hat nichts mit einer Schadensregulierung zu tun.
Es ist nur die MItteilung über eine Neuberechnung des Versicherungsbeitrages, da sich durch den Unfall deine Prozente geändert haben.
Durch den UNfall wird es teurer für dich. Da sind sie immer ganz schnell. Noch bevor etwas anderes geregelt wird.
Hast du eine Vollkasko oder nur Teilkasko?
Weil dann, wirst du wohl lange auf ein Schreiben zur Kostenübernahme warten müssen.
So lange man noch nichts über ein eventuelles Verfahren weiß, würd eich nicht zum Anwalt gehen. AUf was für einer Basis soll man sich denn beraten lassen, wenn man nichts in der Hand hat?
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Haftpflicht + Teilkasko habe ich.
Eine Rechtschutzversicherung besitzt derjenige auf den mein Wagen zugelassen ist (mein Stiefvater), beim ADAC, die KFZ-Versicherung läuft bei der Generali.
Ich hab mir heute bei der DEVK unter gleichen Bedingungen mal ein Angebot machen lassen (allerdings kann ich das erst ab meinem 23. Lebensjahr wahrnehmen wegen Fahrer unter 23. also in einem halben Jahr) da käme ich auf ~60€ mtl. Beitrag, klingt schonmal ganz anders als 87€ !
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Hast du die neue Versicherung durch gerechnet mit 60% oder den neuen 85% Beitragssatz?
Letztere werden auch bei der neuen Versicherung auf dich zukommen.
Es wird zumindest abgefragt ob in den letzten glaube 2 Jahren ein Schaden reguliert wurde.
Dieser steht ja quasi vor der Tür bei dir.
DU wirst, vorraussgesetzt du bekommst die Schuld, auf deinem Schaden sitzen bleiben.
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Ich habe die Berechnung aufgrund der neuen Beitragszahlungsdarlegung für 2012 anfertigen lassen. Es wurde demnach mit 85% berechnet.
Allerdings ohne Fahrer unter 23, dass bin ich leider noch ein halbes Jahr lang. :D
Gibt es einen Thread wo man verglichen wurde, was wir alle so für unsere E36 zahlen, um ma nen groben Durchschnitt zu ziehen? Macht aber wahrscheinlich keinen Sinn, weil zuviele Faktoren eine Rolle spielen. :/
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Hi,
zum Schreiben der Versicherung: Im Moment gehen einfach die Betragsmitteilungen für das kommende Jahr an die Versicherungsnehmer raus. Dabei wird das derzeit offene Verfahren als Schaden angesehen.
Ich hab grad genau das gleiche. Ich hab ein laufendes Verfahren, von dem meine Versicherung immer gesagt hat, sie geht davon aus, dass ich keine Schuld habe. Trotzdem wird der erhöhte Beitragssatz verschickt (weil das Verfahren noch offen ist). Wenn das Verfahren geschlossen wird und ich tatsächlich schuldfrei da raus komme, wird das zu viel gezahlte Geld zurück erstattet. Meine Versicherung sagt selbst, sie darf gar nicht regulieren, bevor sie mich nicht vorher darüber in Kenntnis gesetzt hat und mir die Gelegenheit gegeben hat, den Schaden selbst zu übernehmen.
Ich hab bei meiner Versicherung Gott sei Dank einen Rabatt-Schutz. Da zahlt man unwesentlich mehr und wird bei einem Schaden pro Jahr nicht schlechter gestuft (aber man verbessert sich in dem Jahr auch nicht). Somit hätte ich nur Mehrkosten von 30,- aufs ganze Jahr. Kanns nur jedem empfehlen.
Gruß
Jan
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Rabattschutz und ähnliches gibts aber erst in den späteren Schadenfreiheitsklassen/Prozente?
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Also ich bin SF 5 eingestiegen (Übernahme Versicherung meines Vaters) und hatte von Anfang an Rabattschutz. Bin bei der HUK.
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Juhuuu, ohne jetzt einen neuen Thread eröffnen zu wollen, aber heute gab es den nächsten Vorfall. :(
Nachdem dieses Auto eine verzwickte Beule von einem LKW bekommen hat, ein Teil der Stoßfänger geklaut wurden (mit Beulen/Kratzer), ich damit in einen Schnee/Eis-Haufen reingeschlittert bin und mir das Kind in die Seite reingefahren ist bzw. ich einen schönen Abrieb am Heck habe, von vermutlich jemanden der aus- oder eingeparkt hatte, gab es heute einen Setzer von hinten.
Ich biege an einer Kreuzung ab, ein alter Herr (Fußgänger) schien unentschlossen, ob er nun rübergehen möchte oder nicht, aber nachdem ich etwas schärfer bremste und der Fußgänger sich seiner Sache sicher war, machte es bumm und mir ist ein Minivan hinten drauf gefahren. Wir sind ausgestiegen, Schaden betrachtet... Nichts zu sehen bei mir. oO Er, vermutlich mit dem Nummernschild (weil es ja am weitesten raussteht) mir gegen die Stoßleiste hinten gegen gefahren, allerdings wie gesagt nichts zu sehen (Auto natürlich dreckig vom Wetter). Bei ihm lediglich wie wenn das Plastik etwas aufspaltet, nur wenige cm groß. Er meinte "das war schon" Naja, gut. Wir also nur Adressen/Telefonnummern ausgetauscht und weiter gefahren. Nun hatte ich aber vorher schon einen Schaden wie oben erwähnt, von irgendeiner mir unbekannten Person, wenn die Stoßstange wegen dem neuen Schaden lackiert werden müsste, wäre das andere auch gleich frisch. ;-) Mein Versicherungsmakler meinte, dass wenn kein Schaden da ist, der eindeutig von einem Kennzeichen stammen kann, sollte ichs garnicht erst probieren. Ich war dann gleich das Auto waschen und hab folgende Fotos gemacht (war ja nun leider schon dunkel draußen)
Der Parkplatzschaden, dessen Verursacher ich nicht kenne:
Der (wie ich vermute) neue Schaden (die kleinen weißen Riefer an der unter der Stoßleiste):
Ich sehe es eigentlich nicht so eng, aber viele andere würden vermutlich sofort ihre Schürze neu lackieren lassen und wenn ich da durch den neuen Schaden den alten mit ausgleichen kann... Hmm..
Was meint ihr ?
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
also du musst mal zu einem voodoo hexer oder so.... so viel pech ist nicht normal..... oder lass dich von einem rabbi anpinkeln oder so... damit der spuk endet.
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xD Ich habe alle Schäden aufgezählt die das Auto in den letzten 3 Jahren erleiden musste.
Mir sind in Verbindung mit anderen Verkehrsteilnehmern "nur" die 2 Sachen dieses Threads passiert, wobei ich bei dem Fall mit dem Kind mich höchstens als teilschuldig bekenne und dieses mal garnicht. Das muss ein verfluchtes Auto sein, mit dem ollen Koreaner vorher hatte ich das nicht. ;*-(
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
allein hier öffentlich um rat zu beten, ob du versicherungsbetrug begehen sollst oder nicht ist schon dreist. meinst du, versicherungen schauen bei schäden mit älteren BMW's nicht gleich hier ins forum?
immerhin handelt es sich beim syndikat um Europas größte BMW community.
überdenke deinen post nochmal. M.E. hast du nämlich damit schon jegliche chance, den schaden des unbekannten nur ansatzweise mit verrichten zu lassen, verspielt.
grüße
Understatement ist alles
Das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun! Es geht hier um die Frage, ob sich die Schäden nachweislich voneinander trennen lassen, so dass eine Regelung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.
Versicherungsbetrug wäre es erst, wenn der TE der Versicherung gegenüber verschweigt, dass es Vorschäden gegeben hat und diese versucht, auf den neuen Vorfall zu schieben. Das hat er nicht vor, so wie ich ihn verstehe.
Wenn der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird, kann der TE den Schaden bei BMW richten lassen. Die werden es sich nicht nehmen lassen, gleich das volle Lackier-Programm aufzufahren, was nur irgendwie für den Schaden gerechtfertigt ist. Wenn dadurch Altschäden verschwinden, ist das legal. Altschäden müssen der Versicherung auf dem Meldebogen angegeben werden, wie schon gesagt. Jedenfalls kenn ich das so.
@t0x1ic: Das ist 2x das gleiche Bild...
ajo meinetwegen, ich hab das jedenfalls anders verstanden. im zweifel würden das auch andere genau so interpretieren. also solche sachen immer wohl bedacht formulieren.
grüße
Understatement ist alles
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Ich möchte keinesfalls Versicherungsbetrug begehen.Allerdings, wenn mir jetzt ein neuer Schaden entstanden ist und ich den reguliert bekomme (Schürze austauschen oder neu lackieren) dann ist mein Altschaden, für den ich keinen Verursacher hatte, damit auch wieder erledigt. Ich habe auch nicht vor, meinen Altschaden zu verschweigen oder den neuen als diesen anzugeben, da es mit dem Unfallhergang auch nicht übereinstimmt.
Ich habe mir von Bekannten sagen lassen, dass sie auch solche Fälle schon hatten und auch Halterungen von der Schürze kaputt gegangen sind, ohne das ein Schaden äußerlich ersichtlich war. Das soll heißen, dass ich vorhin mit BMW Schubert Motors Magdeburg telefoniert habe und am Donnerstag einen Termin habe, dort wird das begutachtet. Weiß zufällig jemand, was es mich kosten wird, wenn die Schürze abmontiert werden muss? Er sprach von "ein paar €uro, da Sie BMW-Besitzer sind.".
P.S.: hier nochmals mein Altschaden (dieser kann wohl kaum von einem recht frontal auftreffenden Kennzeichen eines Unfallverursachers auftreten, da wird mir wohl jemand beim Parken schön langgeschrapt sein)
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Zitat:
Das wird eine einfache Sache, da Dir das Kind in den hinteren Teil des Autos gefahren ist.
Hättest Du das Kind umgefahren oder wäre es Dir deutlich weiter vorne reingefahren, wäre das anders.
... bitte erkundige Dich bei der Mutter wie es dem Kind geht und da der Schaden nicht wirklich groß ist, regele den Schade auf eigene Kappe.
Ist halt dumm gelaufen, sprich auch mit der Mutter darüber und sprecht einen Weg ab wie ihr klar kommt.
So ein Kinderrad kostet auch nicht die Welt ... alles Klienkram.
Wichtig ist nun, dass dem Kind nix passiert ist. Bleib am Ball!
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Ich befürchte, dass die Sache nicht so locker easy-going geregelt werden kann, zumal die Staatsanwaltschaft in die Sache involviert ist. Hier wird die Rechnung um einige Posten höher ausfallen, als es auf den ersten Blick scheint:
- Krankentransport
- Krankenhausbehandlung + nachträgliche Hausarzt-/Kinderarzt-/Facharztversorgungen
- Schmerzensgeldforderung
- Fahrradersatz
- Lohnausfall von Mutter, ggf. Freund der Mutter oder Vater wegen Mutter-Kind-Krankenschein
Du kannst den Leuten nur vor den Kopf gucken. Will damit nur sagen: der TE soll sich nicht auf die Aussagen des Freundes verlassen. So eine Mutter kann zur rachsüchtigen/geldgeilen Furie werden...
Ich würde an Stelle des vermeintlichen Unfallverursachers jetzt schon mal zum Anwalt, allein wegen der strafrechtlichen Ermittlung (der Anwalt hat Akteneinsicht...).
Frage an der TE: wer wurde unter 01 im Unfallerhebungsbogen eingetragen? Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?
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Zitat:
Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?
(Zitat von: Der Bolide)
Der Unfall wurde aufgenommen und ist mit Verletzten, Wenn auch nur leicht. Somit steht eine Straftat im Raum und der Unfall geht an die Staatsanwaltschaft. Da wird normalerweise erst mal kein Bußgeld verhängt.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
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Zitat:
Frage an der TE: wer wurde unter 01 im Unfallerhebungsbogen eingetragen? Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?
(Zitat von: Der Bolide)
Ähmm... habenur noch den Brief zur "Beschuldigungsanhörung"
"...gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des/der Fahrlässige Körperverletzung im VU StGB § 229...geführt.
Musste kein Bußgeld zahlen. Von der Staatsanwaltschaft kam auch noch nichts. Die Mutter selbst hat mir mehrfach bestätigt, dass sie nichts unternehmen werden. Ich denke sie sah den Fehler bei sich auch schon irgendwo. Mir wäre doch sicher schon ein Brief eines Anwalts mit einer Schadensersatzklage ins Haus geflattert, nehm ich an.
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Dann wird da - strafrechtlich - sicher nix mehr kommen. Die fahrlässige Körperverletzung is ein Antragsdelikt, d. h. ohne Strafantrag der Mutter bzw. des Kindes geht da grundsätzlich gar nix.
Ausnahme: die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, aber das is bei Verkehrsunfällen eher ungewöhnlich.
Die zivilrechtliche Seite is natürlich auch ne andere, und diese beiden Dinge sind auch unbedingt voneinander zu trennen. Der Schadenersatz- und der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten haben weniger als null und nix mit dem Strafanspruch des Staates zu tun - selbst wenn sie aus dem identischen Sachverhalt entstammen.
Bearbeitet von: mb100 am 22.12.2011 um 10:35:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Wie gesagt, sie wird wohl nichts machen... aber abwarten.
Bzgl. der neuen Geschichte, war ich gestern bei BMW und es ist im Ersatzradkasten nichts verbogen, alles tippitoppi, allerdings ist durch meinen Altschaden nun der neue eher schlecht identifizierbar (welcher Kratzer nun wovon stammen könnte). D.h. mir wurde ein Kostenvoranschlag für 50€ angeboten bzgl. einer Neulackierung (kostet dort 600€). Das würde doch heißen, dass ich mit dem Kostenvoranschlag und einer Schadensmeldung zu meinem Versicherungsmakler gehe und der handhabt das mit der gegnerischen Versicherung? Erwarten die keine Fotos oder eine Begutachtung durch die Versicherung ?
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.